Sachbezugswerte für 2023

Der Bundesrat hat am 24. November 2023 der 14. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung zugestimmt. Mit BMF-Schreiben vom 7. Dezember 2023 wurden die neuen Sachbezugswerte veröffentlicht.

Damit wird der Monatswert für Verpflegung ab dem 1. Januar 2024 auf 313 Euro steigen. Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten an Arbeitnehmer sind ab diesem Zeitpunkt für ein Frühstück 2,17 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 4,13 Euro anzusetzen.

Der Monatswert für Unterkunft und Miete beträgt ab dem 1. Januar 2024 278 Euro.


Erstmalige Anwendung der Sachbezüge 2024

Die neuen Sachbezugswerte 2024 können bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2024 angewendet werden.

Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Stand: Januar 2024
Quelle: IHK Region Stuttgart