Steuerfortentwicklungsgesetz
Das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) wurde im Eilverfahren am 19./20.12.2024 von Bundestag und Bundesrat in "abgespeckter Form" verabschiedet. Es beinhaltet Änderungen für die Jahre 2025 und 2026
- wurden die Freigrenzen weiter angehoben auf eine Einkommensteuer ab 40.700 Euro bei Zusammenveranlagung und ab 20.350 Euro für Einzelveranlagte.
- wurde auf 3.414 Euro angehoben.
