SteuerNews Mai 2025
- Einleitung
- Beginn Gewerbesteuerpflicht bei Ein-Objekt-Personengesellschaft
- BFH: atypische Beteiligung nicht organschaftsschädlich
- Betriebsstätten begründen keine Arbeitgebereigenschaft im Sinne von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
- Schenkung von Gesellschaftsanteilen zwecks Unternehmensnachfolge
- Aktuelle Steuerschätzung prognostiziert langsameren Zuwachs bei den Einnahmen
- Steuereinnahmen stiegen im März kräftig
- Länderfinanzausgleich 2024 vorgelegt
- Mehr Geld für die Rüstungsfinanzierung
- EU-Mindeststeuer: Rat nimmt neue Amtshilferichtlinie an
- Innovative Startups beleben die Startup Szene
Einleitung
Liebe Leserinnen und Leser,
es gibt sicherlich angenehmere erste Presseveranstaltungen in einem neuen Amt als die zur Steuerschätzung, die der neue Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zu absolvieren hatte. Zwar steigen die Steuereinnahmen trotz der wirtschaftlichen Stagnation insgesamt auch in den kommenden Jahren, aber die Zunahme erfolgt wesentlich langsamer als noch im Oktober des vorigen Jahres erwartet.
Für dieses Jahr rechnen die Steuerschätzer mit Gesamteinnahmen in Höhe von fast 980 Milliarden Euro. Nicht erstaunlich ist, dass vor allem bei den Unternehmensteuern die Folgen der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung zu spüren sind. Es lohnt auch der längerfristige Blick: Hier liegen den Einnahmenschätzungen nur moderate Zuwächse des Bruttoinlandsprodukts zugrunde, also die Annahme einer nur schwachen Entwicklung der gesamtstaatlichen Wirtschaftsleistung. Im Vergleich zu den Annahmen im Oktober 2024 bedeutet das 81 Milliarden Euro geringere Steuereinnahmen für alle staatliche Ebenen.
Ausbleibendes Wirtschaftswachstum in Deutschland hat massive Auswirkungen auf die Steuereinnahmen und folglich auch deutliche negative Auswirkungen auf all das, was aus den Haushalten von Bund, Ländern und Gemeinden finanziert werden kann. Dass wir in Deutschland nun schon im dritten Jahr in Folge kein Wirtschaftswachstum haben, hat viele Ursachen, es liegt aber auch an den im internationalen Vergleich hohen Steuerbelastungen der Unternehmen. Diese haben sich zusammen mit den hohen Energiekosten und den bürokratischen Belastungen zu richtigen Investitionsbremsen entwickelt.
Zumindest die vorgesehene beschleunigte AfA und die Steuersatzreduzierung bei der Körperschaftsteuer sollten jetzt schnell gesetzlich umgesetzt werden. Nachdenken sollte die Bundesregierung noch einmal darüber, wie die vielen eigentümer- und familiengeführten Personenunternehmen in Deutschland deutlicher entlastet werden könnten. Für sie definiert die Einkommensteuer die Unternehmensteuerlast. Auch hier sollten die Steuersätze reduziert werden, zumindest der Steuersatz auf die einbehaltenen Gewinne. Wenn bei den Unternehmen der finanzielle Spielraum für Investitionen (wieder) erhöht wird, dann steigen auch die Erträge der Unternehmen und das Steueraufkommen wieder schneller. Details zur Steuerschätzung finden Sie im aktuellen Newsletter, ebenso wie zu steuerrechtlichen Entscheidungen, zur Entwicklung der öffentlichen Haushalte, zur Abrechnung des Länderfinanzausgleichs 2024 und zur Start-up Szene. Wie immer informieren wir auch über „Brüsseler Themen“.
Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
Christina Palm
Für dieses Jahr rechnen die Steuerschätzer mit Gesamteinnahmen in Höhe von fast 980 Milliarden Euro. Nicht erstaunlich ist, dass vor allem bei den Unternehmensteuern die Folgen der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung zu spüren sind. Es lohnt auch der längerfristige Blick: Hier liegen den Einnahmenschätzungen nur moderate Zuwächse des Bruttoinlandsprodukts zugrunde, also die Annahme einer nur schwachen Entwicklung der gesamtstaatlichen Wirtschaftsleistung. Im Vergleich zu den Annahmen im Oktober 2024 bedeutet das 81 Milliarden Euro geringere Steuereinnahmen für alle staatliche Ebenen.
Ausbleibendes Wirtschaftswachstum in Deutschland hat massive Auswirkungen auf die Steuereinnahmen und folglich auch deutliche negative Auswirkungen auf all das, was aus den Haushalten von Bund, Ländern und Gemeinden finanziert werden kann. Dass wir in Deutschland nun schon im dritten Jahr in Folge kein Wirtschaftswachstum haben, hat viele Ursachen, es liegt aber auch an den im internationalen Vergleich hohen Steuerbelastungen der Unternehmen. Diese haben sich zusammen mit den hohen Energiekosten und den bürokratischen Belastungen zu richtigen Investitionsbremsen entwickelt.
Zumindest die vorgesehene beschleunigte AfA und die Steuersatzreduzierung bei der Körperschaftsteuer sollten jetzt schnell gesetzlich umgesetzt werden. Nachdenken sollte die Bundesregierung noch einmal darüber, wie die vielen eigentümer- und familiengeführten Personenunternehmen in Deutschland deutlicher entlastet werden könnten. Für sie definiert die Einkommensteuer die Unternehmensteuerlast. Auch hier sollten die Steuersätze reduziert werden, zumindest der Steuersatz auf die einbehaltenen Gewinne. Wenn bei den Unternehmen der finanzielle Spielraum für Investitionen (wieder) erhöht wird, dann steigen auch die Erträge der Unternehmen und das Steueraufkommen wieder schneller. Details zur Steuerschätzung finden Sie im aktuellen Newsletter, ebenso wie zu steuerrechtlichen Entscheidungen, zur Entwicklung der öffentlichen Haushalte, zur Abrechnung des Länderfinanzausgleichs 2024 und zur Start-up Szene. Wie immer informieren wir auch über „Brüsseler Themen“.
Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
Christina Palm
Beginn Gewerbesteuerpflicht bei Ein-Objekt-Personengesellschaft
Bundesfinanzhof stellt auf tatsächliche Tätigkeit ab
Die tatsächliche Tätigkeit, nicht die Absicht der Gesellschafter, ist grundsätzlich maßgeblich für den Beginn der Gewerbesteuerpflicht, so der Bundesfinanzhof. Weitere Informationen des DIHK finden Sie im weiterführenden Artikel.
BFH: atypische Beteiligung nicht organschaftsschädlich
Eine atypisch stille Beteiligung disqualifiziert nicht für Organschaft
Mit Urteil vom 11. Dezember 2024 (Aktenzeichen: I R 33/22) hatte der Bundesfinanzhof (BFH) die Frage entschieden, ob eine Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht, dennoch Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft sein kann.
Weitere Informationen erhalten Sie beim DIHK.
Betriebsstätten begründen keine Arbeitgebereigenschaft im Sinne von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Bundesfinanzhof bestätigt Verwaltungsauffassung
Der BFH hat bekräftigt, dass die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person nicht Arbeitgeber im Sinne des Abkommensrechts sein kann.
Hierzu führt der nach DIHK im Artikel weiter aus.
Schenkung von Gesellschaftsanteilen zwecks Unternehmensnachfolge
Kein Arbeitslohn einer Anteilsübertragung, wenn diese nicht durch das Arbeitsverhältnis veranlasst ist
Übertragen die Gesellschafter einer GmbH, die Arbeitgeberin ist, unentgeltlich GmbH-Anteile auf Arbeitnehmer, die in der Geschäftsleitung tätig sind, damit diese ein Kind der Gesellschafter als neuen Geschäftsführer der GmbH im Rahmen der Unternehmensnachfolge unterstützen, führt dies nicht zu Arbeitslohn.
Nähere Informationen lesen Sie im Artikel des DIHK.
Aktuelle Steuerschätzung prognostiziert langsameren Zuwachs bei den Einnahmen
Konjunkturflaute lässt Einnahmen aus Unternehmensteuern in diesem Jahr sogar sinken
Die Steuereinnahmen steigen insgesamt auch in den kommenden Jahren - allerdings langsamer als noch im Oktober 2024 angenommen. Für dieses Jahr rechnet der Arbeitskreis Steuerschätzungen mit Gesamteinnahmen in Höhe von 979,7 Milliarden Euro. Im vergangenen Jahr betrugen die Einnahmen 947,7 Milliarden Euro.
Mehr erfahren Sie beim DIHK.
Steuereinnahmen stiegen im März kräftig
Arbeitsmarkt und Konsum stabilisieren
Im März 2025 haben Bund und Länder (ohne Gemeinden) erneut ein Plus bei den Steuereinnahmen verzeichnet. Insgesamt stiegen die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahresmonat um 4,8 Prozent. Diese positive Entwicklung ist vor allem auf gestiegene Einnahmen aus der Lohnsteuer sowie der Umsatzsteuer zurückzuführen.
Weitergehende Informationen erhalten Sie im Artikel des DIHK.
Länderfinanzausgleich 2024 vorgelegt
Besonders finanzstark bleiben Bayern, Baden-Württemberg und Hessen
Der bundesstaatliche Finanzausgleich bleibt auch 2024 ein zentrales Instrument der finanziellen Umverteilung in Deutschland. Bayern, Baden-Württemberg und Hessen bleiben die größten Geberländer, während Berlin, Sachsen und Bremen die meisten Mittel empfangen.
Wenn Sie mehr erfahren möchten, lesen Sie den Artikel des DIHK.
Mehr Geld für die Rüstungsfinanzierung
Deutschland beantragt Ausnahmegenehmigung von Schuldenregeln
Deutschland war das erste Mitgliedsland, welches sich auf den Ausnahmetatbestand im Sekundärrecht der EU beruft und eine Ausnahmegenehmigung für die Rüstungsfinanzierung bei der EU-Kommission beantragt.
Für mehr Informationen lesen Sie den Artikel dazu des DIHK.
EU-Mindeststeuer: Rat nimmt neue Amtshilferichtlinie an
Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten wird ausgeweitet
Am 14. April hat der Rat der EU eine Richtlinie angenommen, die die verfahrensmäßige Zusammenarbeit der Steuerbehörden der Mitgliedstaaten auf die effektive 15-prozentige Mindeststeuer ausdehnt (DAC 9) und die EU-Amtshilferichtlinie erneut ändert.
Das Thema vertiefen können Sie, indem Sie den Artikel des DIHK lesen.
Innovative Startups beleben die Startup Szene
Fast jeder 5. Gründer in Deutschland hat eine Einwanderungsgeschichte
Gründerinnen und Gründer mit Migrationshintergrund spielen eine wichtige Rolle in der deutschen Wirtschaft. Doch auch im Bereich der innovativen und wachstumsorientierten Startups ist zu spüren, dass der Standort Nachholbedarf aufweist.
Mehr erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.
Quelle: DIHK Newsletter Steuern | Finanzen | Mittelstand, Mai 2025