Konsultation zum neuen Kassengesetz

Liebe Unternehmerinnen, liebe Unternehmer,
wir möchten Sie um Ihre Mithilfe bitten. Es geht um das sogenannte Kassengesetz. Mit diesem wurden viele neue Regelungen bei der Verwendung von elektronischen Registrierkassen eingeführt, die Unternehmen belasten und mit großem Aufwand verbunden sind, zum Beispiel Absicherung mit einem Sicherheitsmodul (TSE), Belegausgabepflicht und „Kassennachschau“ durch das Finanzamt.
Zurzeit evaluiert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) die Regelungen. Wir möchten uns an diesem Prozess beteiligen und dazu beitragen, dass die tatsächlichen Belastungen unserer Unternehmen erfasst werden.
Hierzu hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Online-Fragebogen erarbeitet. Ihre und die Antworten der anderen Unternehmen werden wir bündeln und als Auswertung an das BZSt weiterleiten. Diese Angaben sind für uns aus zwei Gründen wichtig: Zum einen senden wir die Daten ans BZSt, zum anderen wollen wir auch gute Argumente sammeln, um uns intensiv in die anstehende politische Diskussion über eine Vereinfachung der Regelungen einmischen zu können.
Wir bitten hierfür herzlich um Ihre Mitwirkung! Bitte beantworten Sie die Fragen bis zum 10. Juni 2025. Die Befragung beansprucht nur wenige Minuten (circa 10 Minuten). Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Bei Problemen oder Schwierigkeiten können Sie die DIHK gern kontaktieren:
Guido Vogt – kassenumfrage2025@dihk.de
Schon jetzt bedanken wir uns sehr herzlich für Ihre Unterstützung!