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Datenschutz

Flaggen der USA und Deutschlands nebeneinander. © Yasin - stock.adobe.com

Im Datenverkehr mit den USA gibt es einen Datenpakt: das EU-U.S. Data Privacy Framework. Dazu hat die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss gefasst, der mehr Rechtssicherheit und Klarheit für den Datenverkehr mit den USA bringt.

Symbolbild für Vernetzung © psdesign1 - Fotolia

Um den Austausch zwischen Datenschutzbeauftragten und -verantwortlichen in den Unternehmen zu unterstützen, haben die IHKs Bodensee-Oberschwaben und Ulm das Netzwerk Betrieblicher Datenschutzbeauftragter ins Leben gerufen.

Paragrafenzeichen © Aamon - Fotolia

Die Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten gilt, sobald zwanzig Personen regelmäßig automatisierte Daten verarbeiten. Wir informieren über die Aufgaben, Rechte und Pflichten.

Schriftzug "Ansprechpartner" © LaCatrina - Fotolia

Seit 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Doch bei den meisten Unternehmen tun sich noch immer Fragen dazu auf. Eine Übersicht über diese Fragen und die dazugehörigen Antworten finden Sie in diesem Artikel.

Schriftzug "DSGVO" vor EU- und Deutschlandflagge © Bernulius - stock.adobe.com

Haben Sie die Forderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) richtig und vollständig umgesetzt? Testen können Sie dies anhand eines interaktiven Online-Fragebogens, den das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht zur Verfügung stellt.

Virtuelles Vorhängeschloss auf Computerplatine © sizsus - stock.adobe.com

Beim Datenschutz geht es um den Schutz personenbezogener Daten. Davon sind alle Informationen umfasst, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen – wie Name, Geburtsdatum oder IP-Adresse.

Rotes Warnsymbol vor E-Mail. © Narongdet - stock.adobe.com

Auch kleine Unternehmen und Gründer müssen die Datenschutzanforderungen erfüllen, die sich durch die Datenschutzgrundverordnung ergeben haben. An einem praktischen Unternehmensbeispiel zeigen wir, was Sie beachten müssen.

Symbolbild für IT-Sicherheit © momius - stock.adobe.com

Mit der Datenschutz-Grundverordnung wurden auch die Bestimmungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) überarbeitet. Die Maßnahmen müssen auf dem Stand der Technik sein und das drohende Risiko bei einer Datenverarbeitung und dessen Eintrittswahrscheinlichkeit berücksichtigen.

Symbolbild eine Paragrafenzeichens in blau-gelben EU-Farben © sh99 - stock.adobe.com

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) führt den bisher geltenden Grundsatz des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt fort.

Schwarz-rot-goldenes Paragrafensymbol auf einer PC-Tastatur. © IckeT - stock.adobe.com

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) betont die Verantwortlichkeit, die Unternehmen als „Verantwortliche“ für die Einhaltung des Datenschutzes haben. Sie müssen nachweisen können, dass ihre Datenverarbeitung datenschutzkonform ist. Umfangreiche Pflichten zur Dokumentation sollen dies sicherstellen.

Schwarze Tastatur mit einer roten Paragrafen-Tasten. © IckeT - Fotolia

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stärkt spürbar die Rechte der Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die DS-GVO enthält umfangreiche Informationspflichten bei der Datenerhebung, die der Verantwortliche zu berücksichtigen hat.

Symbolbild eines Paragrafenzeichens in schwarz-rot-gold. © sh99 - stock.adobe.com

Wenn sensible Daten im Unternehmen abhandenkommen, drohen meist schwer zu kalkulierende Auswirkungen, wie Imageschäden und große finanzielle Einbußen. Datenpannen müssen binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde gemeldet und der Betroffene benachrichtigt werden – andernfalls können hohe Bußgelder drohen.

Symbolbild für IT-Sicherheit © AdobeStock/Ar_TH

Das Konzept des Datenschutzes durch Technikgestaltung ist ein wichtiger Grundsatz. Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 haben Unternehmer darauf zu achten, dass ihre IT-Lösungen nach datenschutzrechtlichen Anforderungen entwickelt wurden und möglichst wenig personenbezogene Daten verarbeiten.

Schloss mit der Aufschrift DSGVO © ©peterschreiber.media - stock.adobe.com

Mit dem Inkrafttreten der DS-GVO im Mai 2018 ist die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für bestimmte Datenverarbeitungen gesetzlich vorgeschrieben. Ziel einer DSFA ist es , die Risiken von Datenverarbeitungspraktiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen möglichst umfassend zu erfassen und diese objektiv und nachvollziehbar so zu bewerten.

Mann am Laptop mit einer digitalen Einblendung der Worte CYBER SECURITY © Thapana_Studio - stock.adobe.com

Informationen rund um Software und IT-Infrastruktur, die häufig von Dienstleistern betrieben werden. Oft liegen dabei wichtige Anwendungen und Daten in der sogenannten „Cloud“ auf externen Servern.