Bewachungserlaubnis beantragen

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, muss eine Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) beantragen. Welche Voraussetzungen der Existenzgründer nach der Gewerbeordnung und Bewachungsverordnung dafür erfüllen muss, zeigt das ServicePortal des Landes Baden-Württemberg Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen. 
Der Bewachungsunternehmer darf für Bewachungstätigkeiten nur Personal einsetzen, das die Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) besucht, beziehungsweise für bestimmte Tätigkeiten die Sachkundeprüfung absolviert hat. Das Personal darf erst nach Vorlage einer IHK-Bescheinigung über die Unterrichtung beziehungsweise Sachkundeprüfung an die zuständige Aufsichtsbehörde und nach der Zuverlässigkeitsprüfung durch diese (unter anderem Führungszeugnis!) eingesetzt werden.