Aktuelle Geschäftsanschrift im Handelsregister anmelden

Bei der Anmeldung einer Firma im Handelsregister muss stets auch die korrekte Geschäftsanschrift beim zuständigen Amtsgericht des Sitzes der Gesellschaft mit angemeldet werden. Änderungen der Adresse sind regelmäßig anzumelden, so dass die im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift immer dem aktuellen Stand entspricht.

Pflicht zur Angabe der Geschäftsanschrift im Handelsregister

Die Geschäftsanschrift, wird im elektronischen Handelsregister www.handelsregister.de eingetragen. Sie ist für jeden einsehbar. Die Eintragung der aktuellen Geschäftsanschrift ist von entscheidender Bedeutung, da unter dieser Anschrift an die Vertreter der Gesellschaft Willenserklärungen abgegeben oder Schriftstücke für die Gesellschaft wirksam zugestellt werden können.

Wer muss anmelden?

Der Meldepflicht unterliegen ausnahmslos alle im Handelsregister eingetragenen Kaufleute und Gesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sowie Zweigniederlassungen ausländischer und inländischer Unternehmen.

Inhalt der Anmeldung

Entscheidend ist, dass die aktuelle Geschäftsanschrift der Gesellschaft ausdrücklich (durch einen Notar) angemeldet wird. Eine Angabe der Geschäftsanschrift im Betreff der Anmeldung ist insofern nicht ausreichend. Die anzumeldende Geschäftsanschrift muss stets im Inland sein und Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort umfassen.

Fiktion des Zugangs von Erklärungen bei „juristischen Personen“

Die im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift begründet eine unwiderlegbare Vermutung dafür, dass Erklärungen der Gesellschaft unter eben dieser Anschrift auch tatsächlich zugehen können. Ist eine Gesellschaft unter der angegebenen Geschäftsanschrift nicht erreichbar, kann eine öffentliche Zustellung erfolgen. Die Zustellungserleichterungen gelten für „juristische Personen“ und damit nicht für Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute. In den Anwendungsbereich fallen also insbesondere die GmbH und AG, aber ebenso die GmbH und Co. KG sowie inländische Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland. Es wird insofern auf die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen abgestellt.
Öffentlich zugestellt werden kann, wenn eine Zustellung  nicht
  • unter der eingetragenen inländischen Geschäftsanschrift oder
  • einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person (zum Beispiel Gesellschafter, Steuerberater) oder
  • einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift
möglich ist.
Die öffentliche Zustellung hat zur Folge, dass Erklärungen mit öffentlicher Bekanntmachung am Gerichtsaushang als zugegangen gelten. Dies kann dazu führen, dass Klageschriften als zugestellt gelten, obwohl der Unternehmer von dem Schriftsatz tatsächlich keine Kenntnis hatte. Diese gesetzlichen Regelungen verfolgen das Ziel, die Gesellschaften als Schuldner von Forderungen leichter greifbar zu machen und eventuellem Missbrauch vorzubeugen.

Zwangsgeld oder Versäumnisurteil drohen

Da die Angabe der Geschäftsanschrift auch für die erleichterte öffentliche Zustellung notwendig ist, sollte eine entsprechende Änderung unverzüglich durch einen Notar zum Handelsregister angemeldet werden.  So können Versäumnisurteile durch Unkenntnis der Zustellung von Klageschriften vermieden werden. Unterbleibt die Anmeldung, kann das Registergericht diese auch durch die Festsetzung von Zwangsgeld erzwingen.

Wie überprüfe ich meine Geschäftsanschrift?

Eine kostenfreie Recherche der beim Registergericht hinterlegten Anschrift ist über die Internetadresse www.handelsregister.de möglich. Hierzu geben Sie unter dem Stichwort „normale Suche” die Handelsregisternummer und das zuständige Amtsgericht ein. Die beim Handelsregister registrierte Anschrift finden Sie in der Trefferliste unter den Kürzeln „UT“ oder „VÖ“.

Hinweis

Diese Informationen sollen Ihnen – als Service Ihrer IHK Bodensee-Oberschwaben – nur erste Hinweise geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Quelle: IHK Koblenz