Unseriöse Angebote bei Handelsregister-Eintragungen

Mit einiger Wahrscheinlichkeit werden Sie unmittelbar nach Bekanntmachung Ihrer Firma im Bundesanzeiger von verschiedenen Verlagen sogenannte Eintragungsofferten bekommen.
Darin wird Ihnen gegen Entgelte zwischen 230 und 640 Euro brutto angeboten, Ihr Unternehmen in Adress- und andere Verzeichnisse eintragen zu lassen, die mit dem Handelsregister nichts zu tun haben. Gemeinsam ist diesen Angeboten, dass sie nicht wie echte Angebote aufgemacht sind, sondern wie Rechnungen für die Bekanntmachung Ihrer Firma im Bundesanzeiger aussehen. Sie wirken wie offizielle Gebührenbescheide und nutzen deshalb gern ein quasi offizielles Vokabular mit Begriffen wie „Benachrichtigung über Ihre Handelsregistereintragung“, „Benachrichtigung aus dem Bundesanzeiger – herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz“, „Benachrichtigungs-/Eintragungskosten“ und Ähnliches. Einzelne neu gegründete und in das Handelsregister eingetragenen GmbHs haben innerhalb weniger Tage auf diese Weise Eintragungsofferten mit Rechnungscharakter in einer Gesamtsumme von mehr als 4.000 Euro erhalten. Solche Angebote können Sie durch Zahlung annehmen, wenn Sie eine Eintragung in solchen Adressverzeichnisse für sinnvoll halten. Wenn Sie ablehnen möchten werfen Sie diese Reklame einfach in den Papierkorb.
Zur Zahlung verpflichtet sind Sie nur – abgesehen von den Notar- und Gerichtskosten – für die Veröffentlichungskosten im Bundesanzeiger. Für die amtliche Bekanntmachung durch das Registergericht im elektronischen Bundesanzeiger wird pauschal 1 Euro berechnet.