Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine

Viele Betriebe engagieren sich bereits, ob mit Sach- oder Geldspenden oder auch praktisch bei der Hilfe für Mitarbeiter/-innen und deren Angehörige. Wichtig sind auch Fragen des Aufenthaltsstatus und in wie fern geflüchtete Ukrainer/-innen Zugang zu Sozialleistungen, Gesundheitswesen, Bildung oder Arbeitsmarkt haben.

Wie kann ich mich hier für ukrainische Geflüchtete engagieren?

Sofern vorhanden, könnten Sie geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung stellen wie Betriebswohnungen oder leerstehende Immobilien. Übernachtungsplätze können online auf der Plattform „Unterkunft Ukraine“ angeboten werden. Bei den Kommunen finden Sie hierzu meist weitere Informationen. Weitere Möglichkeiten sind die Bereitstellung von Bussen oder Sonderurlaub für Ihre Mitarbeiter/-innen, damit sie Verwandte an der Grenze abholen können.
Außerdem könnten Sie oder Ihre Beschäftigten Geflüchtete mit ehrenamtlichem Engagement unterstützen – unter anderem beim Ankommen im Alltag oder beim Zugang zu Behördenleistungen. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Kommune. Weitere Ansprechstellen für ehrenamtliches Engagement finden Sie beim Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ (NUiF).

Können Ukrainer/-innen ohne Visum nach Deutschland einreisen?

Generell dürfen Ukrainer/-innen mit einem biometrischen Reisepass für einen kurzzeitigen Aufenthalt (maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) ohne Visum nach Deutschland reisen. Nach einem Erlass des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 24. Februar 2022  kann der visumfreie Aufenthalt für Staatsangehörige der Ukraine um weitere 90 Tage gemäß § 4 Aufenthaltsverordnung (AufentV) bei der örtlichen Ausländerbehörde verlängert werden. Diese Verlängerungsmöglichkeit gilt auch für ukrainische Staatsangehörige, die sich visumfrei oder mit Besuchsvisum aus privaten Gründen (zum Beispiel Familienbesuchen) bereits in Deutschland befinden.
Personen ohne biometrischen Pass müssten ein Visum beantragen, wovon aber aus humanitären Gründen ausnahmsweise abgesehen werden kann.

Gibt es staatliche Unterstützung in dieser Zeit?

Innerhalb der ersten drei Monate des Aufenthalts haben die Geflüchteten Anspruch auf Überbrückungs- und Härtefallleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Diese müssen beim örtlichen Sozialamt beantragt werden. Ein Antragsmuster finden Sie bei der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender eingetragener Verein (GGUA).

Können Geflüchtete ohne Visum einen längerfristigen Aufenthaltstitel beantragen?

Visumfrei eingereiste Ukrainer/-innen können direkt bei der örtlichen Ausländerbehörde eine langfristige Aufenthaltserlaubnis (zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Studium, des Familiennachzugs oder aus humanitären oder politischen Gründen) beantragen, sofern sie die jeweiligen Voraussetzungen dafür erfüllen. Sie müssen aufgrund der aktuellen Situation nicht wie ansonsten gefordert ein Visumverfahren durchführen und dafür in ihr Heimatland ausreisen.

Müssen Ukrainer/-innen einen Asylantrag stellen, wenn sie in Deutschland sind?

Die Europäische Union (EU)-Kommission hat am 3. März 2022 erstmals die Regeln für den Fall eines „massenhaften Zustroms“ von Vertriebenen in Kraft gesetzt. Ukrainischen Staatsangehörigen, die wegen des russischen Angriffs in die EU kommen, kann so ohne Asylverfahren unverzüglich vorübergehender Schutz von zunächst 12 Monaten mit bestimmten Mindeststandards gewährt werden (nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)).
Zu den Mindeststandards, die alle EU-Länder garantieren müssen, gehören eine Arbeitserlaubnis, Zugang zu Sozialhilfe und medizinischer Versorgung sowie Bildung für Minderjährige. Die EU-Richtline muss in Deutschland noch umgesetzt werden. Die Mitgliedsstaaten haben Spielräume bei der Umsetzung und können entscheiden, ob sie günstigere Regeln einführen oder beibehalten.
Der vorübergehende Schutz berührt nicht die Anerkennung des Flüchtlingsstatus nach Genfer Flüchtlingskonvention. Das Recht dazu, Asyl zu beantragen, besteht davon unabhängig fort (Artikel 17 Grundgesetz).

Kontoeröffnung von Geflüchteten ohne sogenannte Selbstauskunft

Bei Kontoeröffnungen müssen Finanzinstitute stets eine sogenannte  Selbstauskunft einholen. Diese umfasst grundsätzlich auch die Angabe einer Steueridentifikationsnummer zur Feststellung der Ansässigkeit. Sollte die Einholung einer Selbstauskunft nicht möglich sein, so kann davon nur abgewichen werden, sofern das Finanzinstitut nachweisen kann, dass die Beschaffung der Selbstauskunft aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist.
Nach einem Nichtbeanstandungserlass des Bundesfinanzministeriums vom 16. März 2022 stellt der Krieg in der Ukraine einen solchen tatsächlichen Grund der Unmöglichkeit dar und "die fehlende Beibringung einer Selbstauskunft von aus der Ukraine geflüchteten Personen ist daher zunächst und bis auf Weiteres nicht zu beanstanden". Darauf weist das Bundeszentralamt für Steuern in seinem Newsletter 03/2022 vom 31. März 2022 hin.

Steuerliche Identifikationsnummer für Geflüchtete aus der Ukraine

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat Hinweise in deutscher und ukrainischer Sprache zur Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) für Geflüchtete aus der Ukraine veröffentlicht.
  • Steuerpflicht
  • Erstvergabe
  • Erneute Mitteilung der IdNr durch das BZSt
  • ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale)
  • Kindergeld
Das BZSt ist für die Vergabe der IdNr zuständig. Jeder Person, die in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtig ist, wird eine IdNr zugeteilt. Die Vergabe einer IdNr sagt nichts über den aufenthaltsrechtlichen Status einer Person oder die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit aus, sondern erfolgt ausschließlich aufgrund steuerrechtlicher Bestimmungen.

Schneller Arbeitsmarktzugang

Anders als Asylsuchende sollen geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer sofort Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten: So können Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Aber auch die Ausübung einer abhängigen Beschäftigung ist möglich. In seinen Frequently Asked Questions (FAQs) betont das Bundesinnenministerium, dass bereits bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eine solche Beschäftigungserlaubnis im Aufenthaltstitel vermerkt werden soll. Dies gilt auch, wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht. Darüber hinaus haben die Betroffenen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wie etwa eine medizinische Versorgung sowie auf weitere mögliche Unterstützung wie beispielsweise Kindergeld.
Alle wichtigen Informationen zur rechtlichen Lage von ukrainischen Geflüchteten finden Sie zusammengefasst in der Präsentation des NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge (unter Weitere Informationen).

Zugang zu Integrations- beziehungsweise Sprachkursen

Ja, die Teilnahme an den Angeboten zur Integrations- und Sprachförderung ist laut Bundesregierung ausdrücklich erwünscht. Sie ist auf Antrag bei der zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (siehe Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF-NAvI)) oder bei den Trägern der Integrationskurse möglich.

Links zu weitergehenden Informationen

Infostellen und Hilfsangebote in den Landkreisen

Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie wird aufgrund der veränderlichen Lage ständig aktualisiert und erweitert.
Quelle: Industrie- und Handelskammer (IHK) Stuttgart, DIHK