Preisindex in Wertsicherungsklauseln

Wertsicherungsklauseln

Preisindizes sind häufig Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen über laufende Zahlungen und kommen in Miet-, Pacht-, Übergabe-, Pensions- und anderen Verträgen vor. Solche Vereinbarungen sollen sicherstellen, dass der Gläubiger auch künftig den Betrag erhält, der wertmäßig der ursprünglich festgelegten Geldsumme entspricht. Werden auf diese Weise langfristige Zahlungen vor Geldentwertung gesichert, spricht man von Wertsicherungsklauseln. Unter den Preisindizes sind es vor allem Verbraucherpreisindizes und Indizes der Einzelhandelspreise, die als Bezugsgrößen für Wertsicherungsklauseln dienen. Das Statistische Bundesamt bietet für die Berechnung der Veränderung des Verbraucherpreisindexes für das Bundesgebiet ein spezielles Berechnungsprogramm an, das kostenfrei nutzbar ist. Hier gibt es auch weitere Informationen zum Thema.

Hinweise zum Verbraucherpreisindex:

Der Verbraucherpreisindex wird deutschlandweit in regelmäßigen Abständen (üblicherweise alle fünf Jahre) einer Revision unterzogen und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Mit der Veröffentlichung des Berichtsmonats Januar 2023 erfolgte die Umstellung von der bisherigen Basis 2015 auf das aktuelle Basisjahr 2020. Das neue Wägungsschema bleibt bis zur nächsten Revision konstant.
Messung von Indexveränderungen
Die Indexveränderung von einem Zeitpunkt zum anderen - berechnet als Veränderung in Prozent - kann als allgemeine Preisveränderungsrate aus der Sicht der Verbraucher interpretiert werden. Die Indexentwicklung in Prozent errechnet sich nach der Formel: (neuer Indexstand / alter Indexstand) • 100 – 100.
Was bedeutet das für die Vertragsparteien einer Wertsicherungsklausel?
Bei der Prüfung einer Anpassung kann es aufgrund der neu normierten Indexstände verwirrend sein, dass die "vertrauten" Indizes, die auf alten Basisständen beruhen, verschwunden sind und nun scheinbar andere Zahlen veröffentlicht werden. Manche Nutzer haben sich möglicherweise die Indexstände notiert, die bei Vertragsbeginn oder der letzten Anpassung gegolten haben und können nun schwer nachvollziehen, warum sich die aktuellen Indexstände damit nicht vergleichen lassen. Bitte entnehmen Sie daher grundsätzlich zum Zeitpunkt der Anpassungsprüfung den aktuellen Indexstand und den Indexstand des letzten Anpassungstermins den Veröffentlichungen der Statistischen Ämter.
Wird in einer Wertsicherungsklausel auf ein konkretes Basisjahr und eine Veränderung des Verbraucherpreisindex in Punkten abgestellt, müsste diese Veränderung in Punkten ausgehend vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in eine prozentuale Veränderungsrate umgerechnet werden. Die früher übliche Praxis der Bereitstellung von Umrechnungsfaktoren zur Berechnung von Verbraucherpreisindexwerten für ältere Basisjahre wurde sowohl vom Statistischen Bundesamt als auch vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg schon vor ein paar Jahren eingestellt. Wird dagegen in einer Wertsicherungsklausel auf eine prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindexes abgestellt, kann sie einfach auf die neue Basis angewendet werden. Eine prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex ist unabhängig vom Basisjahr. Es ist daher zu empfehlen, Wertsicherungsklauseln auf eine prozentuale Veränderungsregel abzustellen, da diese einfacher und unabhängig von konkreten Basisjahren angewendet werden kann.

Bei der Verwendung von Preisindizes in Wertsicherungsklauseln ist folgendes zu berücksichtigen:
  • Bezeichnung als Verbraucherpreisindex oder entsprechend der früheren Bezeichnung Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte.
  • Der Verbraucherpreisindex bedarf einer eindeutigen räumlichen Abgrenzung (zum Beispiel bezogen auf Deutschland oder Baden-Württemberg).
  • Preisindizes werden für Monate (Preise werden zur Monatsmitte erhoben) beziehungsweise als Jahresdurchschnitte berechnet, nicht aber für Stichtage. Die Wertsicherungsklausel sollte sich daher immer auf einen Monat beziehen.
  • Es sollte festgelegt werden, dass die Indexveränderung in Prozent zur entsprechenden Anpassung der Geldleistung führen soll.
Gesetzliche Grundlage für die Anwendung von Wertsicherungsklauseln ist die Preisklauselverordnung (PrKV) vom 23.September 1998 (BGBl 1998, Teil I, Nummer 66). Für die Genehmigung von Wertsicherungsklauseln ist allein das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn zuständig.