Elder Care im Unternehmen

In den kommenden Jahren wird die Zahl pflegebedürftiger Menschen erheblich zunehmen. In 2019 waren in Baden-Württemberg über 472.000 Personen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Das entspricht einer Zunahme gegenüber 2017. 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden heute zuhause betreut, in mehr als zwei Dritteln der Fälle übernimmt ein Familienmitglied die Pflege. Das bedeutet: Immer mehr Beschäftigte müssen Beruf und Pflege kranker Angehöriger miteinander vereinbaren.
Was können Unternehmen tun, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin unterstützen wollen? Auf dieser Seite finden Sie eine erste Übersicht, wichtige Kontaktadressen, Informationsmaterialien und weiterführende Links.

Erste Schritte

Falls ein Beschäftigter von einem Pflegefall betroffen ist, prüfen Sie
  • welche Maßnahmen bereits eingeleitet wurden
  • welche Herausforderungen für den Beschäftigten entstehen
  • wie die zeitliche Belastung aussieht
  • ob und inwieweit die Arbeitszeit reduziert werden soll
  • welche Auswirkungen auf das Team zu erwarten sind
  • ob die Arbeitsprozesse im Team entsprechend geändert/umverteilt werden können
Sind diese ersten Fragen geklärt, geht es daran, die für den Betroffenen individuell passenden Maßnahmen festzulegen.

Maßnahmen für den Arbeitgeber (Übersicht)

Arbeitszeit und -organisation:

  • Flexible Arbeitszeiten, Teilzeit, komprimierte Arbeitszeit (zum Beispiel Vollzeit in vier statt in fünf Tagen)
  • Kurzfristig gewährte Freistellung/Sonderurlaub
  • Rücksichtnahme bei Urlaubsplanung, Überstunden, Geschäftsreisen
  • Teamarbeit (Arbeitsteilung im Team, Vertretungsregelungen)
  • Arbeitsplatzausstattung (Zugang zu Telefon, PC, Intra-/Internet auch in Bereichen, in denen das nicht wie bei Büroberufen Standard ist, zum Beispiel in der Produktion)
  • Alternierende Heim- und Telearbeit

Kommunikation und Personalentwicklung:

  • Interne Kommunikation des Themas Beruf und Pflege (Intranet, Schwarzes Brett, Gesundheitstage), Bekanntmachen der vorhanden Maßnahmen, Bereitstellen von Informationsmaterial
  • Akzeptanz und Anerkennung der Pflegeleistung, Sensibilisierung der Belegschaft (Engagement der Geschäftsführung)
  • Interner Ansprechpartner für das Thema Beruf und Pflege
  • Trainings für Führungskräfte
  • Einbinden der Führungskräfte in die Maßnahmenkonzeption
  • Mitarbeitergespräche (Fragen zur Pflegesituation verbindlich integrieren)
  • Abstimmung bei Fort- und Weiterbildungen
  • Kontakthalten und Know-how Erhalt bei Freistellungen

Entgeldbestandteile und geldwerte Leistungen

  • Zuschuss für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Umwandlung von Sonderzahlungen (zum Beispiel Weihnachtsgeld) in Freizeit

Service für die pflegenden Beschäftigten

  • Seminare, Schulungen, psychosoziale Beratung
  • Beratung zum Pflegearrangement, Vermittlung externer Dienstleister
  • Freiwilligen-Pool aus ehemaligen Betriebsangehörigen als Betreuungsdienst
  • Belegplätze für eine Kurzzeitpflege
Die ausführliche Beschreibung aller Maßnahmen finden Sie in der Broschüre "Eltern pflegen" der berufundfamilie gGmbH.

Kontaktadressen/Pflegeberatung

Persönliche Beratung vor Ort:

In den Stadt- und Landkreisen Baden-Wüttembergs bieten die Pflegestützpunkte Hilfe an. Privatversicherte wenden sich an die Compass Private Pflegeberatung in Stuttgart (Ansprechpartner sind vor Ort). Aufgabe beider Einrichtungen ist es, Pflegebedürftige und deren Angehörige neutral, unabhängig und kostenlos zu beraten und zum Beispiel bei der Antragstellung zu unterstützen. Auch Unternehmen können sich an die Pflegestützpunkte oder Compass wenden. Weitere Informationen sowie die Kontaktadressen unter www.bw-pflegestuetzpunkt.de oder www.compass-pflegeberatung.de 

Service-Telefon des Bundesfamilienministeriums:

Das Servicetelefon "Wege zur Pflege" ist montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 18 Uhr unter 030 201 791 31 zu erreichen. Informationen finden Sie zudem im Internet auf dem Informationsportal www.wege-zur-pflege.de.

Pflegeberatung der Pflegekassen

Seit dem 1. Januar 2009 gibt es den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Die Beratung erfolgt durch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater bei den Pflegekassen. Wenden Sie sich an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen (Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind automatisch Mitglied der Pflegekasse ihrer Krankenversicherung. Privat Krankenversicherte müssen eine Pflegeversicherung mit ihrer Krankenkasse abschließen).

Internetangebote zum Thema

Mittelstand und Familie

Das Portal Mittelstand und Familie bietet ein umfassendes Komplettangebot.

Erfolgsfaktor Familie

Das Unternehmensnetzwerk Erfolgsfaktor Familie hält eine Reihe praktischer Materialien, Checklisten und weiterführende Links bereit (unter Netzwerk/Fragen aus der Praxis und im Service-Bereich, für den allerdings eine kostenlose Registrierung nötig ist).

Pflegelotsen des VDK

Der Pflegelotse des Vereins deutscher Ersatzkassen (VDEK) hilft bei der Suche nach einer geeigneten ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung im gesamten Bundesgebiet.