Hebesätze zur Gewerbesteuer und zur Grundsteuer A und B
Entwicklung in den 87 Gemeinden Bodensee-Oberschwabens
- Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg veröffentlicht jeweils im Herbst die Grund- und Gewerbesteuerhebesätze der Gemeinden zum 30. Juni des laufenden Jahres.
- Die Gewerbesteuer ist unter den Realsteuern eine der wichtigsten Einnahmequellen einer Kommune zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Mit der Festlegung der Hebesätze beeinflusst eine Kommune die Höhe der durch Unternehmen zu leistenden Abgaben - mit entsprechenden Folgen für deren Entscheidungen zu Standortveränderungen und Neuansiedlungen.
Die Entwicklung seit dem Jahr 2000 dokumentiert, dass sich die 87 Gemeinden Bodensee-Oberschwabens ihrer Verantwortung bewusst sind und (verglichen mit anderen Gebietsräumen) ihre Hebesätze insgesamt nur moderat erhöht haben. Der regionale Vorjahresvergleich 2023/24 ergibt:
- 6 Gemeinden haben ihren Gewerbesteuer-Hebesatz erhöht,
- 7 Gemeinden haben ihren Grundsteuer-A-Hebesatz erhöht und
- 8 Gemeinden haben ihren Grundsteuer-B-Hebesatz erhöht.
Aktuell verfügbare Gewerbesteuer-Hebesätze in den Gemeinden der Region Bodensee-Oberschwaben
Gewerbesteuer-Hebesätze in den Gemeinden der Region Bodensee-Oberschwaben seit 2000
Gewerbesteuer-Hebesätze in den Gemeinden der Region Bodensee-Oberschwaben seit 2010
Gewerbesteuer-Hebesätze in den Gemeinden der Region Bodensee-Oberschwaben seit 2020
Aktuell verfügbare Grundsteuer-A-Hebesätze in den Gemeinden der Region Bodensee-Oberschwaben
Grundsteuer-A-Hebesätze in den Gemeinden der Region Bodensee-Oberschwaben seit 2000
Grundsteuer-A-Hebesätze in den Gemeinden der Region Bodensee-Oberschwaben seit 2010
Grundsteuer-A-Hebesätze in den Gemeinden der Region Bodensee-Oberschwaben seit 2020
Aktuell verfügbare Grundsteuer-B-Hebesätze in den Gemeinden der Region Bodensee-Oberschwaben
Grundsteuer-B-Hebesätze in den Gemeinden der Region Bodensee-Oberschwaben seit 2000
Grundsteuer-B-Hebesätze in den Gemeinden der Region Bodensee-Oberschwaben seit 2010
Grundsteuer-B-Hebesätze in den Gemeinden der Region Bodensee-Oberschwaben seit 2020
Tabellarischer Vergleich der Realsteuerhebesätze seit 2000, Bodenseekreis
Tabellarischer Vergleich der Realsteuerhebesätze seit 2000, Landkreis Ravensburg, Blatt 1/2
Tabellarischer Vergleich der Realsteuerhebesätze seit 2000, Landkreis Ravensburg, Blatt 2/2
Tabellarischer Vergleich der Realsteuerhebesätze seit 2000, Landkreis Sigmaringen
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht ebenfalls jährlich im Herbst eine Pressemitteilung zur Gewerbesteuer-Entwicklung des Vorjahres für alle 16 Bundesländer. Ein Gebietsvergleich zum durchschnittlichen Gewerbesteuer-Hebesatz 2023 ergibt:
- Bodensee-Oberschwaben 352 Prozentpunkte,
- Baden-Württemberg 378 Prozentpunkte und
- Deutschland 407 Prozentpunkte.

Erläuterungen zur Gewerbesteuer
Jeder im Inland betriebene Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer. Die Gemeinden sind gemäß § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) berechtigt, entsprechende Hebesätze festzulegen. Gemäß § 35 Einkommensteuergesetz (EStG) kann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden.
Ein Gewerbebetrieb
- liegt vor bei einer selbstständigen nachhaltigen Betätigung, die
- mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und
- sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt;
- liegt nicht vor bei
- der Ausübung von Land- und Forstwirtschaft,
- der Ausübung eines freien Berufes oder
- einer anderen selbstständigen Tätigkeit (wie beispielsweise privater Vermögensverwaltung).
Die Gewerbesteuerpflicht
- beginnt
- bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften im Zeitpunkt der Aufnahme der maßgeblichen Tätigkeit,
- bei Kapitalgesellschaften regelmäßig mit der Eintragung in das Handelsregister,
- endet
- bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs,
- bei Kapitalgesellschaften erst mit dem Aufhören jeglicher Tätigkeit überhaupt (bei Verteilung des Vermögens an die Gesellschafter).
Eine anschauliche Beschreibung des Besteuerungsverfahrens bietet Wikipedia.
Erläuterungen zur Grundsteuer
Die Grundsteuer ist gemäß § 1 Grundsteuergesetz (GrStG) eine den Gemeinden zustehende Steuer. Bei der Grundsteuererhebung sind 2 Arten zu unterscheiden:
- Grundsteuer A,
Steuergegenstand ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen. - Grundsteuer B,
Steuergegenstand sind alle bebauten oder bebaubaren Grundstücke
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die alten Einheitswerte als verfassungswidrig eingestuft hatte, trat zum 1. Januar 2025 eine Reform der Grundsteuer in Kraft. Baden-Württemberg hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, vom Bundesgesetz abzuweichen und ermittelt die Grundsteuer künftig nach dem modifizierten Bodenwertmodell. Nähere Informationen finden veröffentlicht die Zentrale Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung Baden-Württemberg (ZGG).