Digitaler Gewerbesteuerbescheid

Wie funktioniert der digitale Gewerbesteuerbescheid?

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ermöglicht es, Gewerbesteuerbescheide der Kommunen digital an Unternehmen und deren Steuerberater zu versenden. Gewerbesteuerbescheide werden meist noch in Papierform ausgestellt, weisen je nach Kommune unterschiedliche Formate auf und müssen meist aufwendig von Unternehmen manuell erfasst werden. Durch die Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheides wird ein medienbruchfreier Ablauf von der Einreichung der Gewerbesteuererklärung über die elektronische Steuererklärung (ELSTER) bis hin zum Abruf eines digitalen Gewerbesteuerbescheides über „Mein Unternehmenskonto“ etabliert.

Ablauf des digitalen Gewerbesteuerbescheides

Das Finanzamt teilt der zuständigen Kommune mittels elektronische Steuererklärung (ELSTER-Transfer (ETR)) die Mitteilung über den Gewerbesteuermessbescheid beziehungsweise den Bescheid über den Zerlegungsanteil mit. Der von der Kommune daraufhin erlassene digitale Gewerbesteuerbescheid erfolgt im optisch aufbereiteten PDF-Format mit XML-Anhang und wird über ELSTER im Postfach „Mein Unternehmenskonto“ zugestellt. Der Datensatz ist sowohl bundesweit einheitlich als auch maschinenlesbar und kann durch Einlesen in die Unternehmenssoftware direkt weiterverarbeitet werden.

Wann und in welcher Kommune funktioniert der digitale Bescheid?

Welche Kommunen innerhalb des Kammerbezirks beziehungsweise deutschlandweit bereits digitale Bescheide erstellt haben und welche Kommunen grundsätzlich dazu bereit sind, finden Sie auf der Homepage zum digitalen Gewerbesteuerbescheid unter der Rubrik "aktueller Stand zur Umsetzung in Deutschland". Die interaktive Karte wird regelmäßig aktualisiert.

Welche weiteren Schritte plant das Pilotprojekt?

Derzeit wird an folgenden Neuerungen zur flächendeckenden Umsetzung des digitalen Gewerbesteuerbescheides gearbeitet:
  • Einbindung der Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe in diverse Software (wie zum Beispiel DATEV) und Datenbanken (wie zum Beispiel Vollmachtsdatenbank)
  • Ausstellen eines digitalen Zerlegungsbescheides über die Landesgrenze von Bundesländern hinweg
  • Einbindung von mehr Steuerberatern in München im Rahmen von sogenannten Clusterfreischaltungen
  • Anbindung von elektronische Rechnungsstellung in der Kommunikation (ERiC) Anwendern

Was können Sie als Unternehmen nun tun?

  • Wichtig: Mitteilung des elektronischen Zustellwunsches an die Kommunen!
  • Für Unternehmen, die davon Gebrauch machen möchten, gibt es zwei Wege, der Kommune die elektronische Bekanntgabe mitzuteilen:
Im Rahmen der Abgabe der Gewerbesteuererklärung gibt es die Möglichkeit, den "elektronischen Zustellwunsch" bei ELSTER anzuzeigen. Die Einwilligung der elektronischen Zustellung des Bescheides wird somit für die eingereichte Erklärung, also den jeweiligen Erhebungszeitraum, erteilt.
Alternativ kann der Zustellwunsch formlos an die zuständige Kommune gerichtet werden, zum Beispiel per E-Mail. Hierfür wurde ein für alle Kommunen in Deutschland einheitliches Formular entwickelt, das die Einwilligung auf unbestimmte Zeit, also für alle zukünftigen Gewerbesteuerbescheide, erteilt. Für Unternehmen mit mehreren Standorten kann die Einwilligung somit gleichzeitig an mehrere Kommunen adressiert werden.
Grundsätzlich empfiehlt es sich allen Unternehmen, auch aus anderen Kommunen, die Interesse an einem digitalen Gewerbesteuerbescheid haben, die Angabe des Zustellwunsches zu machen. Die Kommunen können darüber den Bedarf einsehen und die Priorisierung des Projektes vornehmen.

Geben Sie uns Feedback!

Auch im Rahmen des Projektes zum digitalen Gewerbesteuerbescheid brauchen wir Ihr Feedback zu Ihren praktischen Erfahrungen. Wie sind Ihre Erfahrungen im Rahmen dieses Projektes?
Teilen Sie uns gerne Ihre Meinung dazu mit.
Aussagekräftige Rückmeldungen aus der Unternehmenspraxis sind für uns ein wichtiges Instrument, um Problemfelder weitergeben und Lösungen erarbeiten zu können.

Weiterführende Informationen: