Harmonisiertes System - Warenverzeichnis und verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA)

Warennummern sind das zentrale Ordnungsmerkmal im internationalen Warenhandel. Waren werden nach ihrer technischen Beschaffenheit klassifiziert und erhalten eine entsprechende Warennummer (Zolltarifnummer). Anhand der Warennummer werden die Zollsätze bei der Einfuhr festgelegt, aber auch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und die jeweils erforderlichen Dokumente.
Gerade in elektronischen Zollsystemen mit ihren direkten Verknüpfungen hat eine falsche Warennummer oft umfassende Folgen. Mit Hilfe des elektronischen Zolltarifs (EZT) werden die erforderlichen Angaben bei der Ein- oder Ausfuhr erfasst. Diese Codierungen (beispielsweise Y901) und Zusatzcodes, die bei den Zollanmeldungen anzugeben sind, lassen sich im EZT online im Bereich Einfuhr oder Ausfuhr recherchieren. Der EU-Zolltarif selbst ändert sich immer zum Jahreswechsel, die jeweilige Verordnung (VO) erscheint zum 31. Oktober des Vorjahres.
Auf Basis des HS ist eine Recherche der im Ausland anfallenden Zölle und Steuern sowie der erforderlichen Unterlagen und der einschlägigen Regelungen beispielsweise über das EU-Portal Access2Markets möglich. Dieses beinhaltet unter anderem alle Daten der früheren Market Access Database oder Marktzutrittsdatenbank der Europäischen Union (EU).

Warenverzeichnis 2024 und 2025 und Warenverzeichnis Suchmaschine

Bitte beachten Sie, dass ein reiner Vergleich der Warennummern nicht ausreichend ist, weil sich immer auch inhaltliche Änderungen ergeben. So kann es durchaus möglich sein, dass die in der Vergangenheit genutzte Warennummer im neuen Jahr noch besteht, die Ware aber einer anderen Nummer zugeordnet werden müsste. Das gilt für die oben genannten aufgespaltenen Warenpositionen.
Mit der Warenverzeichnis Suchmaschine steht ein intuitiveres Hilfsmittel zur Verfügung, um die richtige Warennummer zu finden.

Kombinierte Nomenklatur 2024/2025

Die Kombinierte Nomenklatur (KN) 2024, der gemeinsame Zolltarif der EU, listet die gültigen Zollsätze bei der Einfuhr in die EU auf. Die seit 1. Januar 2024 gültige Fassung wurde veröffentlicht im Amtsblatt der EU L vom 31. Oktober 2023, Verordnung (EU) 2023/2364. Die ab 1. Januar 2025 gültige Fassung der Kombinierten Nomenklatur (KN) 2025, wurde veröffentlicht im Amtsblatt der EU L vom 31. Oktober 2024, Verordnung (EU) 2024/2522.

Überblick zum Harmonisierten System (HS) 2022

Alle fünf Jahre wird eine Neufassung des HS in Kraft gesetzt. Das HS 2022 ist zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Das HS 2017 wurde somit durch das HS 2022 ersetzt. Im Januar 2020 wurden die Änderungen von den 158 Vertragsparteien des HS angenommen. Der technische Fortschritt und geänderte Handelsmuster sowie Umweltaspekte sollen damit besser abgebildet werden.
Es gibt eine zweisprachige, etwas unübersichtliche Änderungsübersicht. Insgesamt wird es 351 Änderungen im HS 2022 geben, darunter 77 im Bereich Chemie (Abschnitt VI, insbesondere Kapitel 29,30 und 38), 58 im Bereich Holz (Abschnitt IX, insbesondere Kapitel 44), 21 bei Textil und Bekleidung (Abschnitt XI, insbesondere Kapitel 61 und 62), Umstellungen bei Glasfasern (Kapitel 70), 27 bei Metallen (Abschnitt XV), 63 bei Maschinen (Abschnitt XVI) und 22 bei den Beförderungsmitteln (Abschnitt XVII, Aufführung von Elektrofahrzeugen).
Neue HS-Positionen sind 0309 (Fischmehle), 2404 (neuartiger Tabak) 3827 (Mischungen von HFCs), 8485 (3-D-Drucker, additive Fertigung), 8524 (Panels für Flachbildschirme), 8549 (Elektroschrott), 8806 (unbemannte Fluggeräte/Drohnen), 8807 (Teile von Flugzeugen). Die betreffenden Waren werden aus anderen Warenpositionen umgruppiert.
Weiterhin auffällig sind, unter anderen, die Änderungen bei Glasfasern in Kapitel 70, Placebos Position 3006, Metallbearbeitungsmaschinen Position 8462.
Es gibt auch zahlreiche neue Unterpositionen, unter anderem für Smartphones (8517 13).
Die WTO hat ein Online-Werkzeug zum Vergleich der unterschiedlichen HS-Versionen veröffentlicht. Damit können alle Versionen beliebig miteinander verglichen werden.
Wir empfehlen, die Auswirkungen der HS-Änderungen auf das eigene Unternehmen rechtzeitig vor dem Jahreswechsel zu prüfen. Damit können Sie einschätzen, ob es größere Auswirkungen geben wird. Die HS-Änderungen können sich unter anderem auswirken auf
  • die Präferenzkalkulation (durch die Änderung wird eine andere Ursprungsregel angewendet, das wäre allerdings falsch: Die bisherige Regel muss weiterhin verwendet werden.)
  • Warenlisten in zollrechtlichen Bewilligungen
  • die Gültigkeit bestehender verbindlicher Zolltarifauskünfte
Da erfahrungsgemäß nicht alle Länder weltweit die Umstellung auf das HS 2022 zeitgleich schaffen werden, kann es in Einzelfällen zu Importverzögerungen kommen.

Aufbau der Warennummer

Die Grundlage der Warennummer bildet das internationale sechsstellige Harmonisierte System (HS)
Die jeweiligen nationalen Zolltarife bauen weltweit darauf auf. Meist werden weitere Ziffern hinzugefügt. Je nach Vorgang sind entweder die 11-stellige Codenummer oder die 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur) anzugeben. Meist werden weitere Ziffern hinzugefügt, falls keine Notwendigkeit zu einer genaueren Untergliederung besteht, wird “ausgenullt”. Für die EU gilt:

Besonderheit: Einfuhr nach Deutschlang:

11-stellige Codenummer, TARIC + eine Ziffer

Einfuhr in die EU:

10-stelliger TARIC, KN + zwei Ziffern

Ausfuhr aus der EU:

8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur, KN), HS + zwei Ziffern

Intrastat:

8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur)
Derzeit sind 151 Staaten Vertragsparteien des Harmonisierten Systems. Insgesamt wird das System von 207 Staaten beziehungsweise Wirtschaftsunionen angewendet.

Auskünfte zur richtigen Warennummer

Trotz dieser Hilfsmittel gibt es häufig unterschiedliche Auffassungen, welche Warennummer anzuwenden ist. Es ist auch denkbar, dass dieselbe Ware bei unterschiedlichen Zollstellen unterschiedlich eingereiht wird. Für ein Unternehmen ist dies problematisch, da Änderungen weitreichende Konsequenzen, beispielsweise im Zollsatz oder bei den erforderlichen Dokumenten haben. Es gibt folgende Klärungsmöglichkeiten:

Unverbindliche Auskünfte

Recherche in der EU-Datenbank vZTA. Mit ihrem umfassenden Stichwortverzeichnis kann in den aktuell gültigen und erteilten verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) recherchiert werden. In vielen Fällen ist das vollkommen ausreichend, um schnell zu einem verlässlichen Ergebnis zu kommen. Den Zugang und eine Anleitung der IHK Region Stuttgart zur Datenbank haben wir für Sie hinterlegt.
Klärung durch das zuständige Hauptzollamt. Dies geschieht in der Regel pragmatisch "hinter den Kulissen".
Klärung durch die zentrale Auskunftstelle des Zolls. Eine solche Auskunft ist zwar nicht rechtsverbindlich, sollte aber in der Regel für eine einheitliche Handhabung ausreichen.
Wenn Sie die Warennummer für eine Ausfuhr benötigen, können Sie die Hilfe des Statistischen Bundesamtes in Anspruch nehmen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA)

Hinweise zu vZTAs

  • vZTAs werden auch für Ausfuhren erteilt
  • Erteilte vZTAs müssen in Zollanmeldungen codiert werden (C626), ergänz um die Nummer der Auskunft. Das gilt für die Ein- und Ausfuhr.
  • Tipp: die bereits erteilten vZTA können in einer EU-Datenbank recherchiert werden.
  • Tipp: vZTAs können auch eine Bindungswirkung für ähnliche Produkte entfalten, sofern "es sich um erzeugnis- und herstellungsbedingte unvermeidliche Abweichungen handelt, die keine Auswirkung auf das Einreihungsergebnis haben können“, so der Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 26. Januar 2012, VII R 17/11.
  • vZTAs werden dem jeweiligen Antragsteller erteilt. Innerhalb eines Konzerns sollte sichergestellt werden, wer für welchen Artikel vZTAen beantragt, sonst kann dies bei unterschiedlichen Auskünften zu Problemen führen.
Quelle: IHK Stuttgart