Harmonisiertes System - Warenverzeichnis und verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA)

Warennummern sind das zentrale Ordnungsmerkmal im internationalen Warenhandel. Waren werden nach ihrer technischen Beschaffenheit klassifiziert und erhalten eine entsprechende Warennummer (Zolltarifnummer). Anhand der Warennummer werden die Zollsätze bei der Einfuhr festgelegt, aber auch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und die jeweils erforderlichen Dokumente.
Gerade in elektronischen Zollsystemen mit ihren direkten Verknüpfungen hat eine falsche Warennummer oft umfassende Folgen. Mit Hilfe des elektronischen Zolltarifs (EZT) werden die erforderlichen Angaben bei der Ein- oder Ausfuhr erfasst. Diese Codierungen (beispielsweise Y901) und Zusatzcodes, die bei den Zollanmeldungen anzugeben sind, lassen sich im EZT online im Bereich Einfuhr oder Ausfuhr recherchieren. Der EU-Zolltarif selbst ändert sich immer zum Jahreswechsel, die jeweilige Verordnung (VO) erscheint zum 31. Oktober des Vorjahres.
Auf Basis des HS-Codes ist eine Recherche der im Ausland anfallenden Zölle und Steuern sowie der erforderlichen Unterlagen und der einschlägigen Regelungen beispielsweise über das EU-Portal Access2Markets möglich.

Aufbau der Warennummer: international-EU-Deutschland

Die Grundlage der Warennummer bildet das internationale sechsstellige Harmonisierte System (HS).
Die jeweiligen nationalen Zolltarife bauen weltweit darauf auf. Meist werden weitere Ziffern hinzugefügt, falls keine Notwendigkeit zu einer genaueren Untergliederung besteht, wird „ausgenullt”. Für die EU gilt:
  • Ausfuhr aus der EU und Intrastat: 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur, KN), HS + zwei Ziffern
  • Einfuhr in die EU: 10-stelliger TARIC (Tarif Intégré des Communautés Européennes), KN + zwei Ziffern
  • Besonderheit: Einfuhr nach Deutschland: 11-stellige Codenummer, TARIC + eine Ziffer
Eine Übersicht über die Gliederung der Codenummern finden Sie auf der eben genannten Internetseite des Zolls.

Warennummer und Zölle, Steuern, Verbote und Beschränkungen

Je nach Verwendung sind zolltechnische Maßnahmen mit der jeweiligen Warennummer verbunden:
  • Codenummer: EU-Zollsätze, handelspolitische Maßnahmen (unter anderen Antidumpingmaßnahmen), deutsche Steuersätze (Umsatzsteuern und Verbrauchsteuern); Verbote und Beschränkungen, wie Einfuhrverbote, Beschränkungen, Quoten und Kontingente, erforderliche Unterlagen. Damit sind dann Unterlagencodierungen oder Negativcodierungen verknüpft.
  • Kombinierte Nomenklatur: im Wesentlichen Ausfuhrverbote und -beschränkungen, auch hier sind Unterlagencodierungen und Negativcodierungen verknüpft.
Ein Abgleich der Codierungen ist unter anderem über den Elektronischen Zolltarif möglich.

Abgleich ausländischer Warennummern

Da die Warennummern nur bis zur sechsten Stelle weltweit einheitlich sind, kommt es häufig zu unterschiedlichen Anforderungen zwischen Importeur und Exporteur, wobei jeder Beteiligte die eigene Warennummer anwenden muss. Die außerhalb der EU verwendeten Warennummern können über die EU-Datenbank Access2Markets recherchiert werden. Bei Abweichungen im Bereich der ersten sechs Stellen gibt es unterschiedliche Auffassungen zur Einreihung.

Warenverzeichnis 2025 und 2026 und Warenverzeichnis Suchmaschine

  • Das Warenverzeichnis 2025 sowie das Warenverzeichnis 2026 sind auf der Website des Statistischen Bundesamtes zum Download hinterlegt.
  • Alternativ wird die SOVA-Leitdatei 2026 (ZIP, Excel) bereitgestellt. Sie enthält alle gültigen Warennummern und Warenbeschreibungen.
  • Eine gute Möglichkeit, Warennummern online zu recherchieren bietet das Statistische Bundesamt über das Angebot Warenverzeichnis online an.
  • Änderungen zum 1. Januar 2026 gegenüber dem Warenverzeichnis 2025 sind in einer praktischen Information mit Gegenüberstellung der alten und der geänderten Warennummern. Von Änderungen betroffene Warenkapitel (einschließlich Änderung der Anmerkungen):
    3, 28, 29, 38, 39, 73, 84, 85, 94, 95, 98, 99.
  • Änderungen zum 8. Juli 2026: Im Juli wurden 130 neue Warennummern aufgenommen und 74 beendet.
    Die EU-Kommission hat eine Korrelationstabelle zur Gegenüberstellung veröffentlicht. Diese liegt seit dem 8. Juli in einer aktualisierten Version 1.1 vor.
    Über die Änderungen informiert auch die deutsche Zollverwaltung im EZT-Online unter „Mitteilungen”. Dies enthält neue und beendete Warennummern, sowie ebenfalls eine Korrelationstabelle.
    Von Änderungen betroffene Warenkapitel: 15, 16, 28, 29, 32, 38, 39, 54, 55, 56, 59, 68, 70, 72, 84, 85, 87, 94, 97.
Bitte beachten Sie, dass ein reiner Vergleich der Warennummern nicht ausreichend ist, weil sich immer auch inhaltliche Änderungen ergeben. So kann es durchaus möglich sein, dass die in der Vergangenheit genutzte Warennummer im neuen Jahr noch besteht, die Ware aber einer anderen Nummer zugeordnet werden müsste. Das gilt für die oben genannten aufgespaltenen Warenpositionen.
Mit der Warenverzeichnis Suchmaschine steht ein intuitiveres Hilfsmittel zur Verfügung, um die richtige Warennummer zu finden.

Überblick zum Harmonisierten System (HS) 2022

Alle fünf Jahre wird eine Neufassung des HS in Kraft gesetzt. Das HS 2022 ist zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Insgesamt wird es 351 Änderungen im HS 2022 geben, darunter 77 im Bereich Chemie (Abschnitt VI, insbesondere Kapitel 29,30 und 38), 58 im Bereich Holz (Abschnitt IX, insbesondere Kapitel 44), 21 bei Textil und Bekleidung (Abschnitt XI, insbesondere Kapitel 61 und 62), Umstellungen bei Glasfasern (Kapitel 70), 27 bei Metallen (Abschnitt XV), 63 bei Maschinen (Abschnitt XVI) und 22 bei den Beförderungsmitteln (Abschnitt XVII, Aufführung von Elektrofahrzeugen).
Neue HS-Positionen sind 0309 (Fischmehle), 2404 (neuartiger Tabak) 3827 (Mischungen von HFCs), 8485 (3-D-Drucker, additive Fertigung), 8524 (Panels für Flachbildschirme), 8549 (Elektroschrott), 8806 (unbemannte Fluggeräte/Drohnen), 8807 (Teile von Flugzeugen). Die betreffenden Waren werden aus anderen Warenpositionen umgruppiert.
Weiterhin auffällig sind, unter anderen, die Änderungen bei Glasfasern in Kapitel 70, Placebos Position 3006, Metallbearbeitungsmaschinen Position 8462.
Es gibt auch zahlreiche neue Unterpositionen, unter anderem für Smartphones (8517 13).
Die WTO hat ein Online-Werkzeug zum Vergleich der unterschiedlichen HS-Versionen veröffentlicht. Damit können alle Versionen beliebig miteinander verglichen werden.

Update im Harmonisierten System (HS) ab 2028

Die nächste Revision des Harmonisierten Systems (HS) wird nicht, wie ursprünglich angedacht, im Jahr 2027 umgesetzt – die Weltzollorganisation wird sie erst ab dem 1. Januar 2028 in Kraft setzen. Grund dafür sind pandemiebedingte Verzögerungen bei der Fertigstellung der Anpassungen. Im fünfundzwanzigsten Turnus der globalen Warencodierung steht eine umfassende Aktualisierung an.
Die Änderungen des HS 2028 umfassen 299 Änderungssätze, wodurch sich die Nomenklatur auf 1.229 Positionen und 5.852 Unterpositionen beläuft. Im Vergleich zur Ausgabe HS 2022 wurden sechs neue Positionen und 428 neue Unterpositionen hinzugefügt, während fünf Positionen und 172 Unterpositionen gestrichen wurden.
Die Änderungen sollen sowohl technische Entwicklungen, veränderte Handelsvolumina als auch aktuelle Warenströme sowie Auswirkungen der Pandemie berücksichtigen. Nach der förmlichen Annahme Ende Dezember 2025 wurden nun im Januar 2026 die Änderungen veröffentlicht. Sie treten dann am 1. Januar 2028 in Kraft.
Wichtige inhaltliche Schwerpunkte:
  • Gesundheitsbezogene Produkte
  • Neuerungen bei Impfstoffen
  • Neues Kapitel 2107 für Nahrungsergänzungsmittel
  • Umweltschutz und Kunststoffabfall
  • Schutz vor illegalen Aktivitäten, technische Fortschritte und klarere Klassifikationsregeln für bestimmte Produkte.

Aufbau der Warennummer

Die Grundlage der Warennummer bildet das internationale sechsstellige Harmonisierte System (HS)
Die jeweiligen nationalen Zolltarife bauen weltweit darauf auf. Meist werden weitere Ziffern hinzugefügt. Je nach Vorgang sind entweder die 11-stellige Codenummer oder die 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur) anzugeben. Meist werden weitere Ziffern hinzugefügt, falls keine Notwendigkeit zu einer genaueren Untergliederung besteht, wird “ausgenullt”. Für die EU gilt:

Besonderheit: Einfuhr nach Deutschland:

11-stellige Codenummer, TARIC + eine Ziffer

Einfuhr in die EU:

10-stelliger TARIC, KN + zwei Ziffern

Ausfuhr aus der EU:

8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur, KN), HS + zwei Ziffern

Intrastat:

8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur)

Auskünfte zur richtigen Warennummer

Trotz dieser Hilfsmittel gibt es häufig unterschiedliche Auffassungen, welche Warennummer anzuwenden ist. Es ist auch denkbar, dass dieselbe Ware bei unterschiedlichen Zollstellen unterschiedlich eingereiht wird. Für ein Unternehmen ist dies problematisch, da Änderungen weitreichende Konsequenzen, beispielsweise im Zollsatz oder bei den erforderlichen Dokumenten haben. Es gibt folgende Klärungsmöglichkeiten:

Unverbindliche Auskünfte

Recherche in der EU-Datenbank vZTA. Mit ihrem umfassenden Stichwortverzeichnis kann in den aktuell gültigen und erteilten verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) recherchiert werden. In vielen Fällen ist das vollkommen ausreichend, um schnell zu einem verlässlichen Ergebnis zu kommen. Den Zugang und eine Anleitung der IHK Region Stuttgart zur Datenbank haben wir für Sie hinterlegt.
Klärung durch das zuständige Hauptzollamt. Dies geschieht in der Regel pragmatisch "hinter den Kulissen".
Klärung durch die zentrale Auskunftstelle des Zolls. Eine solche Auskunft ist zwar nicht rechtsverbindlich, sollte aber in der Regel für eine einheitliche Handhabung ausreichen.
Wenn Sie die Warennummer für eine Ausfuhr benötigen, können Sie die Hilfe des Statistischen Bundesamtes in Anspruch nehmen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA)

Hinweise zu vZTAs

  • vZTAs werden auch für Ausfuhren erteilt
  • Erteilte vZTAs müssen in Zollanmeldungen codiert werden (C626), ergänz um die Nummer der Auskunft. Das gilt für die Ein- und Ausfuhr.
  • Tipp: die bereits erteilten vZTA können in einer EU-Datenbank recherchiert werden.
  • Tipp: vZTAs können auch eine Bindungswirkung für ähnliche Produkte entfalten, sofern "es sich um erzeugnis- und herstellungsbedingte unvermeidliche Abweichungen handelt, die keine Auswirkung auf das Einreihungsergebnis haben können“, so der Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 26. Januar 2012, VII R 17/11.
  • vZTAs werden dem jeweiligen Antragsteller erteilt. Innerhalb eines Konzerns sollte sichergestellt werden, wer für welchen Artikel vZTAen beantragt, sonst kann dies bei unterschiedlichen Auskünften zu Problemen führen.
Quelle: IHK Stuttgart