Unionszollkodex (UZK)

Der Zollkodex der Union, auch kurz Unionszollkodex (UZK) genannt, bildet zusammen mit der Delegierten Verordnung (DA - Delegated Act) und der Durchführungsverordnung (IA - Implementing Act) das Europäische Zollrecht.

Ergänzt werden diese Rechtsakte durch eine Übergangsverordnung (TDA - Transitional Delegated Act), die einen rechtlichen Rahmen bis zur Inbetriebnahme und Anpassung der IT-Systeme an die neuen Regelungen schafft.
Mit Wirkung zum 01. Mai 2016 ersetzte der UZK den bis dahin geltenden Zollkodex (ZK) und die Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO).

Die aktuell gültigen Rechtsakte sind in allen Amtssprachen der Europäischen Union in verschiedenen Dateiformaten (PDF, HTML) online auf der Internetseite der Europäischen Kommission abrufbar, ebenso wie die aktuellen, konsolidierten Versionen:
Der UZK ermöglicht eine schrittweise Einführung von EU-weit harmonisierten IT-Verfahren und gemeinsamen Datenbanken. Daher wurden zusätzlich zu den oben genannten Rechtsakten die Regeln für den Austausch und die Speicherung von Daten in dem Zeitraum bis zur Inbetriebnahme des jeweiligen IT-Systems oder der jeweiligen Datenbank in einem Übergangsrechtsakt festgelegt, Delegierte Verordnung (EU) 2016/341 ("transitional delegated act" (TDA). Diese Umsetzung soll bis Ende 2025 erfolgen.
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Zolls.
Hinweis: Vor dem Hintergrund der derzeit geplanten EU-Zollreform ist davon auszugehen, dass der Unionszollkodex sowie die dazugehörigen Rechtsakte in den kommenden Jahren weiterentwickelt und angepasst werden.
Quelle: IHK Chemnitz, Zoll