Die Pan-Euro-Med-Freihandelszone
Ziel und Entwicklung der Pan-Euro-Med-Zone (Regionales Übereinkommen)
Das Regionale Übereinkommen schafft mit der Pan-Euro-Med-Zone (PEM) einen zollfreien Handelsraum mit einheitlichen Ursprungsregeln und Dokumentation. Waren mit diesen Ursprungserzeugnissen können zollfrei in alle Mitgliedstaaten eingeführt werden. Durch diagonale Kumulation können Be- und Verarbeitungsschritte in mehreren Ländern zur Ursprungserlangung beitragen. Im Gegensatz zu bilateralen Abkommen gelten die Zollvorteile damit für alle Teilnehmerstaaten, was besonders für Handels- und Produktionsunternehmen im Mittelmeerraum und auf dem Balkan attraktiv ist.
Da sich die Regelungen der PEM-Zone als zu kompliziert herausgestellt haben, wurden diese reformiert und deutlich vereinfacht. Ab 1.1.2026 gelten nur noch die Regeln des revidierten Übereinkommens - zumindest weitgehend.
PEM: Teilnehmende Länder
- EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Schweiz, Liechtenstein)
- Türkei
- Mittelmeeranrainer (Ägypten, Algerien, palästinensische Gebiete, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Tunesien)
- Balkanstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien)
- Färöer
- Moldau
- Georgien
- Ukraine
Voraussetzungen für die Gewährung des Zollvorteils
Es gibt im Wesentlichen zwei besondere Voraussetzungen für die Nutzung der Vorteile des Regionalen Übereinkommens:
- Die am Ursprungserwerb und am Handel beteiligten Staaten müssen dem Regionalen Übereinkommen beigetreten sein. Der jeweils aktuelle Stand wird durch eine Abkommensmatrix dokumentiert.
- Falls die Zone tatsächlich nicht nur bilateral genutzt wird, muss dies besonders dokumentiert werden. Dies geschieht entweder durch einen ausgefüllten Kumulationsvermerk (Ursprungserklärung, Lieferantenerklärung) oder der EUR.1
Weiterführende ausführliche Informationen sowie die jeweils aktuelle Matrix finden Sie auf der Webseite des Zolls.
Reform des Regionalen Übereinkommens (PEM neu/R)
Zum 1. September 2021 wurde das Regionale Übereinkommen reformiert (PEM neu). In der Vergangenheit wurde besonders die diagonale Kumulation sehr zurückhaltend und nur von bestimmten Branchen (Textil/Bekleidung) genutzt, weil die Regelungen zu komplex waren.
Regelungen ab 2026
Seit 1. Januar 2026 gibt es nun zwei Staatengruppen:
- CR (bzw. CT/R): Staaten, in denen die neuen (Ursprungs-)Regelungen gelten
- C: Staaten, in denen nur die alten (Ursprungs-)Regelungen gelten
Nutzung der neuen Regeln wie oben beschrieben:
Die neuen erleichterten Ursprungsregeln können für die Staaten der Gruppen CR und R angewendet werden.
Die neuen erleichterten Ursprungsregeln können für die Staaten der Gruppen CR und R angewendet werden.
Die bisherigen strengeren Ursprungsregelungen können im Regelfall für alle Staatengruppen weiterhin verwendet werden, sofern es sich um Waren ab Kapitel 25 des Harmonisierten System handelt. Über Ausnahmen informieren wir an dieser Stelle, sobald das entsprechende Gutachten publiziert werden kann.
Die Einzelheiten zu den Staatengruppen und den Regelungen hat die deutsche Zollverwaltung übersichtlich dargestellt, weiterhin gibt es eine verständliche Beschreibung bei der deutschen Zollverwaltung und bei der Schweizerischen Zollverwaltung. Einen Leitfaden hat TAXUD als pdf-Download „Guidance on transitional PEM rules” in englischer Sprache publiziert.
Achtung: Derzeit ist auf Präferenzdokumenten (EUR1, Ursprungserklärung) bei Exporten nach Ägypten „Revised Rules“ zu vermerken, sonst werden diese vom ägyptischen Zoll nicht anerkannt.
Umgang mit Präferenznachweisen/Lagerware ab 2026
2026 gelten planmäßig im Verhältnis zwischen der EU und den anderen PEM-Staaten die revidierten Regeln. Innerhalb der PEM-Staaten wird der Prozess nicht so schnell abgeschlossen sein. Letzteres wirkt sich nur auf die Kumulation aus. Damit wird der Übergang komplex und in einer Nachweiskette muss das Verhältnis zwischen vor und ab 2026 ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen, Erklärungen zum Ursprung und Lieferantenerklärungen berücksichtigt werden. Die Generalzolldirektion hat die unterschiedlichen Varianten ausführlich geschildert.
Auswirkungen der reformierten PEM-Regelungen
Nutzen:
Die neuen Ursprungsregelungen sind wesentlich einfacher.
- In einigen Fällen werden keine daher Vornachweise (Lieferantenerklärungen) mehr erforderlich sein.
- In anderen Fällen kann es sein, dass der präferenzielle Ursprung nun erstmals erreicht wird.
Aufwand:
Alle Hersteller müssen überprüfen, ob sie ihre Ursprungsregeln anpassen müssen. Für Industriegüter (Durchlässigkeit) besteht die Möglichkeit, alte Regeln weiter zu nutzen, sofern die revidierten Regeln sicher erfüllt sind.
Die Nutzung der neuen Regelungen setzt voraus, dass man die Ursprungsermittlung und Dokumentation anpasst. Die Präferenzen müssen dann in Abhängigkeit vom Zielland ermittelt werden. Vielen Unternehmen ermitteln den präferenziellen Ursprung, indem sie die strengste Ursprungsregel aller EU-Abkommen verwenden (worst case). Wenn man das macht, kann man die Vorteile der vereinfachten PEM-Regeln nicht nutzen.
Das gilt sowohl für einzelne Exporte in Abkommensstaaten, als auch für die Erstellung von Lieferantenerklärungen.
Quelle: IHK Stuttgart und GTAI
