Leitfaden zur EU-Konfliktmineralien-Verordnung

Die EU-Verordnung über Konfliktmineralien (Verordnung (EU) 2017/821) ist seit 2017 in Kraft und beinhaltet gesetzliche Transparenzvorgaben für Mineralien und Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. In folgenden Leitfaden haben wir die wichtigsten Informationen zu allen Aspekten der Regelung zusammengestellt.

Überblick

  • Die meisten Verpflichtungen der Verordnung gelten seit dem 1.Januar 2021.
  • Ziel der Verordnung ist es, Möglichkeiten der Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinnung und Handel von mineralischen Rohstoffen zu verhindern und die EU-Beschaffung von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold nur noch aus verantwortungsvollen Quellen und nicht aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten sicherzustellen.
  • Die Verordnung definiert für EU-Importeure weitgehende Sorgfalts- und Berichtspflichten entlang der Lieferkette, darunter ein Risikomanagement, unabhängiges Audit durch Dritte sowie eine Berichtserstattung.
  • Die zuständige Behörde für die Umsetzung der Verordnung in Deutschland ist in die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) mir ihrer Deutschen Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR).

Anwendungsbereich und Definition der Betroffenheit

Die Verordnung betrifft Lieferketten folgender Rohstoffen und deren Erze:
  • Zinn
  • Tantal
  • Wolfram
  • Gold
("3TG" genannt - Tin, Tantalum, Tungsten, Gold)
Insgesamt sind 23 Warenkategorien betroffen (darunder auch Halbzeuge, wie Drähte oder Stäbe), die im Anhang I der Verordnung unter Eingabe der KN-Codes sowie der Mengenschwellen (in Kilogramm) aufgeführt sind. Die Liste der Mengenschwellen wird kontinuierlich auf Basis der Entwicklung der Einfuhrmengen des jeweiligen Vorjahres aktualisiert.
  • Für die Downstream-Industrie - die Produzenten und Importeure von Endprodukten - sind keine verbindlichen Regelungen vorgesehen. Die Downstream-Industrie wird jedoch zur freiwilligen Sorgfaltspflicht aufgefordert.
  • Sekundärrohstoffe (Recyclingmaterialien und Nebenprodukte) fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung. Die Unternehmen müssen einen Nachweis erbringen, dass die Rohstoffe ausschließlich aus Abfällen oder aus recyceltem Material gewonnen wurden.

Sorgfaltspflichten

Du EU-Unternehmen, die von der Verordnung betroffen sind, müssen eine Lieferkettenpolitik einführen, die dem fünfstufigen Prozess aus dem OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten entspricht.
Die fünf Stufen sind:
  1. Aufbau eines Managementsystems (nach Artikel 4 der Verordnung)
  2. Risikobewertung entlang der Lieferkette (nach Artikel 5 der Verordnung)
  3. Einführung einer Risikomanagement-Strategie (nach Artikel 5 der Verordnung)
  4. Durchführung eines unabhängigen Audit (nach Artikel 6 der Verordnung)
  5. Jährlicher Bericht zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (nach Artikel 7 der Verordnung)
Pflichten in
Bezug auf das Managementsystem
gemäß Artikel 4
  • Offenlegung der Lieferkettenpolitik an Lieferanten und die Öffentlichkeit
  • Strukturierung des Managementsystems für die Überwachung der Einhaltung der Sorgfaltspflicht
  • Einbezug der Lieferkettenpolitik im Einklang mit OECD-Leitsätze in Verträge und Vereinbarungen mit Lieferanten
  • Einführung eines Beschwerdemechanismus als Frühwarnsystem
  • Einrichtung eines Systems zur Rückverfolgbarkeit der Lieferkette
Pflichten in Bezug auf das Risikomanagement
gemäß Artikel 5
  • Ermittlung und Bewertung der Risiken schädlicher Auswirkungen in ihrer Lieferkette
  • Umsetzung risikomindernder Strategien
Prüfungen durch Dritte
gemäß Artikel 6
  • Prüfung durch unabhängige Dritte in Bezug auf alle Tätigkeiten, Prozesse und Systeme, die der Erfüllung der Sorgfaltspflichten dienen
Offenlegungspflichten
gemäß Artikel 7
  • Öffentliche Berichterstattung (auch über das Internet) über die Strategien zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht inkl. Berichte der von Dritten durchgeführten Prüfungen
Der Leitfaden enthält darüber hinaus eine spezifische Ergänzung zu Zinn, Tantal und Wolfram sowie eine Ergänzung zu Gold, in denen Erläuterungen speziell für die Lieferketten dieser Rohstoffe spezifiziert werden.
  • Für Einführer von Mineralen (Erzen, Konzentraten) und für Einführer von Metallen (Hüttenprodukten) gelten entsprechend der jeweiligen Position in der Lieferkette unterschiedliche Anforderungen.
  • Einführer von Mineralen müssen neben den Angaben der Herkunft im Falle einer kritischen Herkunft die Nachverfolgbarkeit und ein erhöhtes Risikomanagement sicherstellen.
  • Einführer von Metallen müssen prüfen, ob Hütten/Raffinerien in ihrer Lieferkette die Sorgfaltspflichten erfüllen und ein Audit durchführen, es sei denn diese Hütten/Raffinerien sind bereits durch ein anerkanntes System zertifiziert oder auf der EU-Liste nach Artikel 9 der Verordnung („Whitelist“) verzeichnet.

Konflikt- und Hochrisikogebiete

Konflikt- und Hochrisikogebiete (Conflict-Affected and High Risk Areas, CAHRAs) - Regionen, in denen bewaffnete Konflikte geführt werden oder die sich nach Konflikten in einer fragilen Situation befinden, sowie Gebiete mit schwacher oder nicht vorhandener Regierungsführung und Sicherheit. Auch Gebiete mit weit verbreiteten und systematischen Verletzungen des Völkerrechts, einschließlich Menschenrechtsverletzungen, zählen dazu.

Arbeit mit Lieferanten

Hier finden Sie kostenlose, standardisierte Vorlagen, um Informationen von Lieferanten anzufordern:
Initiativen, die darauf abzielen, Prüfungen der Sorgfaltspflicht von Schmelzhütten und Raffinerien durch Dritte zu unterstützen (Beispiele):
Zur Förderung von Transparenz entlang der gesamten Lieferkette hat die EU-Kommission das Responsible Minerals Information System (ReMIS) eingerichtet. Die Plattform unterstützt dabei, Sorgfaltspflichten und Compliance-Maßnahmen umzusetzen und Risiken in der Lieferkette zu identifizieren. Über die Plattform können Unternehmen freiwillig ihre Maßnahmen für verantwortungsvolle Lieferketten von Metallen und Mineralien öffentlich darstellen.
Andere Standards, die von den Akteuren der Lieferkette zur Durchführung von Sorgfaltsprüfungen, Rückverfolgbarkeit und Audits entlang der 3TG-Lieferkette verwendet werden können sowie metallspezifische Informationen zur verantwortungsvollen Beschaffung finden Sie auf der Webseite der GTAI.

Weiterführende Informationen


Stand: 16. Dezember 2025
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Quelle: EU-Kommission, GTAI, OECD, DEKSOR, IHK Düsseldorf