Leitfaden zur EU-Konfliktmineralien-Verordnung
Die EU-Verordnung über Konfliktmineralien (Verordnung (EU) 2017/821) ist seit 2017 in Kraft und beinhaltet gesetzliche Transparenzvorgaben für Mineralien und Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. In folgenden Leitfaden haben wir die wichtigsten Informationen zu allen Aspekten der Regelung zusammengestellt.
Überblick
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Die meisten Verpflichtungen der Verordnung gelten seit dem 1.Januar 2021.
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Ziel der Verordnung ist es, Möglichkeiten der Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinnung und Handel von mineralischen Rohstoffen zu verhindern und die EU-Beschaffung von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold nur noch aus verantwortungsvollen Quellen und nicht aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten sicherzustellen.
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Die Verordnung definiert für EU-Importeure weitgehende Sorgfalts- und Berichtspflichten entlang der Lieferkette, darunter ein Risikomanagement, unabhängiges Audit durch Dritte sowie eine Berichtserstattung.
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Die zuständige Behörde für die Umsetzung der Verordnung in Deutschland ist in die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) mir ihrer Deutschen Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR).
Anwendungsbereich und Definition der Betroffenheit
Die Verordnung betrifft Lieferketten folgender Rohstoffen und deren Erze:
- Zinn
- Tantal
- Wolfram
- Gold
("3TG" genannt - Tin, Tantalum, Tungsten, Gold)
Betroffen sind alle EU-Unternehmen, die im Laufe des jeweiligen Jahres die genannten Rohstoffe in Mengen über den festgelegten Schwellenwert hinaus in die EU einführen. Die Betroffenheit ist somit für jedes Jahr selbstständig von Unternehmen erneut festzustellen.
Insgesamt sind 23 Warenkategorien betroffen (darunder auch Halbzeuge, wie Drähte oder Stäbe), die im Anhang I der Verordnung unter Eingabe der KN-Codes sowie der Mengenschwellen (in Kilogramm) aufgeführt sind. Die Liste der Mengenschwellen wird kontinuierlich auf Basis der Entwicklung der Einfuhrmengen des jeweiligen Vorjahres aktualisiert.
- Für die Downstream-Industrie - die Produzenten und Importeure von Endprodukten - sind keine verbindlichen Regelungen vorgesehen. Die Downstream-Industrie wird jedoch zur freiwilligen Sorgfaltspflicht aufgefordert.
- Sekundärrohstoffe (Recyclingmaterialien und Nebenprodukte) fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung. Die Unternehmen müssen einen Nachweis erbringen, dass die Rohstoffe ausschließlich aus Abfällen oder aus recyceltem Material gewonnen wurden.
Sorgfaltspflichten
Du EU-Unternehmen, die von der Verordnung betroffen sind, müssen eine Lieferkettenpolitik einführen, die dem fünfstufigen Prozess aus dem OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten entspricht.
Die fünf Stufen sind:
- Aufbau eines Managementsystems (nach Artikel 4 der Verordnung)
- Risikobewertung entlang der Lieferkette (nach Artikel 5 der Verordnung)
- Einführung einer Risikomanagement-Strategie (nach Artikel 5 der Verordnung)
- Durchführung eines unabhängigen Audit (nach Artikel 6 der Verordnung)
- Jährlicher Bericht zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (nach Artikel 7 der Verordnung)
| Pflichten in Bezug auf das Managementsystem gemäß Artikel 4 |
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| Pflichten in Bezug auf das Risikomanagement gemäß Artikel 5 |
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| Prüfungen durch Dritte gemäß Artikel 6 |
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| Offenlegungspflichten gemäß Artikel 7 |
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Der Leitfaden enthält darüber hinaus eine spezifische Ergänzung zu Zinn, Tantal und Wolfram sowie eine Ergänzung zu Gold, in denen Erläuterungen speziell für die Lieferketten dieser Rohstoffe spezifiziert werden.
- Für Einführer von Mineralen (Erzen, Konzentraten) und für Einführer von Metallen (Hüttenprodukten) gelten entsprechend der jeweiligen Position in der Lieferkette unterschiedliche Anforderungen.
- Einführer von Mineralen müssen neben den Angaben der Herkunft im Falle einer kritischen Herkunft die Nachverfolgbarkeit und ein erhöhtes Risikomanagement sicherstellen.
- Einführer von Metallen müssen prüfen, ob Hütten/Raffinerien in ihrer Lieferkette die Sorgfaltspflichten erfüllen und ein Audit durchführen, es sei denn diese Hütten/Raffinerien sind bereits durch ein anerkanntes System zertifiziert oder auf der EU-Liste nach Artikel 9 der Verordnung („Whitelist“) verzeichnet.
(!) Hilfestellungen bei der Umsetzung: Die OECD hat eine interaktive Version des Leitfadens für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten entwickelt.
Konflikt- und Hochrisikogebiete
Konflikt- und Hochrisikogebiete (Conflict-Affected and High Risk Areas, CAHRAs) - Regionen, in denen bewaffnete Konflikte geführt werden oder die sich nach Konflikten in einer fragilen Situation befinden, sowie Gebiete mit schwacher oder nicht vorhandener Regierungsführung und Sicherheit. Auch Gebiete mit weit verbreiteten und systematischen Verletzungen des Völkerrechts, einschließlich Menschenrechtsverletzungen, zählen dazu.
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Die EU-Kommission veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte nicht erschöpfende, indikative Liste von Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs) und Empfehlungen zur Ermittlung von Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs).
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Die Responsible Minerals Initiative (RMI) hat Ressourcen zusammengestellt, die Ihnen helfen zu bestimmen, ob ein Land als Konflikt- oder Hochrisikogebiet eingestuft werden kann.
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TDi Sustainability hat einen CAHRA-Index erstellt, der die Wahrscheinlichkeit, dass ein Land die OECD-Definition einer Konflikt- oder Hochrisikogebiet erfüllt, als hoch, mäßig oder niedrig einstuft, um bei der Bestimmung zu helfen.
Arbeit mit Lieferanten
Hier finden Sie kostenlose, standardisierte Vorlagen, um Informationen von Lieferanten anzufordern:
- RMI-Vorlage für die Berichterstattung über Konfliktmineralien
- OECD-Vorlage für nachgelagerte Lieferanten
Initiativen, die darauf abzielen, Prüfungen der Sorgfaltspflicht von Schmelzhütten und Raffinerien durch Dritte zu unterstützen (Beispiele):
- London Bullion Market Association (LBMA), Responsible Gold Guidance
- Responsible Jewellery Council (RJC), Code of Practices
- Responsible Minerals Initiative (RMI), Responsible Minerals Assurance Process (RMAP)
Zur Förderung von Transparenz entlang der gesamten Lieferkette hat die EU-Kommission das Responsible Minerals Information System (ReMIS) eingerichtet. Die Plattform unterstützt dabei, Sorgfaltspflichten und Compliance-Maßnahmen umzusetzen und Risiken in der Lieferkette zu identifizieren. Über die Plattform können Unternehmen freiwillig ihre Maßnahmen für verantwortungsvolle Lieferketten von Metallen und Mineralien öffentlich darstellen.
Andere Standards, die von den Akteuren der Lieferkette zur Durchführung von Sorgfaltsprüfungen, Rückverfolgbarkeit und Audits entlang der 3TG-Lieferkette verwendet werden können sowie metallspezifische Informationen zur verantwortungsvollen Beschaffung finden Sie auf der Webseite der GTAI.
Weiterführende Informationen
- Informationen auf der Webseite der OECD
- Informationen auf der Webseite der DEKSOR
- Informationen auf der Webseite der EU-Kommission
- Informationen auf der Webseite der GTAI
Stand: 16. Dezember 2025
Wir aktualisieren unseren Artikel kontinuierlich für Sie. Wir können Ihnen jedoch nicht garantieren, dass die Inhalte immer auf dem neuesten Stand sind.
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Quelle: EU-Kommission, GTAI, OECD, DEKSOR, IHK Düsseldorf
