Schneller Arbeitsmarktzugang von ukrainischen Geflüchteten
Massenzustrom-Richtlinie verringert Bürokratie
Am 9. März 2022 ist die ”Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV)” in Kraft getreten. Danach gilt eine Befreiung von der Visumpflicht für verschiedene Gruppen. Dies betrifft Menschen, die sich am 24. Februar 2022 rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben und ab diesem Datum nach Deutschland eingereist sind oder noch (bis 31. Dezember 2024) einreisen werden. Die Regelung gilt für ukrainische Staatsangehörige mit oder ohne biometrischen Pass, aber auch für Drittstaatsangehörige, die bis zum 24. Februar 2022 rechtmäßig in der Ukraine gelebt haben. Ihr Aufenthalt ist mindestens 90 Tage ab dem Zeitpunkt der Einreise rechtmäßig.
Zudem hat die Europäische Union (EU) am 3. März 2022 beschlossen, erstmals die bereits seit 2001 bestehende "Massenzustrom-Richtlinie" anzuwenden. Das bedeutet, dass aufgrund des Krieges aus der Ukraine Vertriebenen in der EU ohne Asylverfahren unverzüglich "vorübergehender Schutz" gewährt werden kann. Dieser gilt zunächst für ein Jahr, kann aber um insgesamt zwei weitere Jahre verlängert werden.
Schneller Arbeitsmarktzugang
Anders als Asylsuchende sollen geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer sofort Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten: So können Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Der Arbeitsmarktzugang (auch zur betrieblichen Ausbildung) ist damit ohne Einschränkung mit Zustimmung der Ausländerbehörde (§ 4a Absatz 2 AufenthG) möglich.
In seinem Frage-Antwort-Katalog betont das Bundesinnenministerium, dass bereits bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eine solche Beschäftigungserlaubnis im Aufenthaltstitel vermerkt werden soll. Dies gilt auch, wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht. Darüber hinaus haben die Betroffenen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wie etwa eine medizinische Versorgung sowie auf weitere mögliche Unterstützung wie beispielsweise Kindergeld.
Wie können Unternehmen ukrainische Geflüchtete beschäftigen?
Zur Unterstützung einer bedarfsgerechten Hilfe haben die Spitzenorganisationen Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in enger Zusammenarbeit die Initiative #WirtschaftHilft ins Leben gerufen. Auf der Internetseite der Initiative #WirtschaftHilft erhalten Unternehmen und Verbände umfangreiche Informationen zu verschiedenen Themen.
Beratung zur Anerkennung von Berufsabschlüssen und zu Karrierewegen
Seit dem 1. Januar 2024 ist die IHK Bodensee-Oberschwaben Trägerin des Welcome Centers Bodensee-Oberschwaben. Es bietet internationalen Fachkräften umfassende Beratung zu Themen wie der Anerkennung ausländischer beruflicher Qualifikationen, Jobsuche, Weiterbildung sowie weiteren Aspekten des Lebens und Arbeitens in der Region: Welcome Centers Bodensee-Oberschwaben
Ukrainische Geflüchtete benötigen für die Arbeitsaufnahme in nicht reglementierten Berufen (alle IHK-Berufe) keine formale Berufsanerkennung. Dennoch gilt: Je besser die Qualifikationen der Geflüchteten bekannt sind, desto schneller und effizienter kann das Matching mit potenziellen Arbeitgebern erfolgen.
In der Erstberatung wird ermittelt, in welchen Berufen die ukrainischen Geflüchteten Abschlüsse und relevante Berufserfahrungen vorweisen können. Auf Wunsch kann ein Termin zur individuellen Anerkennungsberatung vereinbart werden, um den Antragsprozess für ein formales Anerkennungsverfahren gemäß dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) bei der IHK FOSA sowie bei anderen Anerkennungsstellen zu unterstützen.
Das Welcome Center bietet zudem umfassende Beratung zu Karrierewegen: Welche Berufe in Deutschland mit den vorhandenen Qualifikationen angestrebt werden können, welche Kenntnisse möglicherweise fehlen und wie diese nachgeholt werden können, sowie Tipps zur Steigerung des Erfolgs bei Bewerbungen. Diese und weitere Themen stehen im Fokus unserer Beratungsangebote, um geflüchteten Menschen eine erfolgreiche Integration in den deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Weiterführende Informationen
- Aktuelle Infos des Auswärtigen Amts zur Ukraine
- Infos des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg zu Einreise und Aufenthalt für Ukrainer/-innen
- Infostelle beim Landratsamt Bodenseekreis
- Weitere Informationen haben wir außerdem in unserem weiteren Artikel “Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine” für Sie zusammengestellt.
- Ferner möchten wir auch auf unser Programm “Integration in Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte” hinweisen.