CBAM-Kostenabschätzung

Die Berechnungsmodalitäten sollen sich mit Wirkung ab 2026 ändern.
  • Ursprünglich wollte die EU Mitte August 2025 eine neue Berechnungsbasis vorlegen.
  • Doch da bisher keine EU-weite Einigung über die Modalitäten erzielt wurde, wird sich die Präsentation der neuen Berechnungsbasis voraussichtlich auf das 4. Quartal 2025 verschieben.
Eine realistische Anpassung unserer CBAM-Kostenabschätzung ist daher aktuell nicht möglich.