(Re)Exportkontrolle der Volksrepublik China

Seit 2021 ist das Exportkontrollgesetz der Volksrepublik China in Kraft. Darüber hinaus gelten Exportkontrollvorschriften für bestimmte Rohstoffe und Industriemagnete, die viele deutschen Unternehmen betreffen. Wer muss die (Re-)Exportkontrollvorschriften der VR China beachten? Welche Verpflichtungen sind zu erfüllen? Welche Waren fallen unter diese Vorschriften? In unserem Artikel geben wir einen Überblick über die wichtigsten Aspekte.

Exportkontrollgesetz

Die Vorgaben betreffen zum einen Unternehmen, die kontrollierte Güter aus China exportieren oder diese als Vor- oder Endprodukte verarbeiten und dann re-exportieren. Zum anderen müssen sich aber auch Unternehmen, die Anteile an chinesischen Unternehmen halten, mit den Regeln vertraut machen.

Kontrollierte Güter

Kontrolliert wird nach dem Gesetz die Ausfuhr von:
  • Dual-Use-Gütern (Dual-Use Güter Liste 2023 des MOFCOM (GTAI)
  • Militärischen Gütern,
  • Nuklearen Gütern,
  • Anderen Gütern, Technologien oder Dienstleistungen, die mit der Aufrechterhaltung der nationalen Sicherheit und der nationalen Interessen sowie mit der Erfüllung von Antiproliferations- und anderen internationalen Verpflichtungen im Zusammenhang stehen.
Diese Güter werden in Listen – gegebenenfalls auch nur temporär – aufgeführt. Darüber hinaus kann auch die Ausfuhr nicht-gelisteter Güter genehmigungspflichtig sein, wenn der Exporteur weiß oder wissen muss oder ihm von den chinesischen Exportkontrollbehörden mitgeteilt wird, dass die zu exportierende Ware
  • die nationale Sicherheit oder nationale Interessen verletzen könnten oder
  • der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen dienen könnten oder
  • eine Verwendung zu terroristischen Zwecken droht (sog. Catch-all-Regelung).

Anwendungsbereich

  • Export von kontrollierten Gütern aus China durch in China ansässige Unternehmen sowie durch ausländische Unternehmen, die in China ihren Sitz haben
  • Bereitstellung von kontrollierten Gütern durch chinesische Staatsangehörige, juristische Personen oder andere Organisationen an ausländische Organisationen oder Einzelpersonen
  • Ausfuhr von kontrollierten Gütern aus zollfreien Zonen, freien Exportzonen und anderen zollrechtlich regulierten Zonen, wie Zolllagern
  • Reexport von kontrollierten Gütern (einschließlich Umladungen und Transitsendungen)
  • Auch Informationsaustausch (einschließlich innerhalb derselben Organisation) könnte betroffen sein

Wichtigste Aspekte des Gesetzes

  • Vorgesehen ist ein System für die Genehmigung des Exports von kontrollierten Gütern. Zudem müssen Genehmigungen auch für den Export von nicht kontrollierten Gütern eingeholt werden, etwa wenn diese die nationale Sicherheit gefährden.
  • Die Exportgenehmigung ist unter anderem vom „credit report“ des Exporteurs abhängig, also das Rating im Rahmen des Corporate Social Credit Systems der VR China.
  • Unternehmen mit einem internen Compliance-Programm können von den Exportkontrollbehörden Erleichterungen erhalten, etwa in Form von Allgemeinen Exportgenehmigungen.
  • Behörden haben weitreichende Befugnisse, mögliche Verstöße zu untersuchen: Betreten des Geschäftssitzes, Befragungen, Einsicht in und Kopieren von Dokumenten, Einsicht in Bankkonten et cetera.
  • Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet, die je nach Verstoß unterschiedlich ausfallen können; außerdem kann das konkrete Geschäft betroffen sein. Möglich sind weiterhin ein Verbot zur Ausübung von Exportgeschäften für 5 Jahre, ein entsprechender Vermerk im Sozial-Kreditsystem und bei einer strafrechtlichen Verurteilung auch ein lebenslanges Verbot von Exportgeschäften. Darüber hinaus können zollrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen gezogen werden.
  • Zudem werden Verstöße von Organisationen und Einzelpersonen außerhalb von China geahndet.

Unreliable Entity List

Artikel 18 des Exportkontrollgesetzes verweist auf die Aufnahme von Importeuren und Endverwendern in eine Liste (Unreliable Entity List), wenn sie gegen Endverwendungsanforderungen verstoßen, die nationale Sicherheit oder nationale Interessen gefährden oder kontrollierte Güter für terroristische Zwecke verwenden.
Exporteure dürfen mit den gelisteten Personen, Organisationen und Unternehmen keine oder nur mit Genehmigung Geschäftsbeziehungen eingehen. Dienstleister dürfen für Exporteure, die gegen das Gesetz verstoßen haben, keine Dienstleistungen erbringen.
Konkret drohen Firmen und Einzelpersonen, die auf der Schwarzen Liste stehen, folgende Maßnahmen:
  • Einschränkungen oder Verbote im Handel mit China (sowohl im Import als auch im Export)
  • Einschränkungen oder Verbote bei Investitionen in China
  • Entzug der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung sowie Verweigerung der Einreise
  • Geldstrafen

Chinas Anti-Sanktionsgesetz

Am 10. Juni 2021 hat der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses Chinas (NVK) das Gesetz der VR China zur Abwehr ausländischer Sanktionen verabschiedet. Das Gesetz ist sofort in Kraft getreten. Hier finden Sie eine Presseerklärung des NVK.
Das Gesetz zielt darauf ab, Chinas rechtliche Instrumente zum Schutz vor möglichen Auswirkungen ausländischer Gesetze und Sanktionen zu erweitern. Zuvor hatte das MOFCOM die Verordnung Nr. 1 vom 2021 zu den Regeln zur Bekämpfung der ungerechtfertigten extraterritorialen Anwendung ausländischer Gesetze und anderer Maßnahmen ("Blocking Statute") erlassen. Diese ermächtigt chinesische Kläger, ausländische Unternehmen auf Schadensersatz zu verklagen.
Das Gesetz verlangt von chinesischen Staatsangehörigen und Organisationen, dass sie offizielle Gegenmaßnahmen ergreifen und ermächtigt sie darüber hinaus, Organisationen und Einzelpersonen zu verklagen, die als Kollaborateure oder Unterstützer ausländischer Sanktionen gelten - nicht nur, um Verstöße zu unterbinden, sondern auch, um Schadenersatz zu verlangen.

Exportkontrollen für kritische Rohstoffe und Industriemagnete

Für jeglichen Export der gelisteten Rohstoffe (oder der chemischen Verbindungen sowie Industriemagnete, in denen solche verarbeitet sind) wird eine staatliche Genehmigung des chinesischen Handelsministeriums (MOFCOM) benötigt.
Derzeit unterliegen folgende Elemente (und chemische Verbindungen) sowie Industriemagnete, in denen diese Elemente verwendet werden, der Exportkontrolle:
  • Holmium Erbium, Thulium, Europium und Ytterbium (sowie Industriemagnete) – Bekanntmachung Nr. 57/2025 - Umsetzung wurde um ein Jahr verschoben (November/Dezember 2026)
  • Samarium, Gadolinium, Terbium, Dysprosium, Lutetium, Scandium und Yttrium (sowie Industriemagnete) – Bekanntmachung Nr. 18/2025
  • Wolfram, Tellur, Wismut, Molybdän und Indium - Bekanntmachung Nr. 10/2025
  • Antimon - Bekanntmachung Nr. 33/2024
  • Grafit - Bekanntmachung Nr. 39/2023
  • Gallium und Germanium – Bekanntmachung Nr. 23/2023
Um eine Genehmigung zu beantragen, muss der chinesische Exporteur die Lieferung auf der Unified Business System Platform des MOFCOM anmelden und unter anderem folgende Dokumente vorlegen:
  • Das Original des Ausfuhrvertrags oder der Ausfuhrvereinbarung oder eine Kopie oder gescannte Kopie, die mit dem Original übereinstimmt;
  • Technische Beschreibungen oder Prüfberichte der auszuführenden Güter;
  • Endverwender- und Endverwendungsnachweise;
  • Nachweise zu/ Überprüfung des Importeurs und des Endnutzers.
Die offizielle Bearbeitungszeit wird von offizieller Seite mit 20 bis 45 Arbeitstagen angegeben.
Im Anschluss an die elektronische Anmeldung erhält der chinesische Lieferant eine MOFCOM Vorgangsnummer, mit der der weitere Genehmigungsprozess nachverfolgt werden kann. Um den Genehmigungsprozess zu beschleunigen und die Bearbeitungsdauer durch die EU-Delegation in Peking monitoren zu lassen, soll der europäische Importeur den Antrag auch bei der „EU License Monitoring Plattform“ der Europäischen Kommission anmelden, am besten sofort nach Beantragung/Kenntnis der Antragsnummer.

Exportgenehmigungen für bestimmte Stahlprodukte

Ab dem 1. Januar 2026 wird für den Export von 300 gelisteten Stahlprodukten aus China eine Exportlizenz benötigt.
Die Exportlizenzen werden auf Grundlage des Exportvertrags und des vom Hersteller ausgestellten Produktqualitätsprüfungszertifikats erteilt.

Stand: 2. Januar 2026
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Quelle: MOFCOM, GTAI, IHK Pfalz