Schweden

Für Unternehmen, die Mitarbeiter zur Abwicklung geschlossener Dienstleistungsverträge nach Schweden entsenden, gibt es verschiedene Anzeige- und Meldepflichten. Was im Einzelfall zu tun ist, muss rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit in Schweden überprüft werden.
Unternehmen außerhalb der Region Bodensee-Oberschwaben finden ihren IHK-Ansprechpartner vor Ort über den bundesweiten IHK-Finder.

Meldepflicht

Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der in Schweden geltenden Arbeitsbedingungen durch ausländische Unternehmen ist das Schwedische Zentralamt für Arbeitsumwelt (Arbeidsmiljöverket), das ausführliche Informationen in englischer Sprache, oder automatisiert auch in deutscher Sprache bereitstellt.
Seit 30. Juli 2020 müssen Mitarbeitereinsätze zur Ausführung eines Auftrages oder einer Dienstleistung bereits ab dem ersten Tag vor Beginn des Arbeitseinsatzes gemeldet werden. Die Meldung kann bei der Arbeidsmiljöverket auch in deutscher Sprache erfolgen.
Es muss eine Kontaktperson als Ansprechpartner zur Vorlage notwendiger Unterlagen für Arbeidsmiljöverket angegeben werden, die sich während des gesamten Arbeitseinsatzes in Schweden aufhält. Diese ist Anlaufstelle für die schwedische Arbeitsbehörde und Schnittstelle zum Entsendeunternehmen. Ein Aufenthalt in Schweden, der 3 Monate überschreitet, muss dem Schwedischen Ein- und Auswanderungsamt („Migrationsverket“) gemeldet werden.

Entlohnung der Mitarbeiter

Es gibt in Schweden keine allgemeinverbindlichen Mindestlöhne. Die auch für ausländische Unternehmen geltenden Mindestlohnsätze ergeben sich aus der für eine bestimmte Branche geltenden Kollektivvereinbarung, die zwischen Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften ausgehandelt wird.

Bau- und Montagearbeiten

Ausführliche Informationen zur Durchführung von Bau- und Montagetätigkeiten, und damit verbundene Voraussetzungen für die Ausführung von Elektroarbeiten und feuergefährlichen Arbeiten, insbesondere zur ID06-Karte, sind in deutscher Sprache auf der Internetseite der Handwerkskammer Flensburg hinterlegt.

Mautpflicht für Lastkraftwagen (LKW) über 12 Tonnen

Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen benötigen für die Nutzung der Autobahnen in Schweden, wie auch in Dänemark, Luxemburg und den Niederlanden, die elektronische Eurovignette.

Adressen und Beratung

Die Adressen der Kontaktbehörde in Schweden finden Sie auf der Webseite der Europäischen Union. In der Broschüre „Arbeiten in Schweden – Information zur Sozialversicherung“ des GKV-Spitzenverbandes finden Sie weitere wertvolle Informationen.
 
Wenn Sie bei der Registrierung Ihrer Entsendung bei der zuständigen Behörde oder der Benennung einer Kontaktperson in Schweden Unterstützung benötigen oder eine Beratung zur Einhaltung der Bedingungen des Entsendungsgesetzes wünschen, hilft Ihnen der Bereich Recht der Deutsch-Schwedischen Handelskammer gerne weiter.
Quelle: IHK Region Stuttgart und die Deutsch-Schwedische Handelskammer