Vereinigtes Königreich
Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die derzeit geltenden Vorschriften einer Arbeitnehmerentsendung in das Vereinigte Königreich geben.
Allgemeine Informationen zum Thema Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland können Sie unserem Artikel "Basisinformationen zur Entsendung von Arbeitnehmern" entnehmen.
Allgemeines
Die britische Regierung erlaubt EU-Bürgern die Einreise nach Großbritannien als “Visitors” (Besucher) für maximal sechs Monate ohne Visum. Für längere Aufenthalte und bestimmte Tätigkeiten müssen im Vorfeld Einreisegenehmigungen beantragt werden. Informationen zur Einreise ins Vereinigte Königreich finden sich in den Leitlinien des neuen, auf Punkten basierenden, Einwanderungssystems. Ob und welches Visum für die Einreise erforderlich ist, kann auf der britischen Webseite interaktiv geprüft werden: “Check if you need a UK visa”.
WICHTIG: Electronic Travel Authorization (ETA) für Reisende aus Drittstaaten nach Großbritannien und Nordirland. Auch deutsche Staatsangehörige müssen seit dem 2. April 2025 die Einreisegenehmigung vorlegen, um visumfrei einzureisen.
Für kurze Geschäftsreisen und für vorübergehende Arbeitseinsätze hoch-qualifizierter angestellter Mitarbeiter sieht das Handelsabkommen Vereinfachungen bei den Einreisebeschränkungen vor. Dennoch müssen deutsche Unternehmen für Inbetriebnahmen, Montage- oder Reparatureinsätze auf der Insel grundsätzlich mit bürokratischem Mehraufwand und Zusatzkosten rechnen.
Der Leitfaden Guide for EEA business travellers möchte Klarheit darüber schaffen, was Geschäftsreisende im Vereinigten Königreich mit oder ohne Visum tun können, damit diese vor ihrer Reise in das Vereinigte Königreich gegebenenfalls ein entsprechendes Visum beantragen können.
Das Papier Common queries leaflet for au pairs, business travellers, Erasmus+ students and those looking to come to the UK for an internship, liefert wichtige Informationen, für die genannten Gruppen für ihre Reise ins Vereinigte Königreich.
Zudem finden EU-Bürger ausführliche Informationen über das britische Einwanderungssystem inklusive Themen wie EU Settlement Scheme, Arbeiten und Studieren in Großbritannien auf der Webseite der britischen Regierung.
Kurze Geschäftsreisen – “Short-term business visitors”
Für einige geschäftlich begründete Aktivitäten sind kurzfristige Aufenthalte in Großbritannien als “Visitor” ohne Visum möglich. Das Handelsabkommen erlaubt die Einreise für sogenannte “Short-term business visitors” (kurze Geschäftsreisen) für die Dauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ohne Visum und ohne Arbeitserlaubnis. (Im Handelsabkommen geregelt unter Artikel SERVIN.4.3 sowie im Anhang SERVIN-3.)
Auf der Webseite “Permitted Activities for visitors” weist die britische Regierung erlaubte Tätigkeiten aus, die als “Visitor” ausgeführt werden dürfen. Zu den erlaubten Aktivitäten zählen unter anderem:
- Teilnahme an Sitzungen und Konferenzen
- Markterkundung
- Teilnahme an Messen für Werbezwecke (kein Direktverkauf)
- Annahme von Bestellungen, Vertragsverhandlungen über Dienstleistungen oder Waren
- Einkauf von Waren oder Dienstleistungen für die Zwecke des heimischen Unternehmens
- Beteiligung an geschäftlichen Transaktionen (gilt für das Management und für befasste Finanzdienstleister)
- Als kurze Geschäftsreise sieht das Handelsabkommen auch die Erbringung verkaufsnaher Dienstleistungen im Rahmen von Garantie- oder Dienstleistungsverträgen vor (“after-sales” oder “after-lease services”):
Mitarbeiter eines deutschen Herstellers dürfen Anlagen, Computer-Hard- oder Software installieren, abbauen, reparieren, warten oder Schulungen durchführen, wenn der Hersteller dafür einen Kauf-, Liefer- oder Leasingvertrag mit einem britischen Unternehmen oder einer britischen Organisation abgeschlossen hat.
Bei der Einreise sollten Geschäftsreisende den Grund der Einreise durch geeignete Dokumente belegen können, beispielsweise durch Verträge, Eintrittskarten für Messen oder Terminabsprachen mit Kunden. Ein Leitfaden der britischen Regierung informiert zu den erforderlichen Unterlagen, die mitzuführen sind, um den Grund der Einreise zu dokumentieren. Die Einreise in das vereinigte Königreich ist für EU-Bürger, auch für Geschäftsreisende, nur noch mit Reisepass möglich.
IHK-Tipp:
Prüfen Sie generell bei allen geschäftlich veranlassten Reisen, welche Tätigkeiten erbracht werden sollen und wie lange der Aufenthalt in GB dauert. Hierfür stehen die Webseiten “Visa-Check” und “Arbeits-Visa” zur Verfügung.
Welche Aktivitäten unter aufenthaltsrechtlichen Gesichtspunkten wahrgenommen werden können, erfahren Sie hier.
Prüfen Sie generell bei allen geschäftlich veranlassten Reisen, welche Tätigkeiten erbracht werden sollen und wie lange der Aufenthalt in GB dauert. Hierfür stehen die Webseiten “Visa-Check” und “Arbeits-Visa” zur Verfügung.
Welche Aktivitäten unter aufenthaltsrechtlichen Gesichtspunkten wahrgenommen werden können, erfahren Sie hier.
Die Erbringung verkaufsnaher Dienstleistungen wie “after-sales” oder “after-lease”-services gehört zu den, im Rahmen einer kurzen Geschäftsreise, erlaubten Aktivitäten. So bleiben Installations-, Reparatur- und Wartungsarbeiten erlaubt, sofern das Personal (und deren Vorgesetzte) über Spezialwissen verfügen muss, um die vertraglichen Pflichten erfüllen zu können. Gemäß der Einwanderungsbestimmungen gehört beispielsweise der Aufbau und Service durch Mitarbeiter eines ausländischen Herstellers zu den erlaubten Tätigketien, solange der Hersteller einen Kauf-/Liefervertrag an das britische Unternehmen vorweisen kann. Weitere Informationen zu dienstlichen Reisen in das Vereinigte Königreich und zu notwendigen Belegen und Dokumenten erhalten Sie auf der Webseite der britischen Regierung.
Dienstleistungserbringung
Das neue Handels- und Partnerschaftsabkommen schafft kaum Erleichterung. Die Erbringung von Dienstleistungen im Vereinigten Königreich wird komplizierter. Wer ins Vereinigte Königreich einreist, um dort Dienstleistungen zu erbringen, benötigt eine vorherige Genehmigung. Dies betrifft auch Mitarbeitereinsätze für Inbetriebnahmen, Montagen oder Reparaturen von Maschinen und Anlagen.
Der Umfang des Marktzugangs hängt davon ab, in welcher Form die Dienstleistung erbracht wird. Hier wird nach vier verschiedenen Modi unterschieden:
- Die Dienstleistung wird grenzüberschreitend vom Heimatstaat des Dienstleisters aus erbracht, zum Beispiel per Internet oder Telefon.
- Die Dienstleistung wird im Land des Dienstleisters erbracht, beispielsweise an einem Kunden, der ins Ausland reist und dort eine Dienstleistung empfängt.
- Die Dienstleistung wird über eine Niederlassung im Ausland erbracht.
- Der Dienstleistungserbringer reist ins Ausland und erbringt die Dienstleistung im Hoheitsgebiet eines anderen Staates.
Das Vereinigte Königreich behält sich das Recht vor, Maßnahmen auf Dienstleistungen einzuführen. Die Vorbehalte finden sich im Anhang Servin-2 des Abkommens auf den Seiten 807 ff.
Neben zahlreichen Einschränkungen und Vorbehalten enthält das Abkommen auch eine Positivliste. Hier sind beispielsweise Dienstleistungen aus den Bereichen, Wartung und Reparatur bestimmter Maschinen sowie Bau und verwandte Ingenieurtätigkeiten genannt. Die komplette Liste findet sich auf den Seiten 838 ff im Anhang Servin-4 des Abkommens.
Das Abkommen erlaubt die Einreise und den vorübergehenden Aufenthalt von Erbringern vertraglich geschuldeter Dienstleistungen („contractual service suppliers“ – CSS); dasselbe gilt für selbständig tätige Dienstleister („independent professionals“). Allerdings sind die Berechtigungen nur im Rahmen konkreter Regelungen für bestimmte Branchen und Aktivitäten gewährleistet. Es gibt erhebliche Einschränkungen. Und selbst wenn diese Einschränkungen nicht gelten und alle anderen Anforderungen erfüllt sind: Die Beantragung der vorherigen Genehmigung ist aufwändig.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann – frühestens drei Monate vor dem Arbeitsbeginn – ein „Temporary Worker – International Agreement (Tier 5)“ Visum beantragt werden. Voraussetzung für die Beantragung ist, dass auf der britischen Seite ein so genanntes „sponsorship certificate“, ausgestellt durch einen „licenced sponsor“ existiert. Mit diesem Zertifikat erklärt der „Sponsor“ (vom britischen Innenministerium beaufsichtigt) sich gegenüber der britischen Ausländerbehörde verantwortlich – zum Beispiel dafür, dass die ausländischen Dienstleister die notwendigen Qualifikationen für die Arbeit haben. Zu den weiteren Aufgaben des Sponsors zählt auch die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Einwanderungsrechts. Er ist dafür verantwortlich, dass die Aktivitäten des ausländischen Dienstleisters den Vorgaben des Abkommens entsprechen und dass die Vorgaben des britischen Ausländerrechts beachtet werden.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können sich Dienstleistungserbringer für die Dauer des Vertrages, längstens aber für bis zu zwölf Monate im Vereinigten Königreich aufhalten.
IHK-Tipps
- Einreisegenehmigungen für Mitarbeiter rechtzeitig beantragen; Über diesen Link können Sie prüfen, ob für Ihre Mitarbeiter ein britisches Visum erforderlich ist. EU-Bürger können Visa Online beantragen (digitales Foto erforderlich).
- Seit 1. Oktober 2021 ist ein gültiger Reisepass erforderlich
- Längere Vorlaufzeiten für administrative Vorbereitungen einplanen
- Mehrkosten bei der Mitarbeiterentsendung einkalkulieren und bei der Angebotserstellung einplanen
- Wechselkursschwankungen berücksichtigen
- Längere Wartezeiten bei der Ein- und Ausreise durch Grenzkontrollen einplanen
Anerkennung beruflicher Qualifikation
Wer in Großbritannien eine reglementierte Tätigkeit ausüben will, benötigt eine entsprechende Qualifikation und Genehmigung. Berufliche Qualifikationen müssen durch britische Behörden anerkannt werden. Die britische Regierung informiert in einem Leitfaden zur Anerkennung von EU-Qualifikationen.
Sozialversicherung – A1-Bescheinigung
In dem Handelsabkommen zwischen der EU und dem VK sind Regelungen zu der Zuordnung der Sozialversicherungspflicht enthalten.
Arbeitnehmer, bei denen die Entsendung in das Vereinigte Königreich, und der damit einhergehende grenzüberschreitende Sachverhalt, nach dem 1. Januar 2021 beginnt, sollen weiterhin nur in einem Land Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn das Entsendeland dies gestattet. Hierbei gilt ein maximaler Entsendezeitraum von bis zu 24 Monaten. Auch darf der entsandte Mitarbeiter nicht einen anderen zuvor entsandten Mitarbeiter ablösen.
Deutschland nimmt weiter an einer Koordinierung der Sozialversicherungssysteme teil. Damit können die A1-Bescheinigung für Entsendungen und auch die A1-Bescheinigung für Tätigkeiten in mehreren EU-Mitgliedsländern und UK weiter beantragt werden. Laut Handels- und Kooperationsabkommen soll ein Nachfolgedokument eingeführt werden, das dann die A1-Bescheinigungen ersetzt.
Aktuell werden die A1-Bescheinigungen weiterhin ausgestellt. Bis auf den maximalen Entsendezeitraum von 24 Monaten nach dem Handelsabkommen gibt es hier keine zeitliche Begrenzung. Die Möglichkeit, Ausnahmevereinbarungen zu treffen, besteht für Entsendefälle, bei denen der grenzüberschreitende Sachverhalt ab dem 01. Januar 2021 beginnt, nicht mehr.
Sie können sich hier an die bekannten Stellen zur Beantragung der A1-Bescheinigung wenden.
Bitte beachten Sie, dass die A1-Bescheinigung oder ein äquivalentes Dokument jedoch keinen Einfluss auf die Arbeits- und Aufenthaltsrechte haben, die separat zu betrachten sind.
Quelle: Außenwirtschaftsportal Bayern
Lizenzen
Die britische Regierung hat ein Tool „Licence Finder“ eingerichtet, das Auskunft über die zur Dienstleistungserbringung potenziell notwendigen Lizenzen gibt. Nach Eingabe des Dienstleistungssektors und der konkreten Tätigkeit sowie dem Ort der Dienstleistungserbringung werden entsprechende Suchergebnisse angezeigt.
Lohnsteuer
Das deutsch-britische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) aus dem Jahr 2010 ist Teil der deutschen und der britischen Rechtsordnung. Es gilt ungeachtet der Mitgliedschaft Großbritanniens in der EU. Somit stellt das deutsch-britische DBA auch nach dem Brexit sicher, dass eine doppelte Besteuerung von Einkünften durch beide Staaten vermieden und eine Verwaltungszusammenarbeit in Steuersachen weiterhin ermöglicht wird.
Besondere Bestimmungen für Arbeitstätigkeiten auf Baustellen
Construction Skills Certification Scheme (CSCS)
Viele britische Auftraggeber von Bauhandwerkern verlangen vor der Auftragsvergabe die Vorlage einer CSCS-Karte. Der Besitz der CSCS-Karte ist bisher noch nicht gesetzlich verpflichtend, jedoch von Vorteil, wenn man bei der Auftragsvergabe keine Schwierigkeiten haben möchte. Das Construction Skills Certification Scheme (CSCS) ist eine weitverbreitete Zertifizierung in der Baubranche, mit der Arbeiter bestimmte professionelle Fähigkeiten und Erfahrungen nachweisen können. Außerdem können sie damit belegen, dass sie in Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen geschult und getestet wurden.
Für die Erteilung einer CSCS-Karte ist das Bestehen des „CITIB Health & Safety Tests“ erforderlich. Für die Registrierung der CSCS-Karte wird außerdem eine britische Sozialversicherungsnummer (National Insurance Number) verlangt. Diese kann bei der zuständigen britischen Steuerbehörde (HM Revenue & Customs) beantragt werden. Allgemeine Informationen zur CSCS-Karte finden Sie auf der CSCS-Webseite unter „Apply for a card“. Genauere Informationen zu den Tests finden Sie auf der Webseite von The Construction Industry Training Board.
Construction Industry Scheme (CIS)
Bei Tätigkeiten im Baugewerbe sind gewisse Konstellationen zu beachten. Im Falle von Zahlungen durch Auftraggeber oder Generalunternehmer ("contractors") an Unterauftragnehmer ("subcontractors") hat eine Registrierung gemäß dem Construction Industry Scheme (CIS) zu erfolgen. Dieses Verfahren entspricht einem der deutschen Bauabzugssteuer ähnlichen Steuerabzug zur Sicherung von Steueransprüchen bei Bauleistungen. Die Registrierung beim CIS vermeidet, dass Zahlungen an nicht registrierte Auftragnehmer vorgenommen werden. Weitere Informationen über das Construction Industry Scheme (CIS) sowie die für "contractors" und "subcontractors" notwendige Vorgehensweise finden Sie auf der Webseite des HM Revenue & Customs.
Gas Safe Register
Für Gasinstallateure wurde ein spezielles Verzeichnis eingeführt, in welches sich alle Gasinstallateure einzutragen haben, um eine Tätigkeit im Vereinigten Königreich ausüben zu dürfen. Das Gas Safe Register vergibt an registrierte Personen Ausweise, die den Namen, die Registrierungsnummer und die Arten von Gasarbeiten enthalten, die diese Person ausführen darf. Weitere Informationen können Sie auf der Webseite des Gas Safe Register entnehmen.
Competent Person Schemes
Für bestimmte Bauarbeiten im Vereinigten Königreich muss eine Bauanzeige und gegebenenfalls sogar vollständige Baupläne bei den zuständigen lokalen Behörden eingereicht werden. Unternehmer, die sich bei einem britischen Self Certification Scheme haben überprüfen und als „competent person“ registrieren lassen, sind von diesen Verpflichtungen jedoch befreit. Der Internetauftritt der britischen Regierung enthält weitere Informationen sowie eine Übersicht über die bestehenden Einrichtungen, die „competent persons“ registrieren.
Construction (Design and Management) Regulations
Bei Tätigkeiten im Baugewerbe müssen die Construction (Design and Management) Regulations (CDM Regulations) beachtet werden, die eine Erweiterung der üblichen Arbeitsschutzregelungen darstellen. Diese Regelungen gelten für Kunden, Bauherren, Designer, Bauunternehmer und auch für Arbeiter. Bei Bauvorhaben, die über 30 Tage beziehungsweise 500 Manntage andauern, muss zum Beispiel ein „CDM coordinator“ bestellt werden, der alle Parteien über die Gesundheits- und Sicherheitsaspekte informiert und sie diesbezüglich koordiniert. Dieser Koordinator ist Bindeglied zwischen dem Bauvorhaben und der Arbeitsschutzbehörde. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Health & Safety Executive.
Safety Pass
Großbaustellen (“Passport-controlled work environment”) dürfen von Arbeitern ohne einen sogenannten „safety pass“ oftmals nicht betreten werden. Haben Arbeiter einen Kurs über Sicherheit am Arbeitsplatz absolviert, wird ihnen ein Safety Pass ausgestellt. Nähere Informationen zur Möglichkeit der Kursabsolvierung stehen auf der Webseite der Safety Pass Alliance (SPA) zur Verfügung.
Unternehmen außerhalb der Region Bodensee-Oberschwaben finden ihren IHK-Ansprechpartner vor Ort über den bundesweiten IHK-Finder.