Das Carnet A.T.A wird volldigital

Das bisher papiergebundene Carnet A.T.A wird schrittweise durch eine vollständig digitale Variante ersetzt.
Unternehmen erhalten künftig kein physisches Dokument mehr, sondern einen QR-Code, der von den Zollbehörden elektronisch ausgelesen wird. Dadurch entfällt die Abholung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), und die gesamte Zollabwicklung erfolgt papierlos.
Bereits seit einigen Jahren ist die elektronische Antragstellung möglich. Künftig wird der gesamte Prozess vollständig digital abgewickelt.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die QR-Codes für die Reise zu generieren, entweder durch das Herunterladen (AppStore oder GooglePlay) und Registrieren in der ATA Carnet App oder mithilfe der Desktop-Version.
Zum Start am 1. Juni 2026 führen zunächst die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen das digitale Carnet A.T.A ein. Weitere Länder sollen folgen. Die weltweite Umstellung ist bis Ende 2027 geplant.
In der Übergangsphase bis Ende 2027 ist die digitale Abfertigung für die genannten Länder verpflichtend. Zusätzlich muss weiterhin in dieser Phase ein Papier-Carnet mitgeführt werden.
Papier-Backup:

Auch wenn seit dem 1. Juni 2026 die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen ausschließlich digitale Carnets akzeptieren, muss zusätzlich weiterhin in dieser Phase ein Papier-Carnet (als Backup) mitgeführt werden.

Wichtig: Der Carnetinhaber hat unaufgefordert die Papiervariante neben dem volldigitalen Carnet beim Zoll vorzulegen (auch bei der Nämlichkeitssicherung beim Binnenzollamt). Eine gesonderte Aufforderung durch den Zoll erfolgt nicht. Bitte beachten: Auch bei Reisen in ein sogenanntes Papierland muss das volldigitale Carnet eröffnet werden.

Davor ausgestellte Papier-Carnets behalten auch nach diesem Stichtag ihre Gültigkeit und werden komplett in Papierform abgewickelt.
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Quelle: DIHK