IHK-Umweltdienst - Februar 2025

Die IHK informiert Sie monatlich über die aktuellsten Themen im Umwelt- und Energiebereich.

Klimaschutz

Stromverbrauch im Rückgang

Zwei aktuelle Studien von e.venture und McKinsey zeigen, dass der Stromverbrauch in den letzten Jahren einen Rückgang verzeichnet und längerfristig nicht in dem Maße ansteigen wird, wie bisher von der Bundesregierung erwartet. Wir haben die wichtigsten Ergebnisse für Sie zusammengefasst.

e.venture: Weniger Stromerbrauch, mehr Zeit für den Netzausbau bis 2045

Der Stromverbrauch ist in Deutschland seit 2021 rückläufig. In dieser Studie werden alternative Stromverbrauchszenarien zum Netzentwicklungsplan (NEP) der Bundesregierung vorgestellt. Aufgrund der rückläufigen Stromverbräuche und der voraussichtlich nicht erreichten Elektrifizierungsziele im Verkehrs- und Wärmesektor basiert der starke Netzausbau auf nicht notwendig realistischen Stromverbrauchsannahmen , welche erhebliche Investitionen und steigende Netzentgelte zur Folge haben.
Die Kernergebnisse der Studie sind:
  • Der Stromverbrauch bis 2045 wird langsamer ansteigen, als im Netzentwicklungsplan 2023 (NEP23) vorgesehen.
  • Für die Dekarbonisierung ist weiterhin ein erheblicher Ausbau von PV- und Windkapazitäten sowie von Flexibilitäten über Speicher und steuerbare Stromerzeugung erforderlich.
  • Der Wasserstoffbedarf bis 2045 liegt auf einem vergleichbaren Niveau wie die Erwartungen des BMWK. 85 bis 90 Prozent müssen über Importe gedeckt werden.
  • Der langsamere Anstieg des Stromverbrauchs im alternativ Szenario von e.venture führt zu einem verlangsamten Hochlauf des Netzausbaubedarfs gegenüber dem NEP23.
  • Die Kosten für den Ziel-Ausbaubedarf der Onshore-Übertragungsnetze liegen im alternativen Szenario bis 2045 um 74 bis 86 Milliarden Euro unter dem Niveau des NEP23.

McKinsey: Energiewende: Zukunftspfad Stromnachfrage

Mithilfe von zwei Szenarien, dem „Transformationspfad“ und dem „Trendpfad“ wird die Stromnachfrage analysiert. Die zwei Szenarien unterscheiden sich insbesondere in der Dynamik der Adaption von Dekarbonisierungstechnologien. Der Strombedarf könnte durch schwache Wirtschaftslage und langsameren Hochlauf von E-Mobilität und Wärmepumpen nur um 1 - 2 Prozent pro Jahr steigen. Optimierter Ausbau am tatsächlichen Bedarf könnte Strompreise 2035 von 50 auf 36 - 38 Cent/kWh begrenzen. Bei einem Fortschreiben aktueller Entwicklungen („Trendpfad“) im Jahr 2030 liegt der Nettostrombedarf bei jährlich 530 TWh – deutlich unter der Annahme der EEG-Novelle von 670 TWh. Auch 2035 würde der Strombedarf mit dann 635 TWh unter den Annahmen des Netzentwicklungsplans von 774 bis 1002 TWh liegen. Mit einem Ausbau der Kapazitäten für erneuerbare Energie sowie des Netzes, der sich am tatsächlichen Bedarf orientiert, könnten die Investitionen bis 2035 von 700 - 850 Milliarden Euro um 45 Prozent auf 450 - 550 Milliarden Euro reduziert werden. In einem ambitionierteren Szenario „Transformationspfad“ bei Erreichung aller politischen Ziele inklusive der Klimaneutralität bis 2045 würde die Stromnachfrage um 3 - 4Prozent pro Jahr steigen. Doch selbst in diesem Szenario läge die Stromnachfrage 2030 mit 615 TWh immer noch unter den Annahmen der EEG-Novelle. Aktuelle Markttrends zeigen, dass der Wandel weniger schnell stattfindet als geplant: 2024 wurden nur 190.000 statt der geplanten 500.000 Wärmepumpen installiert, weniger als 400.000 E-Autos statt der geplanten 1,7 Millionen zugelassen und finale Investitionsentscheidungen für nur 500 MW Elektrolysekapazität statt 3.000 MW getroffen. Einsparungen lassen sich durch den weniger stark steigenden Strombedarf in zwei Bereichen realisieren: Zum einen könnte der Kapazitätsausbau der Erneuerbaren um 40 Prozent zurückgefahren werden – vor allem für Photovoltaik. Zum anderen könnte dadurch auch der Netzausbau zielgerichteter erfolgen.

DIHK-Schlussfolgerung

Aus Sicht der DIHK belegen die Studien, dass sich die neue Bundesregierung dringend mit dem Thema Stromverbrauch auseinandersetzen muss. Schließlich sind der Ausbau erneuerbarer Energien und der Stromnetze auf deutlich schneller wachsende Stromnachfrage ausgerichtet. Es besteht damit die Gefahr, dass immer mehr Infrastruktur aufgebaut wird, die aktuell (noch) nicht benötigt wird. Dies führt in der Konsequenz zu weiter steigenden Stromkosten für unsere Unternehmen.

Klimaschutztag 2025

Im Kreislauf für Klima und Umwelt“ lautet das Motto des Klimaschutztags des Verbands Klimaschutz-Unternehmen und seines Mitglieds Hager Group. Im Fokus stehen unter anderem Themen wie Kreislaufwirtschaft, CSRD, Transformation mit KI und Klimaschutz als Teamaufgabe. Erstmals findet die Leitveranstaltung der Klimaschutz-Unternehmen im Ausland statt, und zwar am 5. Juni 2025 im elsässischen Obernai, einem Unternehmensstandort der Hager Group. Die Veranstaltung findet vorwiegend in deutscher Sprache statt. Melden Sie sich online kostenpflichtig für den Klimaschutztag an.

Anmeldung im F-Gas-Portal vor einem Export oder Import von Fahrzeugen

Fahrzeuge, deren Klimaanlagen fluorierte Gase enthalten (auch „F-Gase“ genannt), unterliegen der im März 2024 neu veröffentlichten F-Gas-Verordnung der EU. Deshalb müssen sich Unternehmen, die solche Fahrzeuge in die EU einführen/importieren oder aus der EU ausführen/exportieren wollen, zuvor im F-Gas-Portal der EU registrieren. Nach dieser Registrierung müssen einzelne Transporte in die EU oder aus der EU hinaus jeweils im Vorfeld im F-Gas-Portal angemeldet werden. Dort wird dann ein Code erzeugt, welcher in den Zollpapieren abgefragt wird. Leider können die Industrie- und Handelskammern bei der Registrierung im F-Gas-Portal nicht im Detail helfen, da sie keinen Zugang zum Portal erhalten können (sie sind weder Unternehmen noch zuständige Behörde). Der Registrierungsprozess scheint leider störanfällig zu sein. Die Registrierung wird auf dieser EU-Seite beschrieben, die nachfolgend auszugsweise zitiert wird, wofür sie maschinell ins Deutsche übersetzt wurde.
Schritt 1: Erstellen Sie Ihr EU-Login
  • Maßnahme: Erstellen Sie ein persönliches EU-Login.
  • Einzelheiten: Besuchen Sie die Anmeldeseite der Europäischen Kommission, um ein Konto zu erstellen.
Schritt 2: Melden Sie sich im F-Gas-Portal an
Schritt 3: Füllen Sie Ihre Registrierung aus und reichen Sie sie ein
  • Maßnahme: Füllen Sie das Anmeldeformular auf dem F-Gas Portal aus.
  • Einzelheiten: Wählen Sie, ob Sie ein EU-Unternehmen, ein Nicht-EU-Unternehmen, eine Zollbehörde oder ein Wirtschaftsprüfer sind. Es erscheint ein gezieltes Registrierungsformular, das alle erforderlichen Details und Unterlagen enthält. Sobald Sie fertig sind, reichen Sie den Registrierungsantrag ein.
Schritt 4: Überprüfung durch die Kommission
  • Maßnahme: Die Kommission prüft Ihren Registrierungsantrag.
  • Einzelheiten: Ihre Anmeldung wird auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Die Kommission ist bestrebt, dies innerhalb von zehn Arbeitstagen zu tun.
Schritt 5: Feedback und Korrektur
  • Wenn vollständig und genau:
    • Ergebnis: Die Kommission validiert Ihren Registrierungsantrag.
    • Notifizierung: Sie (als Kundenbetreuer) erhalten eine Benachrichtigung zur Bestätigung der Registrierung.
  • Falls unvollständige, unrichtige oder zusätzliche Angaben erforderlich sind:
    • Ergebnis: Die Kommission ermittelt Probleme oder fordert zusätzliche Informationen an und sendet daher den Registrierungsantrag zurück. Der Account Manager erhält per E-Mail eine Benachrichtigung, dass weitere Eingaben erforderlich sind. Die Details finden Sie in der Registrierungsanfrage im F-Gas Portal.
    • Korrektur erforderlich: Sie müssen die angeforderten Informationen korrigieren oder zur Verfügung stellen.
    • Wiedervorlage: Reichen Sie anschließend den Registrierungsantrag erneut ein.
(Zitat-Ende)

Zwei ergänzende Hinweise des Umweltbundesamts:

Ein häufig verwendeter Stoff in Fahrzeug-Klimaanlagen, der in Anhang II der F-Gas-Verordnung genannt wird, ist unter verschiedenen Bezeichnungen bekannt:
  • HFKW-1234yf (CF3CF=CH2)
  • R 1234yf
  • HFO 1234yf
  • HFC 1234yf
Eine Registrierung aufgrund von Fahrzeug-Klimaanlagen fällt unter den Begriff „vorbefüllte Einrichtungen“ und nicht unter das Stichwort „bulk“.

Index zur Entwicklung der Industriestrompreise SMARD

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht seit Ende Dezember auf ihrer Energiemarktdatenplattform SMARD einen neuen Index für Industriestrompreise. Die monatliche Darstellung soll es ermöglichen, die Entwicklung der Strompreise für Industriekunden einfach nachzuvollziehen und Transparenz bei der Bewertung der aktuellen Marktsituation zu schaffen. Die Entwicklung des Industriestrompreises mit und ohne Vergünstigungen wird in Form eines Indexes dargestellt. Der modellierte Industriestrompreis setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Umlagen, Steuern, Netzentgelten, Abgaben, Vertriebskosten und Marge sowie Beschaffungskosten. Die Beschaffungskosten werden auf Grundlage einer typischen Beschaffungsstrategie der Stromlieferanten modelliert. Als Vergleichszeitraum dienen die Werte des Basismonats Januar 2021. Veröffentlicht wird der neue Index auf der Datenplattform SMARD.

REACH

REACH-Kandidatenliste erneut erweitert

Im Januar 2025 wurden fünf weitere Stoffe in die SVHC-Kandidatenliste aufgenommen. Es handelt sich um:
  • 6-[(C10-C13)-Alkyl-(verzweigte, ungesättigte)-2,5-Dioxopyrrolidin-1-yl] Hexansäure, EG-Nr.: 701-118-1, CAS-Nr.: 2156592-54-8, reproduktionstoxisch,
    Verwendungen: Hydraulikflüssigkeiten, Schmiermittel, Schmierfette und Flüssigkeiten für Metallbearbeitungsprozesse
  • Octamethyltrisiloxan, EG-Nr.: 203-497-4, CAS-Nr.: 107-51-7, sehr persistent und sehr bioakkumulierend,
    Verwendungen: Kosmetika, Körperpflege-/Gesundheitsprodukte, Arzneimittel, Wasch- und Reinigungsmittel, Beschichtungen und nichtmetallische Oberflächenbehandlungen sowie Dicht- und Klebemittel, Wärmeübertragungsflüssigkeit in der Halbleiterfertigung, Grundierungen für Farben, Verkleben von Harzen und Klebstoffen, Lösungsmittel, Haftvermittler, Beschichtungen für elektronische Baugruppen, Dichtstoffe
  • O,O,O-Triphenylphosphorothioat, EG-Nr.: 209-909-9, CAS Nr.: 597-82-0, persistent-bioakkumulierend-toxisch, Verwendung: Herstellung von Schmiermitteln,
    Verwendung in Schmiermitteln und Schmierfetten
  • Reaktionsgemisch von Triphenylthiophosphat mit tertiären Butylphenylderivaten, EG-Nr.: 421-820-9 , CAS-Nr.: 192268-65-8 , persistent-bioakkumulierend-toxisch,
    Verwendungen: Herstellung von und Verwendung in Hydraulikflüssigkeiten, Schmiermitteln, Schmierfetten und Flüssigkeiten für Metallbearbeitungsprozesse
  • Perfluamin (Perfluortripropylamin, gehört zu den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen / PFAS), EG-Nr.: 206-420-2, CAS-Nr: 338-83-0, sehr persistent und sehr bioakkumulierend,
    Verwendungen: Herstellung elektrischer, elektronischer und optischer Geräte, Maschinen und Fahrzeuge, zum Beispiel als Kühlflüssigkeit
Zuvor hatte die Europäische Chemikalienagentur ECHA die Liste der “Kandidatenstoffe” im November 2024 um einen Stoff erweitert und zwar Triphenylphosphat (EG-Nummer: 204-112-2, CAS-Nummer: 115-86-6). Er wurde neu aufgenommen aufgrund von endokrinen Disruptor-Eigenschaften. Verwendet wird er, soweit allgemein bekannt, als Flammenhemmer und Weichmacher in Kunststoffen, Hilfsstoffen und Dichtmitteln. Zuvor war im Sommer 2024 neu aufgenommen worden: Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid (EG Nr.: 201-279-3, CAS Nr.: 80-43-3). Dieser wird primär als Flammschutzmittel verwendet, aber weist reproduktionstoxische Eigenschaften auf. Die auf der ECHA-Homepage zu findende Kandidatenliste umfasst nun insgesamt 247 SVHC-Einträge (substances of very high concern). Die besagten Stoffe „kandidieren“ für eine Aufnahme in Anhang XIV der REACH-Verordnung, was langfristig eine Zulassungspflicht bedeuten könnte. Kurzfristig entsteht mit der Bekanntgabe die Pflicht zur Weitergabe von Informationen längs der Lieferkette an gewerbliche Kunden, sofern mehr als 0,1 Prozent eines Kandidatenstoffs im gelieferten Erzeugnis enthalten ist.
Quelle: IHK Südlicher-Oberrhein