Webinar: Cyber Resilience Act (CRA) für IT- und Sicherheitsverantwortliche

Im Webinar am 8. Oktober erfahren Sie, wie sich die Vorgaben des Cyber Resilience Act (CRA) praxisnah ausgestalten und arbeitsteilig umsetzen lassen.
Im zweiten Webinar zum Cyber Resilience Act werden wir vor allem die folgenden Fragen beantworten:
  • Zu welchen Cybersicherheitsanforderungen verpflichtet der CRA?
  • Was muss von der Konzeption, über die Entwicklung und Herstellung bis zum Vertrieb von Produkten mit digitalen Elementen beachtet werden?
  • Welche Anforderungen gelten für Schwachstellenmanagement und Sicherheitsupdates? Wie bemessen sich die Unterstützungsfristen?
  • Welche der Pflichten treffen den Hersteller, welche den Importeur oder Händler?
  • Können Herstellerpflichten auch Händler oder Importeure treffen?
  • Wie ist umzugehen mit der Lieferkette samt Komponenten Dritter sowie Open-Source-Software?
  • Wie und welche Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle sind der Aufsicht zu melden?
  • Wie funktioniert das EU-Konformitätsbewertungsverfahren?
  • Wie reagiert die Aufsichtsbehörde auf Pflichtverstöße?
  • Wie lassen sich die CRA-Pflichten arbeitsteilig im Unternehmen umsetzen?
Die Anmeldung zu diesem Webinar ist auf der Seite der DIHK möglich.
Die Aufzeichnung des ersten Webinars zum CRA, das sich vor allem an Entscheider richtet, ist hier abrufbar: "Cybersicherheitsgesetze – und jetzt?" im Rückblick.