Neue Produkthaftungsrichtlinie der EU in Kraft getreten

Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 ist am 9. Dezember 2024 in Kraft getreten und bringt erhebliche Änderungen im Produkthaftungsrecht mit sich.
Die EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 muss bis zum 9. Dezember 2026 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden

Wesentliche Neuerungen

  • Erweiterter Produktbegriff:
    Software, einschließlich KI, und integrierte oder verbundene digitale Dienste fallen nun unter den Produktbegriff
  • Fehlerhaftigkeit:
    Neben der berechtigten Sicherheitserwartung werden auch Vorgaben des Produktsicherheitsrechts berücksichtigt
    Ein Produktrückruf kann auf Fehlerhaftigkeit schließen lassen
    Die Haftung kann fortbestehen, wenn der Hersteller durch Software-Updates Kontrolle über das Produkt behält
  • Geschützte Rechtsgüter:
    Nun auch explizit psychische Gesundheit sowie Vernichtung oder Beschädigung privat genutzter Daten
  • Haftende Wirtschaftsakteure:
    Erweiterung auf Fulfillment-Dienstleister und Online-Plattform-Betreiber unter bestimmten Umständen
    Hersteller haften auch für wesentliche Produktveränderungen außerhalb der Kontrolle des ursprünglichen Herstellers´
  • Erleichterung der Anspruchsdurchsetzung:
    Einführung von Beweiserleichterungen und Vermutungsregeln für Geschädigte
    Mögliche Offenlegungspflicht für Beweismittel bei plausibel dargelegten Ansprüchen
  • Wegfall von Haftungsbeschränkungen:
    Streichung des Haftungshöchstbetrags von 85 Millionen Euro bei Personenschäden
    Wegfall der Selbstbeteiligung von 500 Euro bei Sachschäden
  • Verlängerung der Ausschlussfrist:
    Bei latenten Körperverletzungen Verlängerung auf 25 Jahre (bisher 10 Jahre)

Empfehlungen für Unternehmen

  • Evaluierung des individuellen Haftungsrisikos
  • Überprüfung des Versicherungsschutzes
  • Prüfung der Vertragslage in der Lieferkette
  • Vorbereitung auf mögliche Offenlegungspflichten in Gerichtsprozessen