Neue Produkthaftungsrichtlinie der EU in Kraft getreten
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 ist am 9. Dezember 2024 in Kraft getreten und bringt erhebliche Änderungen im Produkthaftungsrecht mit sich.
Die EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 muss bis zum 9. Dezember 2026 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden
Wesentliche Neuerungen
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Erweiterter Produktbegriff:Software, einschließlich KI, und integrierte oder verbundene digitale Dienste fallen nun unter den Produktbegriff
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Fehlerhaftigkeit:Neben der berechtigten Sicherheitserwartung werden auch Vorgaben des Produktsicherheitsrechts berücksichtigtEin Produktrückruf kann auf Fehlerhaftigkeit schließen lassenDie Haftung kann fortbestehen, wenn der Hersteller durch Software-Updates Kontrolle über das Produkt behält
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Geschützte Rechtsgüter:Nun auch explizit psychische Gesundheit sowie Vernichtung oder Beschädigung privat genutzter Daten
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Haftende Wirtschaftsakteure:Erweiterung auf Fulfillment-Dienstleister und Online-Plattform-Betreiber unter bestimmten UmständenHersteller haften auch für wesentliche Produktveränderungen außerhalb der Kontrolle des ursprünglichen Herstellers´
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Erleichterung der Anspruchsdurchsetzung:Einführung von Beweiserleichterungen und Vermutungsregeln für GeschädigteMögliche Offenlegungspflicht für Beweismittel bei plausibel dargelegten Ansprüchen
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Wegfall von Haftungsbeschränkungen:Streichung des Haftungshöchstbetrags von 85 Millionen Euro bei PersonenschädenWegfall der Selbstbeteiligung von 500 Euro bei Sachschäden
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Verlängerung der Ausschlussfrist:Bei latenten Körperverletzungen Verlängerung auf 25 Jahre (bisher 10 Jahre)
Empfehlungen für Unternehmen
- Evaluierung des individuellen Haftungsrisikos
- Überprüfung des Versicherungsschutzes
- Prüfung der Vertragslage in der Lieferkette
- Vorbereitung auf mögliche Offenlegungspflichten in Gerichtsprozessen