Konsultation zur Überarbeitung der Ecodesign-Verordnung für Elektromotoren und drehzahlvariable Antriebe
Die EU-Kommission plant eine Überarbeitung der Verordnung über Ecodesign-Anforderungen für Elektromotoren und drehzahlvariable Antriebe (Variable Speed Drives, VSDs). Ziel ist es, die bestehenden Regelungen an den technologischen Fortschritt anzupassen und zusätzliche Einsparpotenziale zu erschließen.
Konsultation bis zum 22. September 2025 möglich.
Die Verordnung (EU) 2019/1781 legt Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und Informationspflichten für Elektromotoren und drehzahlvariable Antriebe fest. Ihre Umsetzung trägt zur Senkung des Energieverbrauchs bei.
Gemäß Artikel 9 der Verordnung ist die EU-Kommission verpflichtet, eine Überprüfung im Lichte des technologischen Fortschritts durchzuführen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Vorschriften weiterhin relevant, effizient und wirksam sind. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob zusätzliche Umwelt- und Energieeinsparpotenziale ausgeschöpft werden können. Die Evaluierung wird von einer Folgenabschätzung begleitet.
Dabei wird unter anderem untersucht, ob bestimmte Motortypen (zum Beispiel Permanentmagnetmotoren), höhere Spannungsklassen (>1000 V), integrierte Antriebe oder neue Anforderungen an Ressourceneffizienz und digitale Produktinformationen (zum Beispiel Digitaler Produktpass) berücksichtigt werden sollten. Auch systemische Aspekte wie die Gesamteffizienz von Antriebssystemen und die Lebensdauer der Produkte sind Gegenstand der Bewertung.
Konsultationsschwerpunkte
Im Rahmen der aktuellen Sondierung zu einer Folgenabschätzung bittet die EU-Kommission um Rückmeldungen zu folgenden Aspekten:
- Markt- und Technologieentwicklung: Gibt es Entwicklungen, die bisher nicht durch die Verordnung abgedeckt sind, aber beachtet werden sollten?
- Geltungsbereich der Verordnung: Sollten zusätzliche Produkte (zum Beispiel Permanentmagnetmotoren, Motoren mit höherer Spannung, integrierte Systeme) erfasst werden?
- Material- und Ressourceneffizienz: Welche Anforderungen könnten zur effizienteren Nutzung von Materialien beitragen, zum Beispiel zur Rückgewinnung Seltener Erden?
- Informationsanforderungen und Digitalisierung: Welche zusätzlichen Produktinformationen, etwa im Rahmen eines digitalen Produktpasses, wären sinnvoll?
- Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere KMU: Welche Belastungen oder Chancen ergeben sich für kleine und mittlere Unternehmen? Gibt es Möglichkeiten zur Vereinfachung?
- Systemeffizienz und Produktlebensdauer: Welche Maßnahmen könnten dazu beitragen, Energieverluste im Gesamtsystem zu minimieren und die Lebensdauer der Produkte zu verlängern?
Interessierte Unternehmen und Experten sind eingeladen, ihre Kommentare und Stellungnahmen bis zum 22. September 2025 über das EU-Portal nach einmaliger Registrierung einzureichen.
Die Verabschiedung der überarbeiteten Regelung wird voraussichtlich Mitte 2029 erfolgen.