Förderung für Elektro-Carsharing gestartet
Das Verkehrsministerium fördert Carsharing mit E-Fahrzeugen in Baden-Württemberg mit einem eigenen Programm. Mit der neuen Förderung werden vor allem ländliche Regionen und Orte erreicht, in denen es bislang noch keine Carsharing-Angebote gibt.
Das Verkehrsministerium hat auf Grundlage des Gutachtens „Carsharing in Baden-Württemberg“ die Carsharing-Strategie 2030 entwickelt. Ziel ist, die Ressourcen des Landes dort einzusetzen, wo sie den größten Effekt für den Ausbau haben. Ein zentraler Ansatz ist die Starthilfe in wirtschaftlich schwierigen Umfeldern – genau dort setzt die Förderung an. Bis 2030 sollen 20.000 Carsharing-Fahrzeuge und 1,2 Millionen Berechtigte erreicht werden.
Gefördert werden vollelektrische Carsharing-Fahrzeuge mit einer einmaligen Festbetragsfinanzierung von 15.000 Euro. Die Zweckbindungsfrist beträgt vier Jahre. Das Ministerium rechnet mit etwa drei Fahrzeugen pro Landkreis, wenn sich die Anträge jenseits der Stadtkreise gleichmäßig verteilen. Die Zuwendung erfolgt als De-minimis-Beihilfe und richtet sich damit besonders an kleinere Anbieter. Neue Gebiete werden durch die Voraussetzung erschlossen, dass ein Mindestabstand von 600 Metern zu bestehenden Angeboten einzuhalten ist. Dabei handelt es sich um bislang unerschlossene Gebiete, die vor allem im ländlichen Raum liegen. Eine Kombination mit dem Förderprogramm charge@BW zur Bereitstellung von Ladeinfrastruktur ist möglich.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.