E-Lastenräder: Große Mengen leicht transportieren

Eine umweltfreundliche Alternative in Städten stellt das E-Lastenrad da. Förderprogramme hierzu laufen bereits an.
Am 1. März 2021 startete beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle das Förderprogramm des Umweltministeriums für gewerblich genutzte Elektro-Lastenräder. Gewerblich genutzte E-Lastenräder, die für den Gütertransport ausgelegt sind, werden mit 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 2.500 Euro gefördert. Das Programm läuft bis Ende Februar 2024.
Antragsberechtigt sind private Unternehmen, aber auch Körperschaften öffentlichen Rechts. Gefördert wird der Erwerb (kein Leasing) mit 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal 2.500 Euro. Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Technische Voraussetzung ist unter anderem eine Mindestnutzlast von 120 Kilogramm. E-Lastenräder zum Personentransport sind nicht förderfähig. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe. Weitere Informationen sowie den Link zum Antragsformular finden Unternehmen auf der BAFA-Webseite. Wie immer gilt: Erst Förderung beantragen, dann kaufen.

Eine Förderung kann auch beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg für den Kauf oder Leasing von neuen Elektrolastenrädern oder Elektrolastenanhängern der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 Kilometer pro Stunde beantragt werden. Hierbei werden 25 Prozent des Kaufbetrags (maximal 2.500 Euro pro Rad) gefördert. Voraussetzung ist ein Sitz in Baden-Württemberg.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Quelle: DIHK