NIS2-Umsetzung in Kraft

Mit der Verkündung des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung trat am 6. Dezember eine umfassende Modernisierung des Cybersicherheitsrechts in Kraft.
Damit müssen sich ab Beginn des Jahres 2026 circa 30.000 Unternehmen beim BSI registrieren, eigene Sicherheitsvorfälle melden und Risikomanagementmaßnahmen implementieren und dokumentieren.
Das BSI sieht einen zweistufigen Registrierungsprozess vor:
Zunächst muss eine Anmeldung beim digitalen Dienst „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) erfolgen. Dabei handelt es sich um ein Nutzerkonto für Unternehmen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG). MUK basiert auf der ELSTER-Technologie und nutzt ELSTER-Organisationszertifikate, die üblicherweise bereits in Steuerverfahren genutzt werden. Weitere Informationen zur Registrierung bei MUK stellt das BSI bereit.
Das BSI empfiehlt, den Account bei "Mein Unternehmenskonto" bis spätestens zum Jahresende 2025 anzulegen, um sich im zweiten Schritt ab Anfang 2026 mit dem MUK-Nutzerkonto beim unter anderem für NIS-2 neu entwickelten BSI-Portal zu registrieren.
Das BSI-Portal wird am 6. Januar 2026 freigeschaltet und dient unter anderem als Meldestelle für erhebliche Sicherheitsvorfälle.