KI-Schulungen sind verpflichtend für Unternehmen

Seit Februar 2025 ist die neue EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO, AI-Act) in Kraft. Unternehmen stehen nun vor der Herausforderung, die „KI-Kompetenz“ ihrer Mitarbeitenden sicherzustellen – doch was bedeutet das konkret?
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) steigt sowohl im privaten Bereichen als auch in Unternehmen. Ob automatisierte Bewerbungsverfahren, KI-gestützte Produktionsprozesse oder intelligente Chatbots im Onlineshop oder Kundenservice – immer mehr Unternehmen setzen auf diese künstliche Intelligenz. Seit dem 2. Februar 2025 müssen Arbeitgeber nun jedoch sicherstellen, dass Mitarbeitende, die mit KI arbeiten, über das notwendige Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten verfügen.
Die EU-Verordnung für KI schreibt dabei unter anderem vor, dass Unternehmen ihre Mitarbeitenden in KI-Kompetenz schulen müssen (Artikel 4 der KI-Verordnung) . Konkrete Vorgaben zur Gestaltung dieser Schulungen gibt es jedoch nicht. Jedes Unternehmen muss selbst entscheiden, wie es sicherstellt, dass die Beschäftigten KI-Systeme korrekt nutzen und deren Risiken einschätzen können.

Welche Unternehmen sind von der Schulungspflicht betroffen?

Die Schulungspflicht gilt für alle Arbeitgeber, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen – unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche. Entscheidend ist, ob Mitarbeitende in ihrem Arbeitsalltag mit KI in Berührung kommen.
Die Verordnung unterscheidet dabei zwischen zwei Gruppen:
  • Anbieter entwickeln eigene KI-Systeme und bringen sie auf den Markt.
  • Betreiber nutzen fremdentwickelte KI-Systeme für betriebliche Zwecke.
Unabhängig von der Rolle sind Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz zu ergreifen.

Die KI-Kompetenz Verpflichtung nach Artikel 4

  • Verpflichtung für Anbieter und Betreiber aller Arten von KI-Systemen: Sie müssen sicherstellen, dass Ihr Personal und beauftragte Personen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.
  • Ziel der Regelung: Sicherstellung der angemessenen Einhaltung und ordnungsgemäßen Durchsetzung der Verordnung sowie Ermöglichung fundierter Entscheidungen über KI-Systeme.
  • Definition von KI-Kompetenz: Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis für den sachkundigen Einsatz von KI-Systemen sowie Bewusstsein für Chancen, Risiken und mögliche Schäden (Artikel 3 Nr. 56)
  • Berücksichtigung individueller Faktoren: Bei der Vermittlung von KI-Kompetenz sind technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und der Einsatzkontext zu beachten

Was ist derzeit mindestens zu empfehlen?

Die Verordnung über künstliche Intelligenz schreibt keine verpflichtende Dokumentation vor, dennoch sollten Unternehmen ihre Schulungsmaßnahmen nachvollziehbar festhalten. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständige Aufsichtsbehörde fungieren. Erste Leitlinien für Unternehmen sollen bis August 2025 veröffentlicht werden. Bis dahin liegt es in der Verantwortung der Arbeitgeber, die neuen Anforderungen eigenständig umzusetzen.
  1. Monitoring: Fortlaufende Erhebung des aktuellen Status hinsichtlich der im Unternehmen eingesetzten KI (Welche KI-Systeme werden im Unternehmen genutzt?, Welche Risiken sind mit deren Einsatz verbunden? Welche Mitarbeitenden arbeiten direkt mit diesen Systemen?)
  2. Klärung der eigenen Rolle in der KI-Wertschöpfungskette
  3. Evaluation der vorhandenen Kompetenzen der Mitarbeitenden und gegebenenfalls Schulungen
  4. Erstellen einer internen KI-Richtlinie: Entwicklung und Aufklärung der Mitarbeitenden
  5. Dokumentation der Punkte 1.-4.