Fake-Rechnungen vom Amtsgericht
Immer häufiger erhalten Unternehmen täuschend echt gestaltete Rechnungen, die angeblich von einem Amtsgericht stammen. Besonders häufig sind Gründerinnen und Gründer sowie neu gegründete Unternehmen betroffen.
In den Schreiben werden die Empfänger aufgefordert, mehrere Hundert bis hin zu mehreren Tausend Euro für eine vermeintliche „Eintragung mit wirtschaftlicher Bedeutung“ zu zahlen. Dabei nehmen die Betrüger häufig Bezug auf gesetzliche Vorschriften wie § 58 GNotKG oder § 1 HRegGebV, um den Eindruck einer offiziellen Zahlungsaufforderung zu erwecken. Auffällig ist zudem, dass die geforderten Beträge häufig auf ausländische Bankkonten überwiesen werden sollen – oftmals auf Konten mit einer IBAN, die mit „ES“ (Spanien) beginnt.
Wie funktioniert die Betrugsmasche?
Gezielte Auswahl der Opfer: Die Betrüger nutzen öffentlich zugängliche Handelsregisterdaten, um gezielt neu gegründete Unternehmen oder Betriebe nach einer Änderung im Handelsregister anzuschreiben. Die gefälschten Rechnungen treffen dabei häufig bereits ein, bevor die tatsächliche Kostenrechnung des Amtsgerichts zugestellt wird.
Täuschend echte Gestaltung: Die Schreiben sind oft professionell aufgemacht und enthalten beispielsweise offizielle Wappen, behördentypische Schriftarten und vermeintliche Aktenzeichen. Teilweise wird sogar Recyclingpapier verwendet, um die Seriosität des Schreibens zusätzlich zu unterstreichen.
Zeitdruck und Einschüchterung: Kurze Zahlungsfristen von teilweise nur drei bis sieben Tagen sowie angedrohte Mahngebühren oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sollen die Empfänger unter Druck setzen und zu einer schnellen Überweisung bewegen.
Woran lassen sich gefälschte Rechnungen erkennen?
Bei vermeintlichen Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Handelsregistereintragungen sollten Unternehmen besonders aufmerksam sein. Folgende Merkmale können auf einen Betrugsversuch hindeuten:
- Ausländische IBAN: Eine ausländische Bankverbindung, beispielsweise mit dem Länderkennzeichen „ES“ (Spanien) oder „PT“ (Portugal), ist ein deutliches Warnsignal. Allerdings sollte die Bankverbindung immer anhand der offiziellen Angaben des zuständigen Gerichts überprüft werden.
- Fehlende oder unvollständige Kontaktdaten: Häufig fehlen Telefonnummern, offizielle E-Mail-Adressen oder andere nachvollziehbare Kontaktmöglichkeiten.
- Unklare Leistungsbeschreibungen: Allgemeine Formulierungen wie „Eintragung mit wirtschaftlicher Bedeutung“ anstelle eines konkreten Bezugs zum tatsächlichen Registerverfahren können verdächtig sein.
- Ungewöhnlich kurze Zahlungsfristen: Zahlungsaufforderungen mit einer Frist von nur wenigen Tagen sowie angedrohte rechtliche Konsequenzen sollen gezielt Druck ausüben.
Wie sollten Unternehmen mit verdächtigen Rechnungen umgehen?
Um finanzielle Schäden zu vermeiden, sollten Unternehmen bei ungewöhnlichen Zahlungsaufforderungen besonders sorgfältig vorgehen. Folgende Maßnahmen helfen dabei, Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen und richtig darauf zu reagieren:
- Keine vorschnellen Überweisungen: Zahlen Sie keine Rechnung, wenn Zweifel an ihrer Echtheit bestehen. Lassen Sie die Zahlungsaufforderung zunächst überprüfen.
- Echtheit überprüfen: Kontaktieren Sie das zuständige Amtsgericht ausschließlich über die offiziellen Kontaktdaten. Verwenden Sie hierfür keinesfalls die Kontaktinformationen aus dem verdächtigen Schreiben.
- Polizei informieren: Erstatten Sie bei einem Betrugsverdacht Anzeige. So können die Behörden den Sachverhalt prüfen und gegebenenfalls weitere Ermittlungen einleiten.
- Mitarbeitende sensibilisieren: Informieren Sie insbesondere die Buchhaltung und Verwaltung über diese Betrugsmasche. Klare interne Prüfprozesse können verhindern, dass gefälschte Rechnungen ungeprüft bezahlt werden.
- IBAN und Zahlungsempfänger prüfen: Vergleichen Sie die angegebenen Bankverbindungen und Empfängerdaten mit den offiziellen Zahlungsinformationen des zuständigen Amtsgerichts.
- Schreiben dokumentieren und aufbewahren: Bewahren Sie verdächtige Rechnungen und die dazugehörige Korrespondenz auf. Leiten Sie diese bei Bedarf an die zuständige Rechtsberatung oder die Polizei weiter.
Unser Tipp: Lassen Sie sich nicht durch vermeintlich offizielle Schreiben oder kurze Zahlungsfristen unter Druck setzen. Prüfen Sie jede Zahlungsaufforderung sorgfältig, insbesondere nach einer Neueintragung oder Änderung im Handelsregister. Im Zweifel gilt: Lieber einmal mehr beim zuständigen Amtsgericht nachfragen, als eine gefälschte Rechnung zu bezahlen.
