Konsultation zum Kassengesetz
Mit dem am 23. September 2026 beschlossenen Regierungsentwurf der Bundesregierung sollen elektronische Kassensysteme stärker verbreitet werden. Ziele sind vor allem Betrugsbekämpfung, Verhinderung von Kassenmanipulation, Steuergerechtigkeit und Bürokratieabbau. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hatte dazu im August 2026 eine Stellungnahme erstellt.
Das Wichtigste in Kürze
Wer ist betroffen
- Unternehmen sollen grundsätzlich ein elektronisches Aufzeichnungssystem einsetzen müssen, wenn ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 100.000 Euro beträgt.
- Von der Kassenpflicht sollen Unternehmen ausgenommen werden, wenn deren Barumsatz höchstens 12.000 Euro im Kalenderjahr beträgt.
Ab wann soll die Kassenpflicht gelten
Vorgesehen ist, dass Unternehmen
- zum 1. Januar 2028 und
- in den Folgejahren zum 1. April
eine Registrierkasse verwenden müssen, wenn im Vorjahr der Schwellenwert überschritten wurde.
Neue Verpflichtung zum digitalen Bon
Es erfolgt eine Änderung der Kassenbelege.
- Die bisherige papierhafte Belegausgabepflicht soll zum 1. Januar 2028 durch eine elektronische Belegbereitstellungspflicht ersetzt werden. Unternehmen sollen ihren Kunden künftig einen elektronischen Beleg in einem standardisierten Datenformat bereitstellen. Denkbar sind beispielsweise
- ein Quick Response Code (QR-Code) auf einem Kassendisplay,
- ein Download-Link,
- Übermittlung per Near Field Communication (NFC),
- Versand per E-Mail oder
- Bereitstellung in einem Kundenkonto.
- Der Anspruch eines Kunden auf eine Papierquittung nach § 368 BGB bleibt jedoch bestehen.
Ausweitung der Kassen-Nachschau
Eine Kassen-Nachschau durch das Finanzamt soll künftig auch dort möglich sein, wo Kasseneinnahmen anfallen. Die Gesetzesbegründung nennt beispielsweise
- Marktstände,
- Messen und
- Schausteller.
Bei solchen Tätigkeiten soll eine Nachschau auch durch das Finanzamt möglich sein, in dessen Bezirk die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.
Schärfere Regeln gegen Manipulationssoftware
Der Entwurf enthält darüber hinaus neue Regelungen gegen Manipulationen elektronischer Aufzeichnungssysteme.
- Der gewerbsmäßige Einsatz beziehungsweise das Inverkehrbringen entsprechender Manipulationsprogramme soll als eigener Straftatbestand ausgestaltet werden. Verstöße können dann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.
- Daneben werden die bestehenden Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen die Anforderungen an Kassensysteme angepasst.
Ihre Einschätzung
Nach dem Kabinettsbeschluss folgt nun das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren (durch das der Entwurf noch geändert werden kann). Deshalb möchten wir unsere Mitgliedsunternehmen befragen!
Wir bitten um Hinweise, Anregungen und Kommentare bis Freitag, 16. Oktober 2026, 12:00 Uhr.
Diese Konsultation richtet sich, entsprechend dem Auftrag der Industrie- und Handelskammern, an Unternehmen mit Sitz in der Region Bodensee-Oberschwaben (Bodenseekreis, Landkreis Ravensburg und Landkreis Sigmaringen). Unternehmen anderer Regionen bitten wir, sich an ihre zuständige IHK vor Ort zu wenden.
