Konsultation zur EU-Vergabereform
Die Europäische Kommission hat am 09. September 2026 mit dem Entwurf einer EU-Vergabeverordnung vorgeschlagen, die Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU zu modernisieren und zu vereinfachen.
Ausgangslage
Ziele des neuen Rechtsrahmens
- Das Beschaffungswesen in der Europäischen Union (EU) soll flexibler und wirksamer werden.
- Förderung von Investitionen in öffentliche Dienstleistungen und Infrastruktur.
- Vollendung des Binnenmarkts für das öffentliche Auftragswesen.
Einschätzung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK)
- Die Vergabereform insgesamt ist zu unterstützen, muss jedoch konsequent ausgerichtet werden auf
- Vereinfachung,
- Praxistauglichkeit und
- Wettbewerbsförderung.
Insbesondere die Fragmentierung durch sektorale Regelungen sowie Doppler sollten der Vergangenheit angehören.
- Um grenzüberschreitende Vergaben zu erleichtern, wäre eine gemeinsame Vergabeplattform zu begrüßen.
- Gleichzeitig darf die Reform kein Instrument der Marktgestaltung werden.
Ihre Einschätzung
Wir bitten um Hinweise, Anregungen und Kommentare bis Freitag, 13. November 2026, 12:00 Uhr.
Diese Konsultation richtet sich, entsprechend dem Auftrag der Industrie- und Handelskammern, an Unternehmen mit Sitz in der Region Bodensee-Oberschwaben (Bodenseekreis, Landkreis Ravensburg und Landkreis Sigmaringen). Unternehmen anderer Regionen bitten wir, sich an ihre zuständige IHK vor Ort zu wenden.
