Nr. 7014800

Konsultation zur EU Inc.

(diese Konsultation wurde bereits abgeschlossen, die nachfolgende Veröffentlichung dokumentiert ihren Inhalt)

Ausgangslage

Vereinheitlichung soll EU-Binnenmarkt anregen

Die EU-Kommission hat am 18. März 2026 einen Gesetzesvorschlag für eine geplante, europaweit einheitliche Rechtsform EU Inc. (28. Regime) vorgelegt. Diese soll helfen, Handelshemmnisse abzubauen (aktuell existieren 60 verschiedene Rechtsformen in der EU) und dadurch das innergemeinschaftliche Wachstum fördern. Wichtigste Eckpunkte:
  • Optionale, aber einheitliche Rechtsform.
  • Steht allen Unternehmen offen (unabhängig von Größe und Art der Tätigkeit sowie davon, ob sie bereits bestehen oder neu gegründet werden).
  • Unbürokratische Gründung:
    • Innerhalb 48 Stunden bei Nutzung der Mustersatzung, 5 Tage bei individueller Satzung,
    • Gründungskosten maximal 100 €,
    • vollständig digital,
    • ohne Notartermin und
    • ohne Mindestkapital.
  • Die EU Inc. wird im Handelsregister des Mitgliedstaates, in welchem der Satzungssitz besteht, eingetragen. Vorgesehen sind zudem
    • eine einheitliche europäische Unternehmenskennung,
    • der Grundsatz der einmaligen Datenerfassung („Once-Only-Prinzip“) sowie
    • ein zentrales digitales EU-Portal, das bestehende Unternehmensregister verknüpft.
  • Gleiche gesellschaftsrechtliche Regeln in allen Mitgliedstaaten
    • von der Gründung
    • bis zur Insolvenz.
  • Das Steuerrecht bleibt ebenso wie nationale sozial- und arbeitsrechtliche Vorschriften von dem Vorschlag unberührt. Dies gilt insbesondere auch für nationale Mitbestimmungsrechte. Die Vorschriften des Eintragungslandes gelten in vollem Umfang für das EU-Inc.-Unternehmen. Dies soll vor Missbrauch schützen.
  • Investitionen, Anteilsübertragungen, Vorstandstreffen und Insolvenzen sollen vollständig digital abgewickelt werden können.
  • Aktienoption für Mitarbeiter (diese sollen später Anteile an der EU Inc. günstig erwerben können, Besteuerung soll erst bei einer Veräußerung erfolgen).

Weiteres Vorgehen

  • Der Vorschlag soll bis Ende 2026 beschlossen sein. Für die Umsetzung erforderlich sind die Zustimmung
    • der Mitgliedsstaaten und
    • des EU-Parlaments.
  • Die IHK-Organisation befürwortet eine rasche Umsetzung. Sonderinteressen im Arbeits-, Insolvenz- oder Finanzierungsrecht sollten jetzt nicht zu Voraussetzungen des Gesamtprojekts gemacht werden und die Rechtsform komplizieren.
Bringen Sie sich in weitere Beratungen ein und lassen Sie uns Ihre Hinweise, Anregungen und Kommentare bis Mittwoch, 8. April 2026, zukommen!
Diese Konsultation richtet sich, entsprechend dem Auftrag der Industrie- und Handelskammern, an Unternehmen mit Sitz in der Region Bodensee-Oberschwaben (Bodenseekreis, Landkreis Ravensburg und Landkreis Sigmaringen). Unternehmen anderer Regionen bitten wir, sich an ihre zuständige IHK vor Ort zu wenden.

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