Nr. 7177220

Konsultation zur Evaluation der EU-Dual-Use-Verordnung

Die Europäische Kommission evaluiert derzeit die Anwendung der seit 2021 geltenden EU-Dual-Use-Verordnung VO (EU) 2021/821. Wir bitten unsere Mitgliedsunternehmen, Stellung zu nehmen.

Ausgangslage

  • Die EU-Dual-Use-Verordnung regelt die Ausfuhrkontrolle von Gütern, Software und Technologien mit ziviler und möglicher militärischer Verwendung für die EU.
  • Die EU-Kommission evaluiert, ob der geltende EU-Exportkontrollrahmen mit den veränderten geopolitischen Rahmenbedingungen und der technologischen Entwicklung Schritt hält, weiterhin wirksam ist und in welchen Bereichen Anpassungsbedarf besteht.
  • Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) wird hierzu eine Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 325 KB) abgeben. Dazu konsultiert die IHK Bodensee-Oberschwaben ihre Mitglieder.
Wir bitten um Ihre Hinweise, Anregungen und Kommentare bis Freitag, 2. Oktober 2026, 12:00 Uhr.
Diese Konsultation richtet sich, entsprechend dem Auftrag der Industrie- und Handelskammern, an IHK-Mitgliedsunternehmen mit Sitz in der Region Bodensee-Oberschwaben (Bodenseekreis, Landkreis Ravensburg und Landkreis Sigmaringen). Auswärtige IHK-Unternehmen bitten wir, sich an ihre zuständige IHK vor Ort zu wenden.

Wesentliche Inhalte der DIHK-Stellungnahme

  • Harmonisierung mit Augenmaß
    Stärkere Harmonisierung darf weder die strengsten nationalen Anforderungen unionsweit zum Maßstab machen noch bewährte Erleichterungen (wie nationale Allgemeingenehmigungen) beseitigen oder Genehmigungsverfahren durch zusätzliche Koordinierung verlängern.
  • Catch-all
    Diese Regelungen sollten auf konkrete, anderweitig nicht erfasste Risiken beschränkt bleiben. Klar definierte und regelmäßig aktualisierte Güterlisten sind vorzuziehen.
  • Immaterielle Technologietransfers
    Unternehmen benötigen praktikable Kriterien dafür, wann der grenzüberschreitende Austausch von Daten, Software, technischem Wissen und Know-how einen kontrollrelevanten Technologietransfer darstellt.
  • Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung
    Bestehende Graubereiche reduzieren und Genehmigungsverfahren vereinfachen. Die komplexe Materie – einschließlich der Verordnung selbst – sollte verständlicher, übersichtlicher und praxisnäher aufbereitet werden.
  • Konsultationsverfahren
    Künftige Konsultationen sollten die relevanten Handlungsoptionen transparenter benennen und stärker an der Unternehmenspraxis ausgerichtet sein.
Die thematische Auswahl versteht sich ausdrücklich nicht als abschließend.

Ihre Einschätzung

Zuordnung