Konsultation zum DIHK-Positionspapier "Arbeitsmarkt stärken, Sozialsysteme stabilisieren"
Gefordert werden Reformen für Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit.
Das Wichtigste in Kürze
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat den Entwurf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 485 KB) eines Positionspapiers vorgelegt, das 13 konkrete Handlungsempfehlungen vorschlägt.
I. Transformation und Strukturwandel unterstützen
1. Kurzarbeitergeld
- Auf temporäre Auftragseinbrüche ausrichten.
- Bezugsdauer sollte 12 Monate in der Regel nicht überschreiten.
2. Befristete Beschäftigung
- Zulässige Höchstdauer der sachgrundlosen Befristung auf 4 Jahre ausweiten.
- Vorbeschäftigungsverbot auf 4 Jahre begrenzen.
3. Kündigungsschutz
- Schwellenwert des Kündigungsschutzgesetzes auf mehr als 15 Beschäftigte anheben.
- Flexiblere Regelungen für Beschäftigte mit sehr hohen Einkommen schaffen.
- Individualvertragliche Abweichungen gegen angemessene Abfindungsregelungen ermöglichen.
4. Abfindungsbesteuerung
- Abfindungen steuerlich entlasten, wenn schnell eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird.
- Dies erhöht Anreize zum schnellen Jobwechsel.
5. Job-to-Job-Wechsel
- Die Bundesagentur für Arbeit soll
- mit Arbeitsmarktdrehscheiben und Job-to-Job-Qualifizierungen Arbeitslosigkeit verhindern sowie
- mit einer Beschäftigungsperspektive Transformation begleiten.
- Diese Instrumente müssen für Betriebe unbürokratisch, flexibel und rechtssicher sein!
II. Arbeitsvolumen erhöhen, Arbeitsanreize verbessern
1. Teilzeit
- Brückenteilzeit gemäß § 9a TzBfG setzt Anreize zur (temporären) Reduzierung der Arbeitszeit.
- Reformoptionen wären
- Zweckbindung der Inanspruchnahme (zum Beispiel Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Weiterbildung, gesundheitliche Belastungen),
- Erweiterung betrieblicher Ablehnungsgründe (beispielsweise bei Fachkräfteengpässen) sowie
- Anhebung des Schwellenwerts (auf 100 Beschäftigte).
2. Ehegattenbesteuerung
- Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktorverfahren zum Regelfall machen.
- Steuerklassenkombination III/V abschaffen.
3. Minijobs
- Vorteile der Minijobs als unbürokratisches Beschäftigungsinstrument erhalten.
- Negative Erwerbsanreize reduzieren, damit die Ausweitung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung attraktiver wird.
4. Arbeitsunfähigkeit
- Auf wirksame Prävention und schnellen Zugang zu medizinischer Versorgung fokussieren.
- Entgeltfortzahlung auf 80 Prozent des Bruttogehalts begrenzen.
- Teilkrankschreibungen ermöglichen.
5. Arbeitslosengeld
- Klare Erwerbsanreize setzen.
- Bezugsdauer auf maximal 12 Monate begrenzen - unabhängig vom Alter der Personen.
6. Grundsicherung
- Anrechnung des Erwerbseinkommens konsequent auf die Stärkung der Arbeitsanreize ausrichten. Wer arbeitet oder seine Arbeitszeit ausweitet, muss spürbar mehr Netto vom Brutto behalten.
- Transferentzugsrate
- in sehr niedrigen Einkommensbereichen erhöhen,
- bei höheren Einkommen senken.
III. Arbeitskosten senken, Sozialsysteme zukunftsfest reformieren
1. Gesetzliche Unfallversicherung
- Leistungen stärker auf betriebsbedingte Risiken konzentrieren, um die (allein von den Betrieben finanzierte) Beitragslast zu senken.
- Wegeunfälle aus dem Leistungskatalog ausgliedern.
2. Künstlersozialversicherung
- Unternehmen nur dann zur Künstlersozialabgabe verpflichten, wenn diese einen entsprechend Versicherten beauftragen.
- Damit würde die Hauptquelle einer großen Unsicherheit auf Seiten der Betriebe hinsichtlich ihrer Abgabepflicht beseitigt.
Ihre Einschätzung
Wir bitten unsere Mitgliedsunternehmen um Hinweise, Anregungen und Kommentare bis Mittwoch, 28. Oktober 2026, 12:00 Uhr.
Diese Konsultation richtet sich, entsprechend dem Auftrag der Industrie- und Handelskammern, an Unternehmen mit Sitz in der Region Bodensee-Oberschwaben (Bodenseekreis, Landkreis Ravensburg und Landkreis Sigmaringen). Unternehmen anderer Regionen bitten wir, sich an ihre zuständige IHK vor Ort zu wenden.
