Umschreibung von anerkannten Abschlussprüfungen in Fachkundenachweise

Bislang sahen sowohl die nationalen Berufszugangsverordnungen zum Güterkraftverkehr (GBZugV), als auch zum Personenverkehr (PBZugV) die Anerkennung bestimmter Abschlussprüfungen und Studiengänge vor.
Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2011 beschlossen (Bundesratsdrucksache 707/11), dass nach § 7 der Berufszugangsverordnung Güterkraftverkehr beziehungsweise nach § 6 der Berurfszugangsverordnung Straßenpersonenverkehr die aufgeführten Abschlussprüfungen weiterhin als Fachkundenachweise gelten, soweit die Ausbildung bereits abgeschlossen oder vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurde.
Darüber hinaus werden Abschlusszeugnisse von Genehmigungsbehörden nicht mehr direkt als Fachkundenachweise, zum Beispiel bei einer Genehmigungserteilung, anerkannt. Für die Betroffenen empfiehlt die IHK deshalb eine Umschreibung der Abschlusszeugnisse in einen IHK-Fachkundenachweis bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen IHK.

Eine Umschreibung ist im Güterverkehr ausschließlich für folgende Abschlussprüfungen möglich:

  • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Güterkraftverkehr,
  • Speditionskaufmann/Speditionskauffrau,
  • Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
  • Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim,
  • Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn,
  • Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim,
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn

Eine Umschreibung ist im Personenverkehr ausschließlich für folgende Abschlussprüfungen möglich:

  • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Schwerpunkt: Personenverkehr
  • Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin
  • Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
  • Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft / Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
  • Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universät Dresden
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn

Wichtiger Hinweis für ältere Fachkundebescheinigungen:

Da das einheitliche Register, welches beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) geführt wird, die Vergabe einer eindeutigen Nummer auf der Fachkundebescheinigung erfordert, müssen ältere Fachkundebescheinigungen im Güter- und Personenkraftverkehr (zum Beispiel alte Güternah- und Güterfernverkehrsbescheinigungen) durch neue Bescheinigungen nach dem Muster in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1071/09 ersetzt werden, da bei den älteren Bescheinigungen seinerzeit keine eindeutige Nummer vergeben wurde. Ein Antrag auf Ausstellung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 341 KB) einer akturellen Bescheinigung  ist bei der IHK zu stellen, bei der die damalige Bescheinigung ausgestellt wurde.