Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr

Das Güterkraftverkehrsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person eines Güterkraftverkehrsunternehmens mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fachlich geeignet sein muss. In der Regel wird diese fachliche Eignung durch eine Fachkundeprüfung nachgewiesen.

Prüfungsstruktur

Die Prüfung besteht aus zwei jeweils zweistündigen schriftlichen Teilen und gegebenenfalls aus einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil.
Die schriftlichen Teilprüfungen bestehen aus:
  • schriftlichen Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und
  • schriftlichen Übungen / Fallstudien. 

Bewertung der Prüfungsleistungen

Die Prüfungsleistungen werden in den einzelnen Prüfungsteilen mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktezahl teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile auf:
  • schriftliche Fragen (40 Prozent)
  • schriftliche Übungen/Fallstudien (35 Prozent)
  • mündliche Prüfung (25 Prozent)
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf.
Wird in einem Prüfungsteil die Mindestpunktezahl nicht erreicht, ist die Prüfung nicht bestanden. Ist dies in einem der beiden schriftlichen Prüfungsteilen der Fall, wird die mündliche Prüfung nicht mehr durchgeführt.
Werden in den beiden schriftlichen Prüfungsteilen bereits 180 Punkte oder mehr erreicht, ist die Prüfung bestanden. In diesem Fall entfällt die mündliche Prüfung.

Prüfungssachgebiete

Die Prüfung umfasst folgende Sachgebiete:
Recht
  • Güterkraftverkehrsrecht
  • Gewerberecht einschließlich Gefahrgut-, Abfall- und Tiertransporte
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Handelsrecht
  • Steuerrecht
 Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes
  • Zahlungsverkehr und Finanzierung
  • Kostenrechnung
  • Beförderungsbedingungen und -preise
  • Beförderungsdokumente
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Spedition
  • Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
  • Marketing
 Technische Normen und technischer Betrieb
  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Fahrzeuggewichte und Abmessungen
  • Laden und Entladen der Fahrzeuge
  • Beförderung gefährlicher Güter
  • Beförderung von Nahrungsmitteln
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
Straßenverkehrssicherheit
  • Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
  • Verkehrssicherheit
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
  • Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
  • Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten, Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente
  • Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
  • Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln.  

Anmeldung zur Prüfung

Seit dem 15. Februar 2024 wurde die Abnahme der Güterkraftverkehrsprüfung von der IHK Bodensee-Oberschwaben auf die IHK Reutlingen übertragen. Somit ist die IHK Reutlingen für Prüfungsteilnehmer zuständig, die ihren Wohnsitz ab diesem Zeitpunkt in den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg oder Sigmaringen haben.
Der Prüfungsort für folgende Prüfungstermine ist die IHK Bodensee-Oberschwaben, Lindenstr. 2, 88250 Weingarten:
  • 20. Februar 2024
  • 7. Mai 2024
  • 2. Juli 2024
  • 17. September 2024
  • 26. November 2024
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über die IHK Reutlingen.
Vormittags findet die schriftliche Prüfung statt und nachmittags die mündliche Prüfung.

Prüfungsvorbereitung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.
Lehr- und Übungsbücher
Lehr- und Übungsbücher können Sie bei folgenden Verlagen erwerben:
Schulungsveranstalter
Folgende Veranstalter führen in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durch:
  1. SVG Service und Vertrieb Süd GmbH
    Hedelfinger Str. 17 – 25, 70327 Stuttgart-Wangen
    Tel. 07 11 - 4 01 92 31
    https://www.svg-sued.de/
  2. KVS Ulm GmbH
    Liststr. 1, 89079 Ulm
    Tel. 07 31 - 3 75 82
    https://www.kvs-ulm.de/
  3. IBA GmbH & Co. KG
    Weildorferstr. 20, 72401 Haigerloch
    Tel. 08 00 - 1 00 23 10
    https://verkehrsseminare.eu/
  4. DEKRA Akademie GmbH
    im Lehrer Feld 24, 89081 Ulm
    Tel. 07 31 93 76 90
    https://www.dekra-akademie.de/de/ulm/
  5. verkehr & logistik fellner UG
    Talstr. 8, 79848 Bonndorf
    Tel. 0 77 43 41 69 89 8
    http://www.verkehrlogistik-on.de/
  6. Fahrerakademie Süd GmbH
    Bleicherstr. 34, 88212 Ravensburg
    Tel. 07 51 97 71 95 10
    https://www.fahrerakademie.com/
  7. Akademie des Verkehrsgewerbes
    Dipl. Ing. S. Rönnebeck
    Kaiserring 46, 73557 Mutlangen
    Tel.: 0 71 71 99 97 34
    https://www.avr-roennebeck.com/
  8. verkehrsseminare marbs e. K.
    Kreßbacher Str. 5, 74177 Bad Friedrichshall
    Tel. 0 7136 27 07 18 1
    http://www.verkehrsseminare.com/
  9. ABSV - HEMA GmbH
    Gahlenerstr. 250, 46282 Dorsten
    Tel. 023 62 9740 960
    https://www.absv-hema.de/
  10. SVG-Akademie GmbH (Online-Schulungsanbieter)
    Bullerteich 36
    20537 Hamburg
    Tel. 07 11 40 19 123
    https://www.svg-akademie.de/
  11. ABC Verkehrsseminare (Online-Schulungsanbieter)
    Hirschstr. 13
    69190 Walldorf
    Tel. 0 62 27 77 83 15 0
    https://www.abc-verkehrsseminare.de/
  12. Bildungsakademie Ulm (Online-Schulungsanbieter)
    Köllestraße 55
    89077 Ulm
    https://www.hwk-ulm.de/seminar/2-fw-guekra/
  13. AVB-Seminare GmbH & Co. KG (Online-Schulungsanbieter)
    Bohlenstr. 64
    32312 Lübbecke
    Tel. 0 57 41 90 99 25 0
    www.avb-seminare.de
Weitere Informationen erhalten Sie von den einzelnen Lehrgangsveranstaltern.