Einheitlicher Ansprechpartner für Dienstleistungserbringer

Die EG-Dienstleistungsrichtlinie soll es Ihnen als Dienstleistungserbringer leichter machen, Ihr Unternehmen anzusiedeln und (auch) grenzüberschreitend Dienstleistungen aufzunehmen beziehungsweise auszuüben. Die einheitlichen Ansprechpartner im europäischen Ausland sind über die Kommissionsplattform zu finden.

Wer kann den einheitlichen Ansprechpartner in Anspruch nehmen?

Der einheitliche Ansprechpartner in Baden-Württemberg steht zunächst allen Dienstleistungserbringern aus dem Inland sowie aus den EU-Staaten und den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) zur Verfügung. Der Begriff Dienstleistungen ist in diesem Fall sehr weit zu verstehen: So profitieren beispielsweise auch Handwerker, Händler und die meisten Freiberufler von diesem Angebot.
Jedoch wurden bestimmte Dienstleistungen von der Regelung ausgenommen. Dies sind:
  • nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen (zum Beispiel Dienstleistungen im Bereich der Grundschulausbildung, die ohne Gegenleistung erbracht werden)
  • Finanz-, Bank- und Kreditdienstleistungen
  • Verkehrsdienstleistungen (zum Beispiel Straßen- und Schienenverkehr, Personennahverkehr)
  • Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
  • Gesundheitswesen (zum Beispiel Ärzte, Apotheker)
  • audiovisuelle Dienste (zum Beispiel Vorführung von Filmen in Kinos) und Rundfunkdienstleistungen
  • Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen (zum Beispiel Kasinos, Wetten)
  • Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind
  • soziale Dienstleistungen (nur soweit diese vom Staat selbst oder durch vom Staat beauftragte oder als gemeinnützig anerkannten Einrichtungen erbracht werden)
  • private Sicherheitsdienste (zum Beispiel Personenschutz, Geldtransporte)
  • Notar und Gerichtsvollzieher

Was sind die Aufgaben des einheitlichen Ansprechpartners?

Ihr einheitlicher Ansprechpartner
  • stellt Ihnen Informationen über alle Anforderungen und Formalitäten bei Aufnahme und Durchführung der Dienstleistungstätigkeit bereit.
Hinweis: Das Informationsangebot des einheitlichen Ansprechpartners bietet Ihnen jedoch keine Rechtsberatung und bestimmte Bereiche sind auch hiervon ausgenommen (zum Beispiel das Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht sowie sogenannte "Jedermann"-Anforderungen wie Bauvorschriften, die Privatpersonen ebenso zu beachten haben wie Unternehmer).
  • unterstützt Sie bei der Abwicklung von Formalitäten und Verfahren.
Dabei ändert sich nichts an der Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden. Der einheitliche Ansprechpartner wird für Sie als Mittler tätig. Er hilft Ihnen beim Ausfüllen von Formularen, leitet Ihre Anträge und Unterlagen an die zuständigen Stellen weiter und übermittelt Ihnen die Rückfragen, Zwischenbescheide und Urkunden der Behörden. Sofern die Möglichkeit besteht, das Verfahren elektronisch abzuwickeln, und Sie dies wünschen, steht Ihnen der einheitliche Ansprechpartner auch in diesem Fall zur Seite. Für die Abwicklung der Verwaltungsverfahren steht die elektronische Plattform service-bw des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung, die Seitens der IHK als einheitlicher Ansprechpartner genutzt wird.
Wenn Sie feststellen, dass Sie den einheitlichen Ansprechpartner für sich in Anspruch nehmen können, sprechen Sie uns an, damit wir Sie über unser Unterstützungsangebot informieren können.