Was ist ein regionales Einzelhandelskonzept?

Aus dem Landesplanungsgesetz ergibt sich für die zwölf baden-württembergischen Regionalverbände in die gesetzliche Pflichtaufgabe der Steuerung regional bedeutsamer Einzelhandelsvorhaben. Als regional bedeutsame Einzelhandelsvorhaben bezeichnet man Vorhaben, bei denen aufgrund ihrer Lage, ihrer Art, ihrer Größe und/oder ihres Sortiments Auswirkungen auf die Ziele der Raumordnung anzunehmen sind. Diese werden der landesplanerischen Definition entsprechend als Einzelhandelsgroßprojekte bezeichnet.
Die Basis eines Regionalen Einzelhandelskonzepts (REK) stellt die (meist) Vollerhebung der stationären Einzelhandelsbetriebe in einer IHK-Region dar. Im Falle der IHK Bodensee-Oberschwaben wurden im Rahmen der Erstellung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes über 4600 Einzelhandelsbetriebe erfasst.
Auftraggeber der Studie waren der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben und die IHK Bodensee-Oberschwaben. Die IHK war an den beiden Studien sowohl inhaltlich als auch finanziell beteiligt.
Das erste REK umfasst zwei Textbände: Im Band 1 "Situationsanalyse und Konzept" des Regionalen Einzelhandels-Konzeptes werden die Bevölkerungsentwicklung, die Kaufkraft, die Verkaufsflächenausstattung sowie die Handelsflächenverteilung umfassend dargestellt. Diese Ergebnisse für jede der 87 Kommunen wurden auch kartografisch aufgearbeitet und den jeweiligen Kommunen mit entsprechenden Erläuterungen zur Überprüfung übergeben.
Der Band 2 wurde als sogenannter "Regionalatlas" konzipiert. Er bereitet für jede der 87 Kommunen die Analyseergebnisse tabellarisch und kartografisch auf, nimmt eine zusammenfassende Bewertung ("Stärken-Schwächen-Bilanz") vor und zeigt Entwicklungsperspektiven auf.
Im Jahr 2015 wurde das erste oben genannte Regionale Einzelhandelskonzept, das in 2010 veröffentlicht worden war, fortgeschrieben. Durch die erneute Vollerhebung des Handelsbesatzes in allen Mittel- und dem geteilten Oberzentrum (Ravensburg, Weingarten und Friedrichshafen) wurde deutlich, wie sich die Handelsstrukturen in diesen Städten verändert haben.  Nach der Fertigstellung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes lautet das Ziel, die gewonnenen Erkenntnisse und vorgeschlagenen Flächenausweisungen für Einzelhandelsgroßprojekte in den neuen Regionalplan einfließen zu lassen. Dieser Entwurf dient somit als Leitlinie des aktuellen Handels der Verbandsverwaltung und soll vor allem auch den Kommunen als Handlungsansatz in den Orten dienen.