Glücksspielgeräte-Aufsteller

Neue Regelung: Betreiber von Glücksspielautomaten sind zum Spielerschutz verpflichtet!

Am 1. Juli 2021 ist der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht sieht er ein zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem vor. Spielhallen und Gaststätten müssen daher jetzt handeln.
Am 1. Juli 2021 ist der Staatsvertrag zur Glücksspielneuregulierung (GlüStV 2021) in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt wurde ein Spielersperrsystem eingeführt. Daraus folgt: Wer nach dem 1. Juli 2021 seinen Betrieb nicht an das bundesweite Spielersperrsystem angemeldet hat, darf grundsätzlich keine Geldspielgeräte betreiben.
Mehr Informationen finden Betreiber auf den Seiten der Deutschen Automatenwirtschaft unter https://sperrsystem.de/.
Quelle: IHK Region Stuttgart
Aufsteller für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit benötigen eine IHK-Unterrichtung, um die Aufstellerlaubnis vom Gewerbeamt zu erhalten.

Warum bieten die IHKs eine Unterrichtung an?

2012 trat das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung in Kraft. Unter anderem wurde eine Änderung des §33c Gewerbeordnung (Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit) veranlasst und den IHKs die hoheitliche Aufgabe übertragen, Unterrichtungen für Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten durchzuführen. Ziel der Unterrichtungen ist es, zu einer Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes bei der Aufstellung von Spielgeräten beizutragen.

Wer muss an der Unterrichtung teilnehmen?

An der Unterrichtung müssen Personen teilnehmen, die nach dem 1. September 2013 eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten beantragt haben. Außerdem muss auch das Personal der Aufsteller unterrichtet werden, das mit der Aufstellung der Spielgeräte betraut ist. Aufsteller, die vor dem 1. September 2013 schon im Besitz einer Erlaubnis waren, haben Bestandschutz.

Wann ist man Aufsteller von Glückspielgeräten?

Aufsteller sind Personen, die für das Spielgerät das Unternehmerrisiko tragen. Ein Gastwirt ist also nur dann Aufsteller eines Spielgerätes, wenn er nicht nur am Gewinn beteiligt ist, sondern auch zum Beispiel die Investitions- oder Reparaturkosten mitträgt.

Was sind die Inhalte der Unterrichtung?

Im Rahmen der Unterrichtung werden die Teilnehmer über Aspekte der Gewerbeordnung und Spielverordnung, dass Spielhallenrecht der Länder und das Jugendschutzrecht aufgeklärt.

Was ist das Sozialkonzept?

Das Sozialkonzept ist auf das gesamte Unternehmen bezogen und soll veranschaulichen, wie der Aufsteller und seine Beschäftigten frühzeitig problematisches Spielverhalten erkennen. Aufsteller von Glücksspielgeräten müssen ein Sozialkonzept nach §33c der Gewerbeordnung vorweisen, wohingegen Spielhallenbetreiber ein Sozialkonzept nach §7 Landesglücksspielgesetz benötigen.

Wer bietet die Unterrichtung an?

Die IHK Reutlingen bietet die Unterrichtung für alle IHKs in Baden-Württemberg an.