Abfallvermeidung seit 2023 in der Gastronomie Pflicht
Eine Änderung des Verpackungsgesetzes verpflichtet Gastronomen seit Januar 2023 dazu, Getränke und Essen zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anzubieten, um Abfall zu vermeiden.
Wer ist betroffen?
Das Mehrweggesetz richtet sich an alle
- Bistros,
- Cafés,
- Fast-Food-Ketten,
- Lieferdienste und
- Restaurants.
Ausgenommen sind Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von maximal 80 Quadratmetern und mit bis zu fünf Mitarbeitern. Sie können alternativ von Kunden selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen. Es sind hierbei hygienische Aspekte zu berücksichtigen.
Wer To-go-Getränke oder Take-away-Essen anbietet, muss zusätzlich zu Einwegverpackungen eine Mehrweg-Alternative anbieten, die nicht teurer als das gleiche Produkt in einer Einwegkunststoffverpackung sein darf. Dabei ist zu beachten, dass
- eine tatsächliche Rücknahme und Wiederverwendung durch entsprechende Logistik ermöglicht werden muss und dazu
- Anreize für den Kunden zu schaffen sind (in der Regel durch Pfand-Erhebung).
Kostenfreie Vorlagen für Mehrweg-Aushänge
Um Kunden auf Mehrweg-Alternativen aufmerksam zu machen, stellen die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (BWIHK) kostenfrei verwendbare Vorlagen zur Verfügung.
- Für alle betroffenen Gastronomiebetriebe:
Pfandpflichtige Mehrwegverpackung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 47 KB) - Für Betriebe mit maximal 80 Quadratmetern Gastraum/Verkaufsfläche und nicht mehr als fünf Beschäftigten:
Eigene Mehrwegverpackung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 47 KB)
Ergänzende Hinweise
- Informationen für Gastronomiebetriebe zu den Regeln für Essen und Getränke zum Mitnehmen bietet das Infoblatt von Essen in Mehrweg.
- In einem ausführlichen Merkblatt hat auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) wesentliche Änderungen für die Gastronomie zum Thema Mehrwegpflicht zusammengefasst.