Abfallvermeidung seit 2023 in der Gastronomie Pflicht

Eine Änderung des Verpackungsgesetzes verpflichtet die Gastronomie seit dem 1. Januar 2023 dazu, Getränke und Essen zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anzubieten, um Abfall zu vermeiden. Das Mehrweggesetz richtet sich an alle
  • Bistros,
  • Cafés,
  • Fast-Food-Ketten,
  • Lieferdienste und
  • Restaurants.
Wer To-go-Getränke oder Take-away-Essen bisher in Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen oder Einweggetränkebechern angeboten hat, muss jetzt zwingend eine Mehrweg-Alternative anbieten, die nicht teurer als das gleiche Produkt in der Einwegkunststoffverpackung sein darf.
Ausgenommen sind Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von maximal 80 Quadratmetern und mit bis zu fünf Mitarbeitern. Sie können alternativ von Kunden selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen. Es sind hierbei hygienische Aspekte zu berücksichtigen.
Der Mehrwegbegriff wird im Verpackungsgesetz definiert, wobei betont wird, dass eine tatsächliche Rücknahme und Wiederverwendung durch entsprechende Logistik ermöglicht werden muss und dazu Anreize für den Kunden zu schaffen sind (in der Regel durch Pfand-Erhebung). Aktuell werden deutschlandweit verschiedene Systeme erprobt.

Kostenfreie Vorlagen für Mehrweg-Aushänge 

Um Kunden auf die Mehrweg-Alternativen aufmerksam zu machen, stellen wir Ihnen zusammen mit dem Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) kostenfrei verwendbare Vorlagen zur Verfügung.

Ergänzende Hinweise

  • Informationen für Gastronomiebetriebe zu den Regeln für Essen und Getränke zum Mitnehmen bietet das Infoblatt von Essen in Mehrweg.
  • In einem ausführlichen Merkblatt hat auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) wesentliche Änderungen für die Gastronomie zum Thema Mehrwegpflicht zusammengefasst.