Wir möchten Ausbildungsbetrieb werden

Um Ausbildungsbetrieb zu werden, muss Ihr Betrieb bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese werden von der IHK im Rahmen eines persönlichen Vorort-Beratungsgesprächs festgestellt.
Um alle Ausbildungsvoraussetzungen zu erfüllen, müssen drei Dinge gegeben sein:

1. Eignung des Ausbildungsbetriebes

Im Ausbildungsbetrieb müssen Geschäftsprozesse vorhanden sein, die alle in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsinhalte abdecken. Wenn das nicht möglich ist, kann man Lücken gegebenenfalls mit geeigneten Partnern schließen (Ausbildung im Verbund). Die Eignungsfeststellung wird vor Ort durch einen Ausbildungsberater beziehungsweise eine Ausbildungsberaterin der IIHK durchgeführt. Ihr/Ihre Ausbildungsberater/Ausbildungsberaterin kann Ihnen auch dabei helfen herauszufinden, welcher Beruf in Ihrem Betrieb ausgebildet werden kann. 


2. Persönliche Eignung des Ausbilders

Jedes Unternehmen muss eine geeignete Person als Ausbilder beziehungsweise Ausbilderin benennen. Bei dieser Person muss die persönliche Eignung vorliegen. Diese Eignung fehlt, wenn beispielsweise ein Beschäftigungsverbot von Jugendlichen und Kindern besteht (Paragraph 25 Jugendarbeitsschutzgesetz).


3. Fachliche sowie berufs- und arbeitspädagogische Eignung des Ausbilders

Ausbilder/Ausbilderinnen müssen darüber hinaus fachlich sowie berufs- und arbeitspädagogisch geeignet sein (Paragraph 30 Berufsbildungsgesetz). Das bedeutet, dass sie eine einschlägige berufliche Qualifizierung (Berufs- oder Studienabschluss) sowie Berufserfahrung im jeweiligen Beruf besitzen müssen (fachliche Eignung). Darüber hinaus werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse verlangt, die im Rahmen der Ausbildereignungsprüfung nachgewiesen werden müssen.


Welche Schritte kommen als nächstes?


Überlegen Sie sich, welchen Beruf Sie ausbilden möchten und nehmen Sie zwecks Absprache eines Beratungstermins  Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie zu allen Themen rund um die Berufsausbildung. Dazu zählen Informationen zu den betrieblichen Ausbildungsinhalten (Ausbildungsrahmenplan), dem Ausbildungsvertrag und Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) sowie den Kosten der Berufsausbildung.