Neue Ausbildungsverordnung Florist/Floristin
Zum 1. August 2025 tritt die neue Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin in Kraft. Die Änderungen gelten für alle Ausbildungsverhältnisse, die ab diesem Zeitpunkt starten.
Das Kompetenzprofil des Berufes greift aktuelle Entwicklungen auf. Neben den Themen Digitalisierung und Nachhaltigkeit zählen dazu beispielsweise die umfangreicher gewordenen Dienstleistungen, die kundenorientiert angeboten und erbracht werden.
Was ist neu ab 2025?
Die im Berufsbild beschriebenen Beschaffungs-, Pflege- und Versorgungsprozesse werden unter Nachhaltigkeitsaspekten in den Dimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales betrachtet. Floristinnen und Floristen lernen zudem zukünftig verstärkt digitale Medien für die Erstellung von Entwürfen und Angeboten einzusetzen. In die novellierte Ausbildungsordnung wurden auch die neuen Standardberufsbildpositionen aufgenommen, die für alle modernisierten Berufe gelten. Neu eingeführt wird bei den Floristen die gestreckte Abschlussprüfung - damit entfällt die bisherige Zwischenprüfung.
Im Zuge der Neuordnung wurde auch der Bildungsplan (Rahmenlehrplan) aktualisiert. Dieser gliedert sich in 14 Lernfelder, die mit dem betrieblichen Ausbildungsrahmenplan inhaltlich abgestimmt sind.
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen und zur Floristin ist am 6. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.