Einstiegsqualifizierung (EQ)

Was ist eine Einstiegsqualifizierung?

Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) ist eine vorgeschaltete Maßnahme für die Ausbildung. Jugendliche beziehungsweise junge Erwachsene haben die Chance während der Praktikumszeit von mindestens vier bis maximal zwölf Monaten den Beruf sowie das Berufsleben kennen zu lernen. Ebenso haben die Unternehmen die Möglichkeit, den Praktikanten beziehunsweise die Praktikantin praxisnah auf die Ausbildung vorzubereiten, da eine Übernahme in die Ausbildung angestrebt werden soll. Bei einem guten betrieblichen Zeugnis und einem vollständig geführten Berichtsheft erhalten die Praktikanten ein IHK-Zertifikat. Hierzu sind die Ausbildungsnachweise und das betriebliche Zeugnis bei der IHK einzureichen. Die Einstiegsqualifizierung kann auf eine spätere Ausbildung mit bis zu sechs Monaten angerechnet werden.

Vertrag

Betrieb und Praktikant schließen einen schriftlichen Vertrag, bei Minderjährigen auch mit deren Erziehungsberechtigten. Nutzen Sie hierzu die von der IHK zur Verfügung gestellte Vertragsvorlage (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 188 KB). Der Vertrag wird zur Prüfung und Eintragung zeitnah bei der IHK eingereicht. 
Zwischen 1. Oktober und 1. Mai kann das EQ-Praktikum jederzeit begonnen werden. Die Vertragsdauer beträgt mindestens vier bis maximal zwölf Monate.

Vergütung/Förderung

Vergütung: Die Vergütung entspricht mindestens der Höhe des Förderbetrags der Agentur für Arbeit. Dies sind zur Zeit monatlich 262 Euro. Die vertraglich festgelegte Vergütung wird vom Betrieb monatlich ausbezahlt, unabhängig davon, ob die Einstiegsqualifizierung gefördert wird. Die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns gilt nicht.
Förderung: Betriebe können sich die Vergütung fördern lassen. Reichen Sie den Förderantrag vor Praktikumsbeginn beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit ein. Bitte beachten Sie den Förderzeitraum. Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen erfahren Sie bei der Agentur für Arbeit.
Sozialversicherung: Das Praktikum ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Auf Antrag kann der Betrieb von der Agentur für Arbeit einen pauschalierten Anteil zur Sozialversicherung erhalten.

Inhalte/Pflichten

Inhalte: Betrieb und Berufsschule verpflichten sich, erste Ausbildungsinhalte eines anerkannten Ausbildungsberufes zu vermitteln. Die Inhalte für die jeweilige Einstiegsqualifizierung sind in einer sachlichen Gliederung festgelegt. 
Pflichten: Die Praktikanten verpflichten sich, regelmäßig pünktlich zur Arbeit zu kommen und zuverlässig und kooperativ mitzuarbeiten. Sie werden vom Betrieb unter Anleitung in den täglichen Arbeitsprozess integriert. Im Krankheitsfall gelten die gleichen Regeln wie für die anderen Arbeitnehmer des Betriebs.

Ausbildungsnachweis

Praktikanten sind verpflichtetet, während ihres Praktikums Ausbildungsnachweise zu schreiben. Es gelten die gleichen Bestimmungen und Anforderungen wie für Auszubildende.