Bildungsportal - FAQs

Welche Dienstleistungen beziehungsweise Funktionen bietet das IHK-Bildungsportal den Auszubildenden an?

Auszubildenden stehen über das IHK-Bildungsportal folgende Dienstleistungen beziehungsweise Funktionen zur Verfügung:
  • Einsicht in die Prüfungsergebnisse der Abschlussprüfungen
  • Upload des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
  • Download der digitalen AzubiCard
  • Einreichung des Projektantrags und Upload der Dokumentation/des Reports zur betrieblichen Projektarbeit (Online-Projektantrag)
  • Dokumentenbox
  • Newsfeed

Wie erhalte ich die Zugangsdaten zur Registrierung?

Die Zugangsdaten zur Registrierung im IHK-Bildungsprotal erhalten Auszubildende von der IHK Bodensee-Oberschwaben per Post nachdem der Ausbildungsvertrag im Ausbildungsverzeichnis registriert. wurde.

Was muss ich tun, wenn ich das Passwort zum Login vergessen habe?

Nutzen Sie in diesem Fall auf der Login-Seite zum Bildungsportal die Funktion “Zugangsdaten vergessen” und geben Sie die im Registrierungsprozess verifizierte E-Mail-Adresse an. Sie erhalten daraufhin auf diese E-Mail-Adresse eine Nachricht mit einem neuen Passwort.
Dies funktioniert nur wenn Sie sich zuvor bereits erfolgreich im Bildungsportal registriert und mit einer E-Mail-Adresse verifiziert haben.

Wie erhalte ich meine digitale AzubiCard?

Sobald Sie sich im IHK-Bildungsportal mit ihren persönlichen Zugangsdaten erfolgreich registriert haben, können Sie mit Ihrem Smartphone den QR-Code in der Kachel „AzubiCard“ scannen und anschließend die digitale AzubiCard auf Ihrem Smartphone speichern.

Wie müssen die Ausbildungsnachweise der IHK zugänglich gemacht werden?

Das Berichtsheft muss über das Bildungsportal hochgeladen werden.

Warum muss ich meine Ausbildungsnachweise bei Prüfungsanmeldung im IHK-Bildungsportal hochladen?

Weil gesetzlich nur Auszubildende zur Abschlussprüfung zuzulassen werden können, die die Ausbildungsnachweise der IHK vorgelegt haben (§ 43 Absatz 2 BBIG). Die Vorlage erfolgt über den Upload im IHK-Bildungsportal. Ohne die Vorlage der Ausbildungsnachweise kann die Zulassung zur Abschlussprüfung nicht erfolgen.

Wann muss ich die Ausbildungsnachweise hochladen?

Die Auszubildenden werden mit der Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung schriftlich darüber informiert, dass sie die Ausbildungsnachweise im IHK-Bildungsportal hochladen müssen. Der Upload im Bildungsportal kann somit ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zur Prüfungsanmeldung erfolgen.

Wie muss ich meine Ausbildungsnachweise hochladen?

Einzelne Ausbildungsnachweise sind in einer PDF-Datei zusammenzufassen.
Wer die Ausbildungsnachweise in Papierform führt, muss die Seiten einscannen (Stapelscan) und in einer PDF-Datei zusammenführen.

Welchen Speicherumfang darf meine PDF-Datei mit den Ausbildungsnachweisen haben?

Die PDF-Datei darf nicht größer als 35 MB sein. Gegebenenfalls muss die Datei durch die Auszubildenden komprimiert werden, bevor diese hochgeladen werden kann.

Wie kann ich eine PDF-Datei komprimieren?

Zur Zusammenführung von PDF-Dateien gibt es verschiedene, teils kostenfreie, Programme im Internet.

Muss ich bei einer gestreckten Abschlussprüfung (Teil 2) die kompletten Ausbildungsnachweise nochmal hochladen?

Nein! Zur Abschlussprüfung Teil 1 wurden bereits die erstellten Ausbildungsnachweise hochgeladen und kontrolliert. Deshalb müssen vor der Abschlussprüfung Teil 2 nur noch die Ausbildungsnachweise hochgeladen werden, die der IHK noch nicht vorgelegt wurden.

Muss ich meine Ausbildungsnachweise nach dem Hochladen weiter führen?

Ja. Auszubildende sind verpflichtet ihre Ausbildungsnachweise bis zum Ende der Ausbildung zu führen. Die IHK überprüft das stichprobenweise.

Muss ich die Ausbildungsnachweise zur praktischen/mündlichen Prüfung mitbringen?

Nein, das ist in der Regel nicht notwendig. Außer die Auszubildenden haben die Ausbildungsnachweise nicht fristgerecht im IHK-Bildungsportal hochgeladen