Industriekaufmann/-frau Neuordnung ab dem 1. August 2024
- Grundsätzliches zur gestreckten Prüfung
- Prüfungsbereiche
- Abschlussprüfung Teil 1
- Fachaufgabe im Einsatzgebiet (allgemeine Hinweise)
- Antrag Fachaufgabe (Inhalte)
- Ablauf Antragsverfahren Fachaufgabe
- Dokumentation der Fachaufgabe (Inhalte und Umfang)
- Bewertungskriterien
- Bestehensregelung
- Termine für den Prüfungsablauf der Industriekaufleute
Grundsätzliches zur gestreckten Prüfung
- Die gestreckte Abschlussprüfung ist als mögliche Prüfungsvariante im BBiG vorgesehen. Es handelt sich um eine Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen.
- Die bisherige Zwischenprüfung entfällt, Teil 1 zählt bereits für die Endnote! Die Auszubildenden müssen frühzeitig in Betrieb und Schule “fit gemacht” werden.
- Das endgültige Prüfungsergebnis wird erst nach Beendigung von Teil 2 festgestellt.
- Die Teil 1 Prüfung kann für sich genommen nicht “bestanden” oder “nicht bestanden” werden. Erzielte Leistungen bleiben bestehen.
Prüfungsbereiche
| Prüfungsbereich | Dauer | Prüfungsverfahren | Gewichtung | |
| Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung | Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung | 90 Min. | schriftlich | 25% |
|
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
|
Marketing, Vertrieb, Personalwesen, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle | 150 Min. | schriftlich | 35% |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Min. | schriftlich | 10% | |
| Fachaufgabe im Einsatzgebiet | 30 Min. | Dokumentation, Präsentation, Fachgespräch | 30% |
Abschlussprüfung Teil 1
Prüfungsbereich: Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung
Nachzuweisende Anforderungen:
- Leistungserstellung planen, koordinieren und bewerten.
- Bedarfe für die Leistungserstellung ermitteln, Beschaffung einleiten und die damit verbundenen Logistik- und Lagerprozesse planen und steuern.
- Geschäftsfälle und -vorgänge prüfen und bewerten sowie bei Abweichungen Maßnahmen ableiten.
- Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern unter Berücksichtigung von Kommunikations- und Kooperationsbedingungen gestalten.
- Wege der Informationsbeschaffung und den Umgang mit Informationen darstellen, Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten, Digitalisierungsmöglichkeiten erläutern, Nutzen und Risiken der Digitalisierung von Geschäftsprozessen aufzeigen.
Durchführungszeitpunkt: 4. Ausbildungshalbjahr
Fachaufgabe im Einsatzgebiet (allgemeine Hinweise)
Prüfungsbereich “Fachaufgabe im Einsatzgebiet”
Im Prüfungsbereich “Fachaufgabe im Einsatzgebiet” hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- eine komplexe berufstypische Fachaufgabe prozessorientiert zu planen, durchzuführen und auszuwerten,
- einsatzgebietsspezifische Lösungen zu analysieren und daraus eine begründete Auswahl unter Berücksichtigung rechtlicher, ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte zu treffen sowie
- das gewählte Vorgehen zu reflektieren, zu dokumentieren sowie die Ergebnisse zu präsentieren und zu bewerten.
Für den Nachweis ist das Einsatzgebiet zugrunde zu legen, das Schwerpunkt der betrieblichen Ausbildung ist/war.
Gegenstand der Bewertung dieses Prüfungsbereiches sind eine Dokumentation und eine Präsentation zur betrieblichen Fachaufgabe und ein Fachgespräch.
Antrag Fachaufgabe (Inhalte)
Vor der Durchführung hat der Prüfling dem Prüfungsausschuss einen Antrag zur Genehmigung der Fachaufgabe im Einsatzgebiet vorzulegen. Der Antrag muss stichwortartige Angaben – am besten in Form einer Spiegelstrichaufzählung – zu den Punkten
1. Information
2. Planung
3. Durchführung
4. Kontrolle/Bewertung
5. Dokumentations- und Hilfsmittel
2. Planung
3. Durchführung
4. Kontrolle/Bewertung
5. Dokumentations- und Hilfsmittel
enthalten.
Unter dem Punkt „Information“ werden die Quellen eingetragen, die zur Bearbeitung der Fachaufgabe benötigt werden. Das können Datenbanken (zum Beispiel ERP), das Internet, aber auch Personen, Abteilungen, Institutionen etc. sein.
Im Feld „Planung“ werden Punkte aufgeführt, die geklärt werden müssen, bevor mit der Umsetzung der Fachaufgabe begonnen wird. Beispiele: Terminplanung, Kostenplanung ...
Die Bearbeitungsschritte der Fachaufgabe sind unter dem Punkt „Durchführung“ anzugeben.
Unter dem Punkt “Kontrolle/Bewertung” wird im Antrag aufgezählt, anhand welcher Punkte die Kontrolle/Bewertung der Fachaufgabe vorgenommen wird. Beispiele: Kundenzufriedenheit, Termintreue, diverse Kennzahlen ...
Bei dem Punkt “Dokumentation” werden kurze Angaben zu praxisüblichen Unterlagen (zum Beispiel Angebote, Flyer, interne Dokumente), die bei der Durchführung der Fachaufgabe relevant sind, erwartet. Diese werden als Anlage der Dokumentation beigefügt.
Zum Schluss wird im Antrag unter dem Punkt “Hilfsmittel” aufgeführt, mit welchen Medien am Prüfungstag die Fachaufgabe präsentiert werden. Die IHK stellen Flipchart sowie Pinnwand zur Verfügung. Weitere Präsentationsmedien wie Laptop/Notebook, Presenter, Beamer sind funktionsfähig mitzubringen.
Für die Fachaufgabe eignet sich ein Standardprozess aus Ihrem Betrieb ebenso wie gegebenenfalls ein Projekt
(zum Beispiel Messeorganisation).
(zum Beispiel Messeorganisation).
Ablauf Antragsverfahren Fachaufgabe
Der Antrag für die Fachaufgabe ist bis zum festgesetzten Termin über das IHK Bildungsportal vorzulegen. Die Zugangsdaten zum IHK-Bildungsportal wurden den Auszubildenden unmittelbar nach der Registrierung des Ausbildungsvertrags zugesandt.
- Ist eine abgelehnte Fachaufgabe durch Nachbesserung genehmigungsfähig, werden dem Antragsteller die geforderten/notwendigen Änderungen von der IHK mitgeteilt. Der Antragsteller reicht den geänderten Antrag erneut über das IHK-Bildungsportal zur Genehmigung ein.
- Wird eine Fachaufgabe vollständig abgelehnt, so erhält der Antragsteller eine Begründung vom Prüfungsausschuss und kann einen neuen Antrag bis zu dem von der IHK neu festgelegten Termin einreichen.
- Wird ein erneut eingereichter Antrag vom Prüfungsausschuss nicht genehmigt, gilt die Prüfung im Prüfungsbereich „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ als nicht bestanden. Wenn die Fachaufgabe ohne wichtigen Grund verspätet eingereicht wird, kann dies zum Nichtbestehen der Abschlussprüfung führen.
Dokumentation der Fachaufgabe (Inhalte und Umfang)
Über die Fachaufgabe im Einsatzgebiet muss der Prüfling eine Dokumentation erstellen, die als Basis für die Präsentation und das Fachgespräch dient.
Inhalte der Dokumentation
- Deckblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 65 KB)mit Name des Prüfungsbewerbers und persönlicher Erklärung
- Angaben zum Ausbildungsbetrieb/Abteilung (kurz und knapp)
- Aufgabenstellung beziehungsweise Situationsbeschreibung
- Beschreibung der Fachaufgabe mit den Gliederungspunkten Information, Planung, Durchführung, Kontrolle/Bewertung
- Weitere Angaben (optional)
Umfang der Dokumentation und zusätzliche Anlagen
- zwischen drei und fünf DIN A4 Seiten (Schriftgrad 10 – 12), Zeilenabstand 1,5
- Anlagen: betriebsübliche Unterlagen (maximal drei Seiten)
Die Dokumentation ist bis zum von der IHK festgesetzten Termin über das IHK Bildungsportal einzureichen.
Bewertungskriterien
| Dokumentation | Gewichtung |
|
Fachaufgabe prozessorientiert
geplant, Zielsetzung und Lösungsalternativen berücksichtigt
|
20 Prozent |
| Durchführung und Vorgehensweise nachvollziehbar begründet | 30 Prozent |
| Ergebnisse und Vorgehen strukturiert ausgewertet, reflektiert und bewertet | 30 Prozent |
| Form, Struktur, Aufbau und Verständlichkeit der Darstellung | 20 Prozent |
| Präsentation | |
| Präsentation inhaltlich strukturiert und zielorientiert aufgebaut | 30 Prozent |
| Inhalte sprachlich gestaltet und verständlich kommuniziert (Ausdrucksweise, Satzbau, Stil) |
35 Prozent |
| Präsentation zielgruppengerecht dargestellt (Medieneinsatz, Visualisierung, Körpersprache) |
35 Prozent |
| Fachgespräch | |
| Fachaufgabe prozessorientiert geplant, durchgeführt und ausgewertet | 40 Prozent |
|
Lösungsmöglichkeiten analysiert und begründete Auswahl getroffen;
Nachhaltigkeit berücksichtigt
|
30 Prozent |
| Gewähltes Vorgehen reflektiert und Ergebnisse bewertet | 30 Prozent |
| Gewichtung Dokumentation/Präsentation/Fachgespräch | |
| Dokumentation | 10 Prozent |
| Präsentation | 20 Prozent |
| Fachgespräch | 70 Prozent |
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens “ausreichend”
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mindestens “ausreichend”
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens “ausreichend”
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit “ungenügend”
Termine für den Prüfungsablauf der Industriekaufleute
| Sommerprüfung | |
|---|---|
| Anmeldeschluss | 31. Januar |
| Einstellen der Anträge für die Fachaufgabe im IHK Bildungsportal | bis 15. März |
| Bescheid über die Genehmigung des Antrags zur Fachaufgabe | bis Mitte April |
| Upload der Reporte im IHK Bildungsportal | bis 1. Juni |
| Prüfungszeitraum | Mitte Juni - Ende Juli |
| Winterprüfung | |
|---|---|
| Anmeldeschluss | 31. Juli |
| Erhalt der Prüfungszulassung und der Zugangsdaten | Anfang/Mitte September |
| Einstellen der Anträge für die Fachaufgabe im IHK Bildungsportal | bis 1. Oktober |
| Bescheid über die Genehmigung des Antrags zur Fachaufgabe | bis 30. Oktober |
| Upload der Reporte im IHK Bildungsportal | bis 1. Dezember |
| Prüfungszeitraum | Anfang Januar - Mitte Februar |
Änderungen der Termine vorbehalten!
Verspätet eingereichte Anträge beziehungsweise verspätet upgeloadete Dokumentationen können zum Nichtbestehen der Abschlussprüfung führen.
Die Einladung zur mündlichen Prüfung (Präsentation der Fachaufgabe und Fachgespräch) erfolgt über das IHK-Bildungsportal.
Die Einladung zur mündlichen Prüfung (Präsentation der Fachaufgabe und Fachgespräch) erfolgt über das IHK-Bildungsportal.
