Merkblatt zum Antrag betrieblicher Auftrag

Ausbildungsberuf: Technischer Produktdesigner/-in
Durchführungszeiten: 70 Stunden
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner/ zur Technischen Produktdesignerin vom 21. Juni 2011 soll der Prüfling zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag in insgesamt 70 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren und in höchstens 10 Minuten präsentieren sowie darüber in höchstens 20 Minuten ein Fachgespräch führen.
Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraumes zur Genehmigung vorzulegen.

Antrag für den betrieblichen Auftrag: 

  1. Der zeitliche Rahmen zur Bearbeitung des betrieblichen Auftrags ist mit 70 Stunden festgelegt.
  2. Die Bezeichnung muss abhängig vom betrieblichen Auftrag und dem Unternehmen gewählt werden.
  3. Die Beschreibung des betrieblichen Auftrages soll durch die wesentlichen Inhalte näher erläutert werden. Dabei ist der Ausgangszustand, das Ziel und die Rahmenbedingungen zu beschreiben. In den einzelnen folgenden Phasen (Planung, Konzeption/Entwurf, Ausarbeitung, Dokumentation/Präsentation) ist neben der Beschreibung auch der geplante Bearbeitungszeitraum anzugeben. Abkürzungen oder betriebsspezifische Bezeichnungen sind zu erklären. Die Entscheidungshilfe für die Zulassung des betrieblichen Auftrages ist unbedingt als Anlage beizufügen.

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  1. Der Antrag für den betrieblichen Auftrag ist bis zum festgesetzten Termin bei der Industrie und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben in elektronischer Form über das IHK-Bildungsportal einzureichen. 
  2. Ist ein betrieblicher Auftrag durch Nachbesserung genehmigungsfähig, werden dem Antragsteller die geforderten/notwendigen Änderungen von der IHK per E-Mail mitgeteilt. Eine erneute Antragsstellung ist nicht vorgesehen. Die Auflagen sind bei der Anfertigung/Durchführung des betrieblichen Auftrags unbedingt zu beachten.
  3. Wird ein betrieblicher Auftrag vollständig abgelehnt, so erhält der Antragsteller per Mail eine Begründung vom Prüfungsausschuss und kann einen neuen Antrag bis zu dem von der IHK neu festgelegten Termin einreichen.
  4. Wenn der betriebliche Auftrag ohne wichtigen Grund verspätet eingereicht wird, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
  5. Mit der Durchführung des betrieblichen Auftrages darf erst begonnen werden, wenn der Antrag genehmigt beziehungsweise unter Vorbehalt genehmigt wurde.