Informationen zu den praxisbezogenen Unterlagen

Ausbildungsberuf: Technische (r) Produktdesigner/in/-in
Durchführungszeiten: 70 Stunden
Die Ausführung des betrieblichen Auftrages beträgt einschließlich Erstellen der Dokumentation sowie Präsentation insgesamt 70 Stunden und muss vom Prüfling eigenständig durchgeführt werden. Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; das Fachgespräch wird in Bezug auf den 3D-Datensatz, die Dokumentation und die praxisbezogenen Unterlagen geführt. 
Die Dokumentation und die Präsentation werden mit je 20 Prozent und das Fachgespräch mit 60 Prozent gewichtet.
Formaler und inhaltlicher Aufbau der Auftragsbeschreibung und der praxisbezogenen Unterlagen
1. Deckblatt
     Name und Vorname des Prüfling
     Name des Ausbildungsbetriebes
     Ausbildungsberuf
     Titel des betrieblichen Auftrags
     Name und Telefonnummer des Paten/der Patin für den betrieblichen Auftrages
2. Inhaltsverzeichnis, Gliederung
3. Aufbau und Inhalte des betrieblichen Auftrages
Für die Durchführung des betrieblichen Auftrages gelten die in der Ausbildungsordnung enthaltenen Anforderungen. Zum Nachweis kommt insbesondere die Erstellung oder Änderung eines 3D-Datensatzes in Betracht. Dieser Datensatz ist in einem CADsystemneutralen Format zu speichern und bei der IHK Bodensee-Oberschwaben, zum jeweiligen Abgabetermin, abzugeben. Ebenfalls muss in der Dokumentation ein Screenshot des Strukturbaumes enthalten sein.
Bitte beachten Sie die Aufgaben der einzelnen Phasen in der Entscheidungshilfe für die Zulassung des betrieblichen Auftrags der entsprechenden Fachrichtung.
In der Dokumentation über die Auftragsdurchführung sollen keine allgemeinen Verfahrens- und Prozessbeschreibungen verwendet, sondern die eigenen Auftragsschritte des Prüflings in ihrer zeitlichen Abfolge (Phasen) und den erzielten Ergebnissen dargestellt werden.
Der Dokumentation sind praxisbezogene Unterlagen beizufügen, wie zum Beispiel:
  • Technische Zeichnungen
  • Berechnungen
  • Mess- und Prüfprotokolle
  • Abnahmeprotokolle
  • Stücklisten oder Programmlistings
  • Datenblätter
  • Skizzen
In der Dokumentation muss ein Querverweis auf die Unterlagen erfolgen. Diese müssen deshalb eindeutig gekennzeichnet werden; nur dann können sie berücksichtigt werden.
Geringfügige Abweichungen (zum Beispiel Kundenanforderungen) gegenüber dem vom Prüfungsausschuss genehmigten Auftrag, müssen in der Dokumentation begründet und gekennzeichnet werden.
Umfang der Dokumentation und der Anlagen
Der Umfang der Dokumentation soll aus maximal 20 maschinengeschriebene DIN A 4 Seiten in üblicher Schriftgröße bestehen.
Die Anlagen bestehen aus den praxisbezogenen Unterlagen, deren Umfang auf das Notwendigste zu beschränken ist und in einem angemessenen Verhältnis zur Dokumentation steht, da die Bewertung der Dokumentation im Vordergrund steht.
Die kompletten Unterlagen sind bis zum festgesetzten Termin über das IHK-Bildungsportal einzureichen. Werden die praxisbezogenen Unterlagen verspätet eingereicht, gilt die Prüfung als nicht bestanden.